Axel Töllner
„Auf die neuen Verhältnisse umgestellt“ – Die Verdrängung
des bayerischen Kirchenpräsidenten Friedrich Veit und die
Ermächtigung seines Nachfolgers Hans Meiser zum Landesbischof im
Frühjahr 1933[1]
Kirchenpräsident Friedrich
Veit und der Nationalsozialismus bis 1933
Nach den für die Nationalsozialisten überaus erfolgreichen
Septemberwahlen 1930 vollzog sich im gesamten Reich seit 1930/31 eine
zunehmende Politisierung von Theologie und Kirche. [2] In Bayern
intensivierten sich 1931 die Kontakte zwischen der NSDAP und den
evangelischen Pfarrern. [3]
Reichskirchliche und deutschchristliche
Vorstellungen fanden unter den an der traditionellen konfessionellen
Ausrichtung orientierten bayerischen Lutheranern zunächst wenig
Anklang. [4]
Im Lauf dieses Prozesses gelang es den noch vergleichsweise wenigen
nationalsozialistischen Geistlichen im Freistaat, die Stimmung in der
gesamten Pfarrerschaft nachhaltig zu beeinflussen: Erfolgreich warb
besonders der junge Münchner Vikar und engagierte
Nationalsozialist Eduard Putz (1907–1990) für die
Nationalsozialisten und Hitler. Putz hatte sich bereits als Student und
Parteimitglied seit 1927 besonders aktiv für die Partei engagiert.
Im Zeichen von Massenarbeitslosigkeit und
Säkularisierungsprozessen stellte er seinen Kollegen den
Nationalsozialismus mit deutlich antisemitischen Untertönen als
Bollwerk gegen Bolschewismus und Liberalismus und als politischen
Verbündeten des Luthertums vor. [5]
Auf der Seite der
NSDAP-Funktionäre war in Bayern vor allem der Bayreuther
Reichstagsabgeordnete und Gauleiter Hans Schemm (1891–1935) mit seiner
Strategie erfolgreich, den Nationalsozialismus gegen
nationalkonservative Alternativen als Option für evangelische
Wählerinnen und Wähler zu präsentieren. Dabei gelang es
dem gelernten Volksschullehrer, sich als evangelischer Christ zu
profilieren und Sorgen vor postchristlichen, deutsch-religiösen
Strömungen innerhalb der selbst ernannten Bewegung zu zerstreuen.
[6]
In diese Phase fällt eine Konfrontation, in deren Zentrum der
bayerische Kirchenpräsident Friedrich Veit (1861–1948) stand: Er
war ins Fadenkreuz der Nationalsozialisten geraten, nachdem er sich im
Februar 1931 vor dem Evangelischen Handwerkerverein München in
einem Vortrag über Schulfragen kritisch über die
völkische Bewegung geäußert hatte. Veit wandte sich
insbesondere gegen die Versuche, eine eigene völkische Religion zu
schaffen. Daraufhin verunglimpfte Julius Streichers Blatt „Der
Stürmer“ den Kirchenpräsidenten unter der Schlagzeile
„Achtung! Wer kann Auskunft geben über die Abstammung des
Kirchenpräsidenten D. Veit?“ [7]
Die Wogen der Empörung
schlugen in der Kirchenpresse, aber auch im Bayerischen Landtag hoch.
[8] Nationalsozialistische
Pfarrer versuchten dagegen den Vorfall zu
verharmlosen. [9]
Veit hatte schon seit den frühen 1920er Jahren mit Sorge den wachsenden Grad der Politisierung der Pfarrerschaft beobachtet. [10] Ende 1931 äußerte er sich mehrfach öffentlich dazu, unter anderem in seinem traditionellen Kommentar zu kirchlichen und zeitgeschichtlichen Ereignissen in der Neuen Kirchlichen Zeitschrift, die er seit 1918 mit dem Erlanger Theologieprofessor Theodor von Zahn herausgab. [11] Veit verfolgte die Strategie, die Geistlichen dafür zu gewinnen, sich aus innerer Überzeugung und aus Liebe zum Amt selbst politische Zurückhaltung aufzuerlegen, von einem autoritären Eingreifen versprach er sich wenig, weil es in anderen Landeskirchen erfolglos geblieben war. [12] Dieser Linie blieb Veit treu: Mit einem seelsorgerlichen Wort an die Geistlichen appellierte er kurz nach der Reichspräsidentenwahl 1932 erneut an das Berufsethos der Geistlichen und ermahnte sie zu Unparteilichkeit. [13]
Veit wollte die Pfarrerschaft mit seelsorgerlichen Mitteln
überzeugen, sah jedoch deutlich die Gefahren des
Nationalsozialismus, auch wenn er die Dynamik der
nationalsozialistischen Politisierung der Geistlichen
möglicherweise unterschätzte. Mehrfach hatte er vor 1931 die
völkische Bewegung und den Nationalsozialismus für die
antichristlichen Elemente ihrer Ideologie kritisiert. [14] Doch die
florierenden Beziehungen zwischen Nationalsozialisten und Pfarrern
nährten zunehmend die Zweifel des Kirchenpräsidenten, ob ein
bloßer Hinweis auf die politische Neutralität der Kirche
noch ausreichend sei. [15]
Dem überzeugten Anhänger der
bayerischen Monarchie war die pluralistische Republik zwar fremd
geblieben, [16] dennoch
versuchte er pragmatisch und zielstrebig,
der evangelischen Kirche im rechtsrheinischen Bayern mit einer
Kirchenverfassung und einem Staatskirchenvertrag eine unabhängige
Position und Einflussmöglichkeiten im neuen Staatsgefüge zu
verschaffen. Bei aller Nostalgie blickte er selbstkritisch auf die
Verknöcherung der Behördenkirche, die das Landesherrliche
Kirchenregiment im Königreich Bayern hervorgebracht hatte.
Andererseits sah er bei aller Distanz zur republikanischen
Staatsordnung auch hier Chancen für kirchliche Aufbrüche und
Erneuerungsprozesse durch innerkirchliche Demokratisierung. Die
Politisierung der Pfarrerschaft, die sich in Bayern nahezu ausnahmslos
im rechten politischen Lager vollzog, sah er vor allem als Gefahr
für die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der
Kirche. [17]
Seit 1931 hatten einflussreiche Kollegen wie der Münchner Dekan
Friedrich Langenfaß (1880–1960) den Kirchenpräsidenten
mehrfach zu einem Machtwort und einem Durchgreifen gegen politisierende
Pfarrer gedrängt. [18]
Langenfaß gehörte sowohl der
Landessynode als auch dem Landessynodalausschuss an und zog als
Mitglied dieser zwei Organe der Kirchenleitung zahlreiche Fäden im
Hintergrund. Bereits im März 1929 hatte er etwa in strengster
Vertraulichkeit bei dem Erlanger Theologieprofessor Paul Althaus
vorgefühlt, ob er Veit in der Kirchenleitung nachfolgen wolle.
Langenfaß rechnete bereits zu diesem Zeitpunkt mit einer baldigen
Ablösung des Kirchenpräsidenten – wegen angeblich konkreter
Probleme. [19] Den
ansonsten hochgeschätzten Oberkirchenrat
Hans Meiser kritisierte Langenfaß hinter vorgehaltener Hand wegen
seiner defensiven Haltung zur Politisierung der Pfarrerschaft. Meiser
war nach Langenfaß’ Einschätzung hauptverantwortlich
dafür, dass Veit sich im Sommer 1931 nicht zu einem gemeinsamen
Wort mit dem Landessynodalausschuss gegen die Agitation von
nationalsozialistischen Pfarrern habe durchringen können. Sein
„guter Freund Meiser, der sich hier als verhängnisvoller Cunctator
erwiesen hat, hat ihn [sc. Veit] dabei nicht gut beraten“, schrieb der
Münchner Dekan an Georg Merz (1892–1959). Dem Dozenten an der
Kirchlichen Hochschule Bethel und früheren Münchner
Studentenpfarrer war er freundschaftlich verbunden. [20] Am
Nationalsozialismus störte auch Langenfaß vor allem das
antichristliche Potenzial seines ideologischen Fundaments. [21] Der
Weimarer Parteiendemokratie stand Langenfaß mindestens skeptisch,
wenn nicht ablehnend gegenüber. Sofern er die NSDAP als Element in
der politischen Parteienlandschaft sah, lehnte er eine eindimensionale
und öffentliche – parteipolitische – Identifikation von
Geistlichen mit ihr ab. [22]
Doch Langenfaß kannte auch ein legitimes politisches Engagement
für den Nationalsozialismus. Als Dekan hatte er Eduard Putz 1931
mit seinem Vortrag über das Verhältnis von
Nationalsozialismus und Kirche auch in die Münchner Pfarrkonferenz
geholt. Er bescheinigte Putz, sich darin von aller Parteilichkeit und
Einseitigkeit ferngehalten zu haben. [23]
Gleichwohl wirkt der
Vortrag nicht erst aus heutiger Perspektive als unverhohlene Werbung
für den Nationalsozialismus und als Plädoyer für die
Vereinbarkeit zwischen evangelischem Glauben und
nationalsozialistischem Gedankengut. Putz erwähnte zwar auch
problematische Elemente, was aber nur wenig daran änderte, dass er
in der Spätphase der Weimarer Republik bei einer Reihe bayerischer
Theologen mindestens Sympathien, manchmal auch Begeisterung für
die Partei weckte, wie Björn Mensing 1998 in seiner Studie Pfarrer
und Nationalsozialismus resümiert. [24]
Der Münchner Dekan hatte Sympathien für vaterländische und autoritäre Gedanken, doch verlangte er von einem Pfarrer, seinen Dienst ohne allzu deutliche politische Parteilichkeit wahrzunehmen. [25] Als ärgerlich empfand er etwa einen Wahlaufruf für Hitler, den sein Amtsvorgänger Hermann Lembert (1862–1933) im Vorfeld der Reichspräsidentenwahl 1932 im Völkischen Beobachter abgegeben hatte. [26] Kurz darauf, möglicherweise auch in direktem Zusammenhang mit Lemberts Wahlaufruf, sah sich Kirchenpräsident Veit zu einem erneuten Aufruf an die Geistlichen der bayerischen Landeskirche zu parteipolitischer Enthaltsamkeit gezwungen. [27] Da Veits Appell vom März 1932 keine nachhaltige Wirkung erzielte, verbot der Landeskirchenrat den Geistlichen am 4. Oktober 1932 schließlich doch jegliche öffentlichen parteipolitischen Stellungnahmen. [28]
Die „nationale Revolution“ von 1933
und die „Novemberrevolution“ von 1918
Wesentliche Quellen zu dem 1933 vollzogenen Wechsel an der Spitze der
bayerischen Landeskirche haben Ernst Henn, Wolfgang Sommer, Friedrich
Wilhelm Kantzenbach und Arne Manzeschke erschlossen. Henn erklärte
den Rücktritt mit der Amtsmüdigkeit des fast
72-jährigen, vermeintlich „greisen“ Kirchenpräsidenten
Friedrich Veit und der Sehnsucht nach einer führungsstarken
Persönlichkeit, wie sie der gerade 52 Jahre alt gewordene Hans
Meiser verkörperte. [29]
Sommer konnte als erster die um 1944 /
1945 abgeschlossenen Memoiren Friedrich Veits auswerten, die 2006 aus
dem Familienbesitz zugänglich geworden waren. Demnach war Veit
keineswegs amtsmüde zurückgetreten, sondern wurde angegriffen
und verdrängt, weil er die Kirche bewusst auf Distanz zur Euphorie
über die Nationalsozialisten halten wollte. [30] Kantzenbach
würdigte im Jahr 1978 als erster Veits hellsichtige Kritik des
Nationalsozialismus und zählte ihn zu den wenigen
Ausnahmeerscheinungen im Führungspersonal des bayerischen
Protestantismus. [31]
Manzeschke erklärte die Ablösung
Veits und die stark politisch überformten Rufe nach einem
Landesbischof im Jahr 1933 mit einer Mischung aus Amtsmüdigkeit,
unerfüllten Erwartungen an eine geistliche Kirchenleitung im Amt
des Kirchenpräsidenten und antidemokratisch-autoritären
Traditionen in der Kirchenleitung in der Folge des Landesherrlichen
Summepiskopats. [32]
Der politische Umbruch 1918/19 versetzte die meisten evangelischen
Amtsträger in Krisenstimmung, die nationalsozialistische
Machtübernahme 1933 in Euphorie. Suchten sie 1918 mehrheitlich
Distanz, so war es 1933 Nähe. Brauchte die evangelische
Landeskirche nach der Absetzung des Königs 1918 ein neues
Oberhaupt und eine neue Organisation, so suchte sie 1933 einen
staatsnahen Kirchenführer. Der königstreu-konservative
Kirchenpräsident Friedrich Veit, der als
Konsistorialpräsident den Übergang vom Staatskirchentum zur
unabhängigen Landeskirche moderiert hatte, schien mit seiner
Skepsis gegenüber einer Anbiederung an die neue
nationalsozialistische Regierung nicht mehr in die Zeit zu passen.
Entsprechend vollzogen die bayerischen Protestanten die Umbrüche
keineswegs in Äquidistanz mit: Wenige Tage nach der Reichstagswahl
vom 5. März 1933 marschierten an verschiedenen Orten in Bayern
SA-Verbände und andere Parteigliederungen auf, hissten
Hakenkreuzfahnen und versuchten so, auf der Straße die
Regierungsübernahme der NSDAP zu erzwingen. Am 10. März
beschwerten sich zwei evangelische Nürnberger beim
Landeskirchenrat in München darüber, dass Kirchenglocken den
Aufmarsch auf dem Hauptmarkt begleitet hätten. Oberkirchenrat Hans
Meiser (1881–1956) erklärte den Wunsch nach dem Läuten damit,
„dass auch bei der Staatsumwälzung im Jahre 1918/19 die
Kirchenglocken von den damaligen Machthabern in ausgedehntestem
Maße in Anspruch genommen wurden“. Die Erlaubnis dazu
begründete er mit der explosiven Lage und der Sorge vor
„unliebsamsten Weiterungen“, falls man nicht läute. [33] 1918
und 1919 läuteten Kirchenglocken allerdings nicht, um damit
gleichsam in vorauseilendem Gehorsam größeren Schaden
abzuwenden. Im Gegenteil, Kirchengemeinden verweigerten das
Geläute im Dienst der neuen Regierungsgewalt, wo sie nur konnten.
[34] Es war sogar die
Rede davon, die Glocken seien bei der
Beerdigung Kurt Eisners (1867–1919) und der Ausrufung der
Räterepublik „vergewaltigt“ worden. [35] Das Läuten der
Kirchenglocken untermauerte und sakralisierte hoheitliche
Ansprüche als Weiheakt. [36]
Mussten ihn sich die Machthaber im
einen Fall selbst verschaffen, ging die Initiative im anderen Fall von
der Kirchenleitung aus. Dabei hatte die NSDAP in Bayern ebenso wenig
ein Regierungsmandat durch Wahlen erhalten wie 1919 die Räte.
Stattdessen hatte sie den geschäftsführenden
BVP-Ministerpräsidenten Heinrich Held (1868–1938) nach den
Reichstagswahlen am 5. März sukzessive aus dem Amt gedrängt.
Den letzten Akt dazu bildete die Einsetzung Franz Xaver Ritter von Epps
(1868–1946) zum Reichskommissar für Bayern durch
Reichsinnenminister Wilhelm Frick (1877–1946) am 9. März 1933.
In dieser Situation wandte sich Friedrich Veit am 13. März mit
einem Rundschreiben an die bayerischen Geistlichen, in dem er an seine
früheren Aufrufe zu parteipolitischer Neutralität
anknüpfte. Veits Rundschreiben vom 13. März 1933 fiel
vergleichsweise nüchtern aus und ließ nicht erkennen, dass
ihn Hitlers brachialer Feldzug gegen Kommunisten, Gewerkschafter und
andere Linke nach dem Reichstagsbrand oder der Ausgang der Wahlen am 5.
März zu einer radikalen Neubewertung gebracht hätten. Veit
konzedierte, dass die „starken vaterländischen Kräfte“ in den
aktuellen politischen Ereignissen „nicht zu verkennen“ seien, stellte
dieser Würdigung der Entwicklungen im staatlichen Bereich
allerdings eine Absage an eine entsprechende Politisierung im
kirchlichen Bereich entgegen: Die Kirche müsse sich darauf
besinnen, „daß sie das Gesetz des Handelns nicht aus der
Entwicklung des zeitlichen Geschehens, sondern aus dem Grunde ihres
Wesens und dem unverrückbaren Ziel ihres Wirkens zu nehmen hat“.
[37] Auch unmittelbar
nach der Novemberrevolution 1918 hatte Veit
als damaliger Oberkonsistorialpräsident auf den Verlust der
politischen und kirchlichen Ordnung zurückhaltend reagiert.
[38] 1918 rief Veit die
Pfarrer dazu auf, in der Krise aufbauend zu
wirken. 1933 warnte er sie davor, sich von nationalem Hochgefühl
mitreißen zu lassen. In beiden Fällen strich er die
Unterschiede zwischen kirchlichem und weltlichem Bereich heraus und
drang auf innerkirchliche Geschlossenheit.
In den Märztagen 1933 hatten sich viele evangelische
Amtsträger allerdings ein positives Bekenntnis zu den neuen
Machthabern gewünscht. Und wieder spielte Hans Schemm eine
Schlüsselrolle. Der mit den nationalsozialistischen evangelischen
Pfarrern seit 1931 ohnehin gut vernetzte Gauleiter der „Bayerischen
Ostmark“ hatte sich nicht nur gegen innerparteiliche Rivalen
durchgesetzt. Mit der Formel „Unsere Religion heißt Christus –
unsere Politik heißt Deutschland“ hatte er sich auch als
christlicher Nationalsozialist profilieren und bei vielen Evangelischen
in Bayern Vertrauen wecken können. [39] Aufmerksam
registrierten viele Kirchenleute, dass er bei seiner Amtsübernahme
am 18. März die „Ausmerzung aller marxistischen lebensverneinenden
Ziele und Bestrebungen aus dem kulturellen Leben Bayerns“ versprochen
hatte. Eindruck machte auch, dass er sich dabei zu den „göttlichen
Aufgaben“ des Lebens und „zur Gemeinschaft mit Gott bekannt“ hatte.
[40]
Veits letzter öffentlicher
Auftritt in Bayern als Kirchenpräsident am 4. April
Veit verweigerte sich sowohl einem direkten Schulterschluss mit
Kultusminister Schemm in Bayern als auch der kirchenpolitischen
Tagesordnung im Reich. Dort standen ein engerer Zusammenschluss der
deutschen Landeskirchen und die Gründung des neuen Amts eines
Reichsbischofs an. Um zu dokumentieren, dass man die Zeichen der Zeit
verstanden und zugleich das Heft des Handelns in der Hand behalten
wollte, orientierte sich ein Hauptteil des deutschen Protestantismus
bewusst an den politischen Zentralisierungsbestrebungen. Veit
kritisierte solche Reformüberlegungen vehement. Er sprach sich
dagegen aus, den Gesetzen politischer Logik zu folgen und die nach 1918
gewonnenen Freiheiten der einzelnen Landeskirchen ohne Not
preiszugeben. Dies machte er unmissverständlich deutlich in einem
Grundsatzreferat zur kirchlichen Lage, das er am 4. April bei einer
Konferenz in München hielt, zu der er die bayerischen Dekane
versammelt hatte. [41]
Der Kirchenpräsident empfand manche Maßnahmen der
NS-Regierung im Bemühen um „Reinheit, Sauberkeit, Opferwilligkeit“
als durchaus lobenswert, kritisierte jedoch „die Formen und [...]
Methoden“ bei „der Umgestaltung der polit. Verhältnisse“. Deshalb
wollte er von seinem Standpunkt, „dass die Kirche in ihrem rechtlichen
Bestand zunächst von der Umgestaltung der polit. Verhältnisse
nicht berührt wird,“ nicht den Rückschluss auf eine
kirchliche Gleichgültigkeit gegenüber den politischen
Veränderungsprozessen zulassen. „Wir haben einen starken Eindruck
davon bekommen, dass eine innerliche tiefe Bewegung durch das Volk
hindurchgeht. Man mag über die Formen und über die Methoden,
die man für angezeigt findet, seine verschiedene Meinung haben,
man mag sich darüber seine Gedanken machen, was man mit dem Namen
einer nationalen Erhebung bezeichnet. Aber man darf nicht bestreiten,
dass in weiten Kreisen unseres Volkes wieder eine Erinnerung lebendig
geworden ist, dass Ziele aufgetaucht sind, die vergessen gewesen sind.
Wer hätte sich nicht darüber gefreut, dass unsere alte
deutsche Fahne wieder zu Ehren gekommen ist.“ In der Aussprache
bekräftigte Veit, dass er „die nationale Erweckung unseres Volkes“
begrüße. Er wünsche aber, „dass der Aufbruch in den
Formen, die er angenommen hat, bezw. anzunehmen in Gefahr steht, nicht
mehr nationale Erhebung genannt werden kann“, und wollte „nicht von
einer Revolution sprechen“.
Veit war nicht naiv. Er kalkulierte am 4. April künftige
Auseinandersetzungen durchaus mit ein, sah aber keine Notwendigkeit,
auf die veränderten politischen Verhältnisse schon jetzt
kirchlich zu reagieren. Die Deutschen Christen hatten sich zwar bei
ihrer 1. Reichstagung in Berlin am 3. und 4. April
öffentlichkeitswirksam als geeinte neue Kraft im deutschen
Protestantismus inszeniert. [42]
Die bayerischen Deutschen
Christen waren jedoch Anfang April in Bayern organisatorisch erst im
Aufbau und in der Landeskirche noch keine etablierte kirchenpolitische
Macht mit einer klaren ideologischen Kontur. Daran änderte auch
die Tatsache nichts, dass sie der Pfarrerverein bereits längst
hofiert hatte und sie durch die Übergabe der politischen Macht an
die Nationalsozialisten Rückenwind erhalten hatten. [43]
Veit betrachtete die Deutschen Christen im Unterschied zu Langenfaß noch nicht als Gefahr. Der Kirchenpräsident war anders als der Münchner Dekan davon überzeugt, die Einheit der Kirche sichern zu können, ohne „unsere kirchliche Organisation einer Revision zu unterziehen“. Ebenso wenig teilte er Langenfaß’ Sorge vor einem bevorstehenden Eingreifen des Staates in die kirchliche Ordnung. Veit sah die bayerische Landeskirche ausreichend abgesichert durch Verfassung, Staats-Kirchenvertrag und Zusagen etwa von Hitler oder Schemm, wonach die bestehenden rechtlichen Verhältnisse der „Kirchen in den Ländern [...] unangetastet bleiben sollen“.
Langenfaß hatte bereits 1929 auf eine Ablösung Veits
spekuliert und war Anfang April 1933 endgültig davon
überzeugt, dass diese nun unbedingt und baldmöglichst
erfolgen müsse. [44]
In der Aussprache nach Veits Referat
bezweifelte Langenfaß, dass die Einheit und Geschlossenheit der
bayerischen Landeskirche noch zu retten waren und befürchtete, der
neue NS-Staat könne mit Neuwahlen zu den kirchlichen Organen vom
Kirchenvorstand massiv in das gewachsene Gefüge der Kirche
eingreifen. Vor dem Hintergrund seiner verdeckten Bemühungen, Veit
aus dem Amt zu drängen, erwecken die Einlassungen des
Münchner Dekans allerdings den Eindruck eines kalkulierten
Versuchs, in möglichst grellen Strichen ein Szenario zu entwerfen,
in dem die aktive Umgestaltung der Kirche als zunehmend dringend
notwendig erschien. Der Kirchenpräsident Veit passte offenkundig
in dieses Szenario nicht hinein.
Veit sah keinen Grund, die strikte Unterscheidung von staatlichem und
kirchlichem Bereich aufzugeben, und wiederholte vor den Dekanen
unmissverständlich sein Credo, dass „[d]ie Kirche [...] sich aus
sich heraus nach ihrem Wesen und nach ihren Zielen das Gesetz des
Handelns selbst geben“ müsse. Bemerkenswerterweise illustrierte er
das ausgerechnet mit dem besonders brisanten Beispiel der
antisemitischen Maßnahmen des NS-Regimes: „Wir werden es in
unserer Kirche nicht stillschweigend hinnehmen können, wenn
Glieder unserer Kirche, die früher Juden waren und Jahrzehnte
treue Mitglieder unserer Kirche waren, vor der Öffentlichkeit
wegen ihrer Rasseabstammung gebrandmarkt werden. Die Kirche wird sich
fragen müssen, ob im solchen Vorgehen nicht eine
Herabwürdigung ihres Sakraments der Taufe liegt und ob sie zu
diesem Vorgehen stillschweigend zusehen kann und darf. Ich nehme an,
dass wir hier in den aufregenden Zeiten des Übergangs noch
mancherlei zu befürchten haben, aber ich mache darauf aufmerksam,
worauf wir achten müssen.“ [45]
Als überzeugter
Anhänger der Monarchie hatte Veit die demokratische Staatsordnung
wie die meisten anderen evangelischen Kirchenführer weder
begrüßt noch öffentlich verteidigt. Kaum ein deutscher
Protestant in leitender kirchlicher Stellung erwog jedoch im April 1933
eine öffentliche Kritik am nationalsozialistischen Staat, weil der
die Gruppe der Christen mit jüdischen Vorfahren von vornherein aus
seinem Volkgemeinschaftsideal ausschloss.
Die Aussprache auf der Dekanekonferenz am 4. April verdeutlichte, dass
Veit und Meiser beim Anspruch auf kirchliche Unabhängigkeit
unterschiedliche Akzente setzten: Veit hielt es allein für Sache
der Kirchenleitung, wie sie auf staatliche Anordnungen zur Beflaggung
reagiere und empfahl äußerste Zurückhaltung bei der
Beflaggung. Meiser hielt nach einer Besprechung mit Schemm die
Möglichkeit eines staatlichen Zugriffs „an den Lebensnerv der
evangelischen Jugend“ für durchaus gegeben, plädierte aber
zunächst für kirchliche „Mäßigung und
Zurückhaltung“ gegenüber der Regierung und setzte auf
Kooperationsbereitschaft. Seiner Ansicht nach war es „[z]um Besten
unseres deutschen Volkes [...], wenn die reichen Kräfte der
evangel. Jugendbewegung aufrecht erhalten bleiben“. „Die evangelische
Jugend“ hielt der Oberkirchenrat für „nationalverlässig“.
Veit wies auch die Kritik an der abwartend-distanzierten Haltung der
Kirchenleitung gegenüber den neuen Machthabern zurück. Nicht
politische Zurückhaltung betrachtete er als Gefahr für die
Kirche, sondern den Umstand, dass einzelne bayerische Pfarrer
versuchten, eigenmächtig Kontakt „mit den neuen Herren“
aufzunehmen. „Wir sind nicht ganz so untätige und ungeschickte
Leute, für die man uns manchmal halten mag.“ So hatte Veit es im
Unterschied zu Meiser für verfrüht gehalten, dass sich
Friedrich Klingler (1882–1951), Vorsitzender des bayerischen
Pfarrervereins und Pfarrer in Nürnberg, am 4. April in
München mit Schemm traf, um ihn der Loyalität der bayerischen
Pfarrer zu versichern und Schemms Amtsführung zu loben. Schemm
habe sich für Kirchenwahlen und die Ablösung Veits
ausgesprochen, berichtete Klingler wenig später. [46]
Veits Verdrängung aus dem Amt
am 11. April
Bis Anfang April hatte sich eine breite Front gegen Veit gebildet: Am
21. / 22. März hatte sich das erste kirchenleitende Organ mit dem
Landessynodalausschuss bereits für die Neuwahl des
Kirchenpräsidenten ausgesprochen. [47] Allerdings wollte es
für ein möglichst geschlossenes Vorgehen noch das Votum der
Pfarrerschaft abwarten. [48]
Am 6. April schilderte Dekan
Langenfaß dem erweiterten Vorstand des Pfarrervereins bei der
Erörterung der Lage, der Landessynodalausschuss habe die
Überzeugung, „[w]ir brauchen“ für eine flexible und
einheitliche Leitung der Landeskirche „ein Ermächtigungsgesetz,
und wir brauchen einen Landesbischof“. Die kontroverse Diskussion
offenbarte, dass die Pfarrerschaft in erheblichem Maß kritisch
gegen Veit eingestellt war. Eine gemeinsame Rücktrittsforderung
gab es jedoch nicht. [49]
Vertreter kirchlicher Organe und der
Ministerialbürokratie, mit denen Meiser sich in den
anschließenden Tagen besprach, hielten die Ablösung Veits
und die „Umgestaltung der Verhältnisse“ für
unumgänglich. [50]
Während die Stimmung in der Pfarrerschaft noch uneinheitlich war,
hatte sich die Kirchenleitung – namentlich Landessynodalausschuss und
Landeskirchenrat – in der Ablehnung gegen Veit formiert. Nachdem der
Kirchenpräsident aus Berlin von einer Sitzung zurückgekehrt
war, konfrontierte ihn das Kollegium im Landeskirchenrat am 10. April
mit der Bitte, „ich möge meinen für den Herbst beabsichtigten
Abschied aus dem Amt schon jetzt zur Tat machen“, notierte er in seinen
Memoiren. [51] Nach
seinen Erinnerungen waren „weite und
maßgebende kirchliche Kreise von der allgemeinen Strömung
ergriffen“, die unter dem Einfluss der nationalsozialistischen Bewegung
„in der Überspannung des staatlichen Gedankens alle
Verhältnisse des öffentlichen und privaten, des sozialen und
wirtschaftlichen Lebens in ihren Machtbereich zog und, wie sich bald
zeigte, auch vor der Kirche nicht halt machte“. Vor diesem Hintergrund
habe ihm der Landeskirchenrat seinen Rücktritt nahe gelegt. „Ich
war aufs tiefste betroffen, lehnte eine Antwort zunächst ab […].
Nach einer Nacht, in der ich nicht viel geschlafen, aber ernstlich den
Rat dessen gesucht habe, der mich bisher freundlich geleitet,
versammelte ich am Morgen die Kollegialmitglieder und Beamten in meinem
Sprechzimmer und erklärte in einer kurzen Ansprache, daß ich
entschlossen sei, mein Amt niederzulegen, das Gesuch um Versetzung in
den Ruhestand der Generalsynode einreichen werde und mit sofortiger
Wirkung bis zu seiner Verbescheidung einen Urlaub antrete.“
Der Kurswechsel der kommissarischen
Kirchenleitung gegenüber der nationalsozialistischen Regierung
Meiser begann noch am 11. April, das weitere Vorgehen zu koordinieren;
das hieß einerseits, die Vertretung des Kirchenpräsidenten
zu regeln und andererseits, ein Signal nach außen abzugeben.
[52] Landeskirchenrat und
Landessynodalausschuss beriefen am 12.
April mit dem Vizepräsidenten des Landeskirchenrats Karl
Böhner (1872–1955) und Hans Meiser einen juristischen und einen
theologischen Oberkirchenrat mit der Vertretung der Amtsgeschäfte.
[53] Die neue Leitung
verlor keine Zeit, zu dokumentieren, dass ein
diametraler Kurswechsel für sie die oberste Priorität hatte,
und unverzüglich und aus freien Stücken vollzog sie eine
radikale Neubestimmung des Verhältnisses zum
nationalsozialistischen Staat.
In anderen Landeskirchen hatte die Begeisterung über die vermeintliche Einigung der nationalen Rechten im neuen nationalsozialistischen Regime längst zu euphorischen Reaktionen führender Vertreter geführt. Hitlers Inszenierung am „Tag von Potsdam“ befeuerte endgültig nationalprotestantische Hoffnungen auf ein christliches Deutschland und erhielt mit Glockenläuten sämtlicher Potsdamer Kirchen, gottesdienstähnlichem Staatsakt in der Garnisonskirche und der Predigt des Berliner Generalsuperintendenten Otto Dibelius zur Eröffnung des neuen Reichstags kirchliche Weihen. [54]
Die Art des Kurswechsels der kommissarischen bayerischen
Kirchenleitung legt den Verdacht nahe, sie habe in dieser Hinsicht
einen dringenden Nachholbedarf an Loyalitätsbekundungen gesehen.
Unfreiwillig dokumentierte sie damit auch die wahren Hintergründe
für Veits Verdrängung aus dem Amt: Nach Meisers Ansicht
musste nämlich „von Seite der Kirche nunmehr alles geschehen
[...], damit man sagen könne, dass sich die Kirche auf die neuen
Verhältnisse umgestellt habe“. Sonst sei „zu befürchten, dass
unter Umständen der Staat gegen die Kirche mobil gemacht werde“.
Langenfaß drängte auf eine sofortige „Kundgebung an die
Pfarrer [...], die eine positive Stellungnahme zum neuen Staat
enthalte“. [55] Noch am
selben Tag versandte der Landeskirchenrat an
sämtliche Geistliche die Anweisung, den bevorstehenden Geburtstag
Hitlers am 20. April zum dankbaren „Gedenken an die große
Tat, die Adolf Hitler mit der Sammlung aller nationalen Kräfte
vollbracht hat und im Blick auf die ungeheure Verantwortung, die in
dieser Zeit auf dem Kanzler des deutschen Reiches liegt,“ zu nutzen und
mit der Beflaggung kirchlicher Gebäude „die kirchliche Anteilnahme
an diesem Tag zum Ausdruck“ zu bringen. [56]
Am 13. April versandte der Landeskirchenrat eine Kanzelkundgebung
für den Hauptgottesdienst an Ostern. Am theologisch bedeutendsten
Feiertag der Christenheit, der volle Kirchen und hohe
Öffentlichkeitswirkung versprach, verband die neue Kirchenleitung
die Information über Veits Rücktritt symbolkräftig mit
einer lobenden Würdigung des NS-Regimes. [57] Demnach hatte
Veit „aus Rücksicht auf seine Gesundheit und um die Leitung der
Kirche jüngeren Händen anzuvertrauen, sein hohes
Führeramt“ niedergelegt. Zugleich präsentierte sich die
Kanzelkundgebung als das lang erwartete „klärende[...] Wort zu dem
brausenden Geschehen um uns her“. Dem Staat attestierte sie, wieder
„nach Gottes Gebot zu regieren“, und versicherte ihn darin „nicht nur
des Beifalls, sondern auch der freudigen und tätigen Mitarbeit der
Kirche“. Ergriffen holte die neue Kirchenleitung nach, was unter dem
bisherigen Kirchenpräsidenten unterblieben war: „Mit Dank und
Freude nimmt die Kirche wahr, wie der neue Staat der
Gotteslästerung wehrt, der Unsittlichkeit zu Leibe geht, Zucht und
Ordnung mit starker Hand aufrichtet, wie er zur Gottesfurcht ruft, die
Ehe heilig gehalten und die Jugend geistlich erzogen wissen will, wie
er der Väter Tat wieder zu Ehren bringt und heiße Liebe zu
Volk und Vaterland nicht mehr verfemt, sondern in tausend Herzen
entzündet.“ Eine vergleichbare Kundgebung hatte es zu den
Regierungen zwischen 1918 und 1933 nicht gegeben. Der Anspruch der
Kirchenleitung, unpolitische Äquidistanz zu den politischen
Parteien in der Weimarer Republik zu halten, war einer unverhohlenen
Parteinahme zugunsten der NSDAP gewichen, die sich als
überparteiliche Bewegung der Volksgemeinschaft stilisierte und die
übrigen Parteien als vermeintlich überkommenes Relikt der
gesellschaftlichen Pluralisierung und „völkischen“ Zersplitterung
diffamierte.
Die Geistlichen erhielten daneben noch eine etwas ausführlichere
Stellungnahme der Kirchenleitung zum Rücktritt des
Kirchenpräsidenten mit ähnlichem Tenor. Pathetisch beklagte
diese, dass „[i]n schwerer Zeit der Landeskirchenrat seines
Führers entbehren“ müsse und die Art und Weise seines
Rücktritts „uns nur auf’s neue mit tiefster Verehrung für ihn
erfüllen“ könne. Auch sie drückt die Freude angesichts
„der mächtigen Bewegung“ und ihrer Dynamik und die Hoffnung auf
eine durch die NS-Bewegung geförderte Renaissance der
Kirchlichkeit aus. „Wir fühlen, daß es Unrecht wäre,
die mannigfaltigen guten Kräfte, die durch die Bewegung entbunden
wurden, nicht auch im Leben der Kirche wirksam werden zu lassen; es
bedürfte nicht des sinnfälligen Beweises der zahlreichen
Wiedereintritte in unserer Kirche, um uns davon zu überzeugen,
daß die nationale Bewegung wertvollen Dienst auch an der Kirche
zu leisten geeignet ist.“ Kurz und allgemein warnte das Rundschreiben
an die Pfarrer vor der Gefahr, die „guten Kräfte der Bewegung“
könnten „von der richtigen Bahn der Betätigung abgelenkt“
werden und „der Kirche zum Schaden gereichen“. [58] Bereits Ernst
Henn kamen angesichts der vorangehenden Ereignisse erhebliche Zweifel
an der Aufrichtigkeit dieser Klage. [59]
Noch vor dem Kirchlichen Amtsblatt veröffentlichte das
Evangelische Gemeindeblatt für München Veits
Rücktrittserklärung am 23. April. [60] Ähnlich
unehrlich wie die Erklärungen der Kirchenleitung wirkt auch der
Kommentar von Dekan Langenfaß, der sich besonders früh
für eine Ablösung Veits ausgesprochen und unmittelbar nach
Veits Ablösung eine Loyalitätserklärung gegenüber
dem NS-Regime gefordert hatte. So mutet es nahezu dreist an, wie
Langenfaß, stellvertretend für die evangelischen
Münchnerinnen und Münchner, von „aufrichtigem Schmerz und
herzlicher Teilnahme“ schrieb, mit der Veits Schritt wie überall
auch in der Münchner Gemeinde aufgenommen worden sei. Heuchlerisch
klingen die vermeintlichen Respektsbekundungen des Münchner
Dekans, Veits Gründe seien zu „achten“ und zu „ehren“, und man
müsse ihm „von Herzen dafür dankbar sein, daß er in
selbstloser Treue und Hingabe an seine Kirche bis ins hohe Alter hinein
die Last seines sorgenvollen und verantwortungsschweren Amtes getragen
hat“. Unaufrichtig wirken die Verweise auf Veits
Führungsstärke und seine Verdienste um die
Überführung der Landeskirche in geordnete Verhältnisse
nach dem „Umsturz des Jahres 1918“, da der Münchner Dekan doch
seit langem Zweifel an Veits Durchsetzungskraft gesät hatte. In
dieser Strategie drückte sich jedenfalls nur wenig
Wertschätzung für den Mann aus, dessen langjährige
Münchner Amtstätigkeit Langenfaß nun als eine
„besondere[...] Ehre [...] und [...] große Freude“ für
die Münchner Gemeinde bezeichnete. „Wir bitten Gott, daß Er
die Gesundheit des Herrn Kirchenpräsidenten wieder festigen wolle
und ihn noch recht lange als ein hochverehrtes und geliebtes
Gemeindeglied in unserer Mitte weilen lasse.“ [61]
Der Kanzelkundgebung und dem Rundschreiben an die Pfarrer vom 13. April
folgte wenig später ein weiterer Beschluss, der zeigte, wie sich
die Entscheidungsträger aktiv auf die neuen Verhältnisse
umgestellt hatten: Für die nationalsozialistischen Pfarrer war es
gleichsam der Ritterschlag, dass ihre Delegierten von den Vertretern
des Landeskirchenrats und des Pfarrervereins zu offiziellen Beratungen
über die künftigen Schritte herangezogen wurden. Deren
Einbeziehung und Aufwertung hatte Veit bisher stets abgelehnt. Am 19.
April beschlossen die Beteiligten einmütig, die Landessynode solle
„unverzüglich einen neuen Kirchenpräsidenten als
Landesbischof wählen“, der „durch ein Ermächtigungsgesetz mit
besonderen Vollmachten ausgestattet werden“ sollte, „da die
gegenwärtige Lage eine bewegliche, einheitliche Führung
erfordere“. [62]
Hitlers Ernennung des Königsberger Wehrkreispfarrers Ludwig Müller (1883–1945) zum „Bevollmächtigten für die Angelegenheiten der evangelischen Kirchen“ am 25. April hatte klar gemacht, dass Hitler eine gleichgeschaltete Reichskirche wünschte. [63] Bei Meiser verstärkte sich in den Besprechungen im Kirchenbundesamt und Kirchenbundesrat in Berlin daher der Eindruck eines großen zeitlichen Drucks. So drängte er noch von Berlin aus telefonisch auf eine Verkürzung der Vakanz und die Vorverlegung der Synode auf den 3. bis 5. Mai. [64]
Die Wahl Hans Meisers zum
Kirchenpräsidenten und seine Ermächtigung als Landesbischof
bei der Landessynode in Bayreuth am 4. Mai
Am 4. Mai wählte die Landessynode in Bayreuth Hans Meiser und
berief ihn zum Landesbischof. [65]
Der Präsident der
Landessynode, der Fürther Oberregierungsrat Robert Bracker
(1877–1970), enthielt den Synodalen allerdings einen Brief Wilhelm
Freiherr von Pechmanns (1859–1948) vor. Der ehemalige Präsident
der Landessynode, langjähriger Kirchenvorsteher von München
und einer der bedeutendsten Nichttheologen in der evangelischen Kirche
im Reich überhaupt, warnte darin die Synode eindringlich vor einer
Änderung ihrer bestehenden Ordnung. Wie Veit sah auch Pechmann
1933 anders als 1918 keine inneren Gründe dafür, Eingriffe
vorzunehmen, sondern lediglich äußeren Druck, auch durch
politisierte Pfarrer. „Nun, meine hochwürdigen und hochverehrten
Herren: vor solcher Nötigung kann und darf die Kirche nicht einen
Schritt zurückweichen, wenn anders sie Kirche bleiben, wenn sie
nicht der tödlichen Gefahr unterliegen will, daß sie ihrer
Sendung untreu und zum Dienste daran untauglich werde.“ [66]
Langenfaß rechtfertigte die Zurückhaltung des Briefs
gegenüber Pechmann damit, man habe ihn deshalb nicht
weitergegeben, um seinen herausragenden Ruf im deutschen
Protestantismus nicht zu beschädigen. [67]
Stattdessen sah der 1. stellvertretende Vorsitzende Friedrich Klingler
in seiner Eröffnungsrede am 3. Mai eine sich seit dem Herbst 1932
in „Äußerungen verantwortlicher Staatsmänner“
anbahnende „Abkehr von der in unserem Staate mehr und mehr zum
Durchbruch gelangten materialistischen Weltanschauung“ und eine
Hinwendung zum „christlichen Staatsideal“. Pathetisch beschwor er die
welthistorische Dimension des „Tags von Potsdam“ am 21. März als
endgültigen „Aufbruch des deutschen Volkes unter der Losung der
Heimkehr zur göttlichen Weltordnung“ und als Datum, an dem „eine
dem Allmächtigen sich verpflichtet fühlende Staatsregierung
die Einigung des bisher zerrissenen deutschen Volkes vollzog“. [68]
Klingler dankte der Kirchenleitung ausdrücklich für ihren
„Ostererlaß“, der ausgedrückt habe, was „weiteste Kreise“
bewege und deshalb „ein tausend- und abertausendfaches, freudiges Echo
gefunden“ habe. [69]
Am Folgetag stimmten Bracker und Klingler Oden auf
Führungsstärke, Weitblick, Scharfsinn und Tatkraft des
zurückgetretenen Kirchenpräsidenten an. [70] Vor dem
Hintergrund der zuvor hymnisch begrüßten Kurswechsel in
Staat und Kirche und den unterschlagenen Warnungen Pechmanns mutet der
öffentliche Auftritt beider in den Prozess involvierten Vertreter
des Synodenpräsidiums ähnlich dubios an wie die unmittelbar
nach Veits Rücktritt veröffentlichten Verlautbarungen der
kommissarischen Kirchenleitung.
Es war Friedrich Langenfaß, der als Vertreter des
Rechtsausschusses bei den Synodalen mit einer Inaugurationsrede derart
eindrücklich für das Amt des Landesbischofs warb, dass die
Synode im Gefühl „der Größe dieser Stunde und des
Ernstes des Augenblicks sowie [um] des Gesamteindrucks willen“ die
Gesetzesvorlage ohne Debatte annahm. [71]
Langenfaß zeigte
sich zutiefst ergriffen von dem „Umbruch und Aufbruch dieses unseres
Volkes in unerhörten, gewaltigen Ausmaßen“. Damit sah er den
Rahmen für die Entscheidungen der Kirche gesetzt: „Die Führer
des neuen Reiches, die Führer unserer bayerischen Heimat fordern
von der Kirche den Einsatz ihrer ganzen Kraft und des besonderen, ihr
von Gott anvertrauten Gutes.“ Das Volk erwarte von der Kirche, dass sie
„klar und schlicht, aber auch unerschütterlich und in Vollmacht
Gottes Willen“ verkündige, „damit es eine unverrückbare
Richtschnur habe, Gottes Gnade und Barmherzigkeit“ zeige, „damit es auf
fester Grundlage stehe, von Gottes Hilfe und Beistand Zeugnis“ ablege,
„damit es sein ernstes, großes und schweres Werk getrost und
freudig anfange und fortführe“. Der Landesbischof sei mit der
hohen Erwartung konfrontiert, „[d]aß er entschlossen, kraftvoll
und zielsicher an sein Werk gehe und ein freudiger und mutiger
Führer unseres Volkes sei“. [72]
Der Synodale Hans Liermann (1893–1976), Kirchenrechtsprofessor aus
Erlangen, rechtfertigte das Ermächtigungsgesetz mit den
Außenbeziehungen des Landesbischofs: „Es gilt bei den
Verhandlungen mit Reich und Staat und mit anderen Landeskirchen, welche
auf die irgendwie geartete Bildung einer Reichskirche hinauslaufen,
aktionsfähig zu sein. Diese außerordentlichen Aufgaben
lassen sich nur in außergewöhnlichen Formen erledigen.“
[73] Die Person Meisers
gewährleistete für Liermann, dass
er von seinen Vollmachten „sicherlich keinen unnötigen Gebrauch
machen“ werde. [74]
Folgerichtig verabschiedete die Landessynode am
4. Mai einstimmig das „Gesetz über die Ermächtigung des
Landesbischofs zum Erlaß von Kirchengesetzen“ und übertrug
als erste deutsche Landeskirche ihrem Bischof in dieser Art
weitreichende legislative Kompetenzen. [75] Die Landessynode hielt
es angesichts der aktuellen politischen Dynamik und der „starke[n]
Verknüpfung der kirchlichen Belange mit dieser Entwicklung“
für das geeignete Instrument, „der Leitung der Evang.-Luth.
Landeskirche eine weitgehende Freiheit und Beweglichkeit des Handelns
einzuräumen“. [76]
Der oberste Kirchenjurist der Landeskirche, Oberkirchenrat Hans
Meinzolt (1887–1967), hatte sich für sein „Gesetz über die
Ermächtigung des Landesbischofs zum Erlaß von
Kirchengesetzen“ erstaunlich unbekümmert an den Formulierungen des
‚Ermächtigungsgesetzes‘ „zur Behebung der Not von Volk und Reich“
vom 23. März orientiert. [77]
Umstritten ist, inwieweit auch
das bayerische Ermächtigungsgesetz vom 28. April Pate stand, da es
erst Ende Mai veröffentlicht wurde. [78] Das „Gesetz über
die Ermächtigung des Landesbischofs zum Erlaß von
Kirchengesetzen“ eröffnete dem Landesbischof, „Kirchengesetze
außer in dem in der Kirchenverfassung vorgesehenen Verfahren auch
[...] nach Anhörung des Landessynodalausschusses“ zu erlassen.
[79] „Die vom
Landesbischof nach Art. 1 erlassenen Gesetze
können von der Kirchenverfassung abweichen, soweit sie nicht die
Einrichtung der Landessynode, des Landessynodalausschusses, des
Kirchenpräsidenten und des Landeskirchenrats als solche zum
Gegenstand haben.“ [80]
Die zunächst vorgesehene zeitliche
Befristung des Gesetzes bis zum 30. Juni 1934 hob die Landessynode am
12. September 1933 auf. [81]
Mit ihrer Entscheidung zugunsten eines
bischöflichen „Ermächtigungsgesetzes“ hatte die bayerische
Landessynode nicht nur nach außen ein deutliches Signal gesetzt,
dass sie im Gleichschritt mit der nationalsozialistischen
Staatsführung die kirchliche Selbstständigkeit wahren wollte.
Sie lieferte auch eine innerkirchliche Blaupause für die Strategie
einer Synchronisierung mit dem Staat bei gleichzeitiger Behauptung des
Anspruchs auf ihr Selbstbestimmungsrecht gegenüber
reichskirchlichen Vereinheitlichungsbestrebungen. Diese wirkte
kurzfristig, als der württembergische Landeskirchentag dem
bayerischen Modell folgte, ihrem Kirchenpräsidenten Theophil Wurm
bereits am 15. Mai mit einem „Ermächtigungsgesetz“ weitreichende
Kompetenzen und am 30. Juni den Titel eines Landesbischofs
übertrug. [82]
Mittelfristig blieben die Vertreter des
„bischöflichen“ Flügels der Bekennenden Kirche diesem Muster
bei ihrer Behauptungsstrategie im NS-Staat treu.
In seiner Berichterstattung über die Synode im Gemeindeblatt blieb
Langenfaß seiner bisherigen öffentlichen Strategie treu, die
sich mit seinen Aktivitäten hinter dem Rücken des
Kirchenpräsidenten schwer in Einklang bringen lässt:
Überschwänglich schilderte er die Lobeshymnen Brackers auf
Veits Verdienste und das Bedauern über seinen Rücktritt mit
einem Seitenblick auf München: „Aber wir verstehen es, daß
er nunmehr, wo ganz neue und große Aufgaben zu erfüllen
sind, seinen Hirtenstab in andere Hände gelegt hat. [...] So
verwunderlich es uns also gewesen sein mag, daß wir durch den
Herrn Kirchenpräsidenten selber an sein Lebensalter erinnert
wurden, so erfreulich ist es für die Münchner Gemeinde,
daß er nunmehr wieder ganz der Unsrige wird: von der Bürde
seines hohen Amtes befreit, gehört er nun wieder ganz uns.“ [83]
Friedrich Veits Rückblicke auf
seine Ablösung
Trotz der Kränkung blieb Veit selbst seiner Kirche loyal verbunden
und empfand im Rückblick keine Bitterkeit, wie er in seinen
Memoiren schrieb: „Jedes Jahr, wenn der 11. April wiederkehrt, ist er
mir ein Tag stiller Trauer, aber auch williger Beugung unter Gottes
treue Hand. So schied ich aus dem Amte.“ [84] Am 4. Oktober 1933
äußerte Veit sich gegenüber seinem Freund Pechmann
kritisch über den selbst gewählten Weg der Landeskirche:
„Wenn ich nun mit ansehe, wie einer von den alten Mitarbeitern um den
andern ausgebootet wird, danke ich Gott, daß er mir zu einer
Zeit, wo man mich noch beruhigen und mir sagen wollte: es wird gar
nicht viel anders werden, die Kraft gegeben hat, die Wirklichkeit zu
sehen und es abzulehnen, Stück für Stück wieder
abzutragen, was man selbst mit hat bauen dürfen. Schon die letzte
Sitzung Anfang April in Berlin zeigte mir, daß ich ziemlich
allein dastehe, und in raschem Ablauf haben sich dann die Dinge
vollzogen.“ [85]
Nach außen blieb Veit loyal, aber mehrere Briefe an Freunde aus den Jahren 1933 und 1934 zeigen, dass Veit die Entwicklung der Landeskirche aufmerksam wahrnahm und die Signale kritisierte, die sie mit ihren Verbeugungen vor dem Nationalsozialismus in Wort und Tat aussandte. Ende Juli 1934 schrieb Veit, die Verantwortlichen hätten die Errungenschaften nach der Revolution freiwillig preisgegeben und „unter der Losung ‚der neuen Regierung darf man keine Schwierigkeiten machen‘ sich erst im kleinen und bald in größeren Dingen der Entschlossenheit zum Widerstand am Anfang“ begeben. [86]
Der einzige evangelische Kirchenpräsident Bayerns durchschaute bereits zu Beginn der NS-Herrschaft, wie die Entscheidungen der Meinungsführer und kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Bayern im Frühjahr 1933 den Handlungsspielraum der Kirche selbstständig verringerten: Sie hatten unter dem Eindruck der neuen nationalsozialistischen Herrschaft ihre Organisation tiefgreifend verändert und dabei ihre kirchenleitende Struktur auf ein Bischofsamt hin profiliert, das die bisherigen leitenden Organe in Anlehnung an den Staat mit nie dagewesenen Vollmachten ausstattete.
Der durch das „Ermächtigungsgesetz“ mit einem besonderen Amtscharisma ausgestattete Landesbischof konnte aber auch als Person weite Teile der Amtsträger und Gemeindeglieder von sich überzeugen. [87] Zugleich verlieh die kirchliche Adaption des nahezu wortgleichen staatlichen Ermächtigungsgesetzes der gesetzlichen Bevollmächtigung des Reichkanzlers noch nachträglich höhere Weihen und signalisierte ein hohes Maß an Übereinstimmung von politischer und evangelisch-kirchlicher Führung. [88] Dabei knüpften die Entscheidungsträger trotz der höchst problematischen historischen Realität des landesherrlichen Kirchenregiments an staatskirchliche Traditionen an, die Staat und Kirche in symbiotischer Beziehung zueinander sahen. [89] Nach den Erfahrungen als staatsfreie Kirche nach 1918 sahen sich die maßgeblichen Akteure in den leitenden Ämtern nicht mehr als Beamte einer staatlichen Behörde, sondern wollten die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern als selbstbewusste Gestaltungsmacht präsentieren, die aus eigener Entscheidung dem NS-Regime entgegenarbeiten und selbstbestimmt ihren Beitrag zur Formierung einer christlichen deutschen Volksgemeinschaft leisten konnte. [90] Mit dieser Strategie manifestierten sie zugleich die Euphorien zahlreicher deutscher Protestanten im Jahr 1933 und trugen so zur Festigung des nationalsozialistischen Regimes bei.
Anmerkungen
[1]Der Aufsatz bietet
eine überarbeitete Version des Vortrags
„... auf die neuen Verhältnisse umgestellt“, gehalten auf dem
Studientag „Katholiken, Protestanten und die ‚Machtergreifung‘“ in der
Evangelischen Akademie Tutzing in Kooperation mit dem Münchner
Arbeitskreis Katholizismus-/Protestantismusforschung und der
Evangelischen Versöhnungskirche in der KZ-Gedenkstätte Dachau
am 3.3.2013. Für Hinweise und Anregungen zum Manuskript danke ich
Prof. Dr. Wolfgang Sommer, Neuendettelsau.
[2] Vgl. Klaus Scholder, Die
Kirchen und das Dritte Reich. Band 1: Vorgeschichte und Zeit der
Illusionen 1918–1934, München 2000 [Taschenbuchausgabe], S.
244–272.
[3] Vgl. Franz Kühnel,
Hans
Schemm. Gauleiter und Kultusminister (1891–1935) (Nürnberger
Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte 37), Nürnberg
1985, S. 187–189; Björn Mensing, Pfarrer
und Nationalsozialismus. Geschichte einer Verstrickung am Beispiel der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Bayreuth 21999, S.
102–124.
[4] Vgl. dazu Helmut Baier,
Die
Deutschen Christen Bayerns im Rahmen des bayerischen Kirchenkampfes
(Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns 46), Nürnberg
1968, S. 39f. Zur Formierung solcher Kreise in Thüringen im Jahr
1931 vgl. Oliver Arnhold: „Entjudung“
– Kirche im Abgrund. Die Thüringer Kirchenbewegung Deutsche
Christen 1928–1939 (Studien zu Kirche und Israel 25/1), Berlin
2010, S. 60–67.
[5] Vgl. dazu Mensing, Pfarrer,
S. 129–131; Berndt Hamm, Einstellungen bayerischer Lutheraner zum
Nationalsozialismus, in: Ders., Harry Oelke, Gury Schneider-Ludorff,
(Hg.): Spielräume des Handelns
und der Erinnerung. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und
der Nationalsozialismus (Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte
B 50), Göttingen 2010, S. 71–98, hier: S. 72f.
[6] Vgl. dazu Kühnel, Schemm,
S. 194–244; Mensing, Pfarrer,
S. 129–137.
[7] Vgl. dazu Mensing, Pfarrer,
S. 125 mit Anm. 305 und ders., „Hitler hat eine göttliche
Sendung“. Münchens Protestantismus und der Nationalsozialismus,
in: Mensing, Björn, Prinz, Friedrich (Hg.): Irrlicht im leuchtenden München? Der
Nationalsozialismus in der „Hauptstadt der Bewegung“, Regensburg
1991, S. 92–123, hier: S. 104, vgl. daneben, S. 92f. Veit blickte 1932
in seinem Neujahrsartikel darauf zurück. Vgl. „Zum neuen Jahre“,
in: Neue Kirchliche Zeitung [NKZ]
43 (1932), S. 1–15, hier: S. 5f.
[8] Friedrich
Langenfaß an Theodor Heckel vom 5.3. und
11.3.1931. Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Bayern [LAELKB], Nachlass Langenfaß, Friedrich 101/41-7;
Protokoll der 103. Landtagssitzung vom 4.3.1931, S. 199. URL:
http://geschichte.digitale-sammlungen.de/landtag1919/seite/bsb00008699_00223
(Aufruf vom 24.1.2014).
[9] Kühnel, Schemm, S.
206.
[10] Vgl. dazu Wolfgang
Sommer, Das Wirken von Kirchenpräsident
Friedrich Veit im Spiegel seiner Beiträge in der Neuen Kirchlichen
Zeitschrift, in: Zeitschrift
für Bayerische Kirchengeschichte [ZBKG] 80 (2011), S.
158–182, hier: S. 168f. u.ö. Vgl. daneben LAELKB,
Landerskirchenrat [LKR] XV, 1665a, Bd. 1.
[11] Zum neuen Jahre, in:
NKZ
43 (1932), S. 1–15, hier bes. S. 5. Vgl. dazu Sommer, Wirken, S. 177.
[12] 3. Sitzung des
Landessynodalausschusses am 11.12.1931. LAELKB,
LKR 3075.
[13] Druck bei
Friedrich-Wilhelm Kantzenbach, Der Einzelne und das
Ganze. Teil I. Pfarrerschaft und Kirchenleitung in Bayern in der
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus (1930–1934), in: ZBKG 47 (1978), S. 106–228, hier:
S. 131f.
[14] Undatiertes
Typoskript „Völkische Religion“. LAELKB,
Nachlass Veit, Friedrich 101/12-2; ähnlich NKZ 43 (1932), S. 1–15 u.ö.
Vgl. dazu Wolfgang Sommer, Friedrich Veit. Ein konservativer
Kirchenpräsident in der Weimarer Republik und seine Abwehr des
Nationalsozialismus, in: ZBKG
76 (2007), S. 233–269 [= Sommer, Veit 2007].
[15] Zum neuen Jahre, in:
NKZ
43 (1932), S. 11.
[16] Memoiren „Aus meinem
Leben“, Druck bei Wolfgang Sommer, Friedrich
Veit. Kirchenleitung zwischen
Kaiserreich und Nationalsozialismus (Arbeiten zur
Kirchengeschichte Bayerns 90), Neustadt/Aisch 2011 [= Sommer, Veit
2011], S. 123.
[17] Vgl. dazu Sommer, Wirken,
bes. S. 164–166. Zur einseitig rechtsradikalen Politisierung der
bayerischen Pfarrerschaft vgl. Mensing, Pfarrer, S. 72–146.
[18] Vgl. dazu auch
Mensing, Pfarrer,
S. 133f.
[19] Gotthard Jasper, Paul Althaus
(1888–1966): Professor, Prediger und Patriot in seiner Zeit,
Göttingen 2013, S. 147, Anm. 26. Diesen Hinweis verdanke ich Prof.
Wolfgang Sommer, Neuendettelsau.
[20] Langenfaß an
Georg Merz vom 8.3.1932. LAELKB, Nachlass
Langenfaß 101/41-9.
[21] Langenfaß an
Heckel vom 5.3. und 11.3.1931. LAELKB,
Nachlass Langenfaß 101/41-7.
[22] Langenfaß an
Merz vom 8.3.1932: LAELKB, Nachlass
Langenfaß 101/41-9.
[23] Langenfaß an
Dr. Simbeck vom Bayerischen Bauern- und
Mittelstandsverband vom 23.1.1931. LAELKB, Nachlass Langenfaß
101/41-8. Vgl. daneben Eduard Putz, „Der Nationalsozialismus als Frage
für die Christen“, in: Freimund's
kirchlich-politisches Wochenblatt für Stadt und Land 77
(1931), S. 40–44, im Frühjahr 1933 leicht aktualisiert
veröffentlicht unter dem Titel „Der Nationalsozialismus – eine
Frage an Kirchenvolk und Theologie“, in: Korrespondenzblatt für die
Evangelisch-Lutherischen Geistlichen in Bayern r. d. Rh. [KorrBl] 38
(1933), S. 180–183 u. 195–200. Vgl. dazu Mensing, Pfarrer, S. 129.
[24] Vgl. Mensing, Pfarrer,
S. 49, 97, 129–132.
[25] Langenfaß an
Heckel vom 5.3. und 11.3.1931. LAELKB,
Nachlass Langenfaß 101/41-7. Vgl. Mensing, Pfarrer, S. 133–135. Zu
Langenfaß’ politischer Einstellung vgl. Mensing, Hitler, S. 103f.
[26] Mensing, Hitler, S.
105; Mensing, Pfarrer, S. 118.
[27] Druck bei
Kantzenbach, Einzelne,
S. 131f.
[28] Vgl. Sommer, Veit 2011,
S. 95.
[29] Ernst Henn,
Führungswechsel, Ermächtigungsgesetz und
das Ringen um eine neue Synode im bayerischen Kirchenkampf, in: ZBKG 43 (1974), S. 325–443.
[30] Sommer, Veit 2007.
[31] Kantzenbach, Einzelne.
[32] Arne Manzeschke, Persönlichkeit
und Führung. Zur Entwicklung des evangelischen Bischofsamtes in
Bayern zwischen Novemberrevolution und Machtergreifung,
Nürnberg, 2000, hier bes.: S. 227 mit S. 424, Anm. 39, S. 259f.,
298–302. Zu Meisers Rolle als Kronprinz vgl. auch Nora Andrea Schulze,
„Ein ganz und gar landeskirchlich verwurzelter Pfarrer“. Hans Meiser in
Kaiserreich und Weimarer Republik 1881–1933, in: Gerhart Herolt,
Carsten Nicolaisen (Hg.), Hans
Meiser (1881–1956). Ein lutherischer Bischof im Wandel der politischen
Systeme, München 2006, S. 11–31, hier: S. 21.
[33] Undatiertes Konzept.
LAELKB, LKR XV, 1665a, Band 3. Im März
1919 kritisierte Meiser das Läuten 1918/19. Manuskript „Die
gegenwärtige kirchl. Lage der prot. Landeskirche i. Bayern r. d.
Rhs.“ vom 13. (23.?) 3. 1919. LAELKB, Nachlass Meiser, Hans 101/36-22.
[34] Vgl. z.B. KorrBl 43
(1919), S. 69; Kirchenbote für
die evangelische Gemeinde München v. 11.5.1919;
Synodalbericht des Dekans Kirchenrat Friedrich Ringler vom Dekanat
München II vom 21.5.1919. LAELKB, Oberkonsistorium München
[OKM] 2984.
[35] Synodalbericht von
Kirchenrat Friedrich Ringler, Dekan des
Kirchenbezirks München II vom 21.5.1919. LAELKB, OKM 2984.
[36] So läuteten die
Kirchenglocken selbstverständlich,
wenn ein Mitglied des bayerischen Königshauses oder der
Hohenzollerschen Kaiserfamilie starb, aber auch 1939 bei Hitlers 50.
Geburtstag. Vgl. z.B. Evangelisches
Gemeindeblatt für München und Umgebung [EGM] 30
(1921), S. 131; Amtsblatt für die evangelisch-lutherische
Landeskirche in Bayern rechts des Rheins [ABlB] 25 (1939), S. 67.
[37] Zu euphorischen wie
mahnenden Stimmen vgl. Scholder, Kirchen, S.
317–337, der in den abwägenden Worten eines Theophil Wurm die
ambivalente Haltung zwischen hellsichtiger Wahrnehmung der
Gleichschaltungsgefahren und der Selbstfixierung, die bestimmte
Probleme ausblendete, erkannte, vgl. ebd., S. 328f. Zum Anschwellen der
euphorischen Stimmen nach der Reichstagswahl vom 5. März vgl.
Mensing, Pfarrer, S. 147.
[38] ABlB 5 (1918), S.
325.
[39] Vgl. dazu Manfred
Gailus, „Nationalsozialistische Christen“ und
„christliche Nationalsozialisten“. Anmerkungen zur Vielfalt
synkretistischer Gläubigkeiten im „Dritten Reich“, in: Ders.,
Hartmut Lehmann (Hg.), Nationalprotestantische
Mentalitäten in Deutschland (1870–1970). Konturen,
Entwicklungslinien und Umbrüche eines Weltbildes
(Veröffentlichungen des Max-Planck-Institut für Geschichte
214), Göttingen 2005, 223–261. Vgl. daneben Kühnel, Schemm, S. 188f., 207f., 229.
Schemms Vereinnahmung Luthers und umgekehrt Meisers Werben um den
Nationalsozialismus im Kontext des 450. Geburtstag des Reformators
beleuchtete jüngst Björn Küllmer, Die Inszenierung der Protestantischen
Volksgemeinschaft – Lutherbilder im Lutherjahr 1933, Berlin
2012, S. 84–87, 93–97.
[40] Helmut Baier, Ernst
Henn, Chronologie
des bayerischen Kirchenkampfes 1933–1945 (Einzelarbeiten aus der
Kirchengeschichte Bayerns 47), Nürnberg 1969, S. 2.
[41] Dekanekonferenz vom
4.4.1933. LAELKB, LKR 3075. Die folgenden
Zitate stammen, soweit nicht anders gekennzeichnet, aus dieser Quelle.
Sie umfasst sowohl eine Niederschrift von Veits Referat als auch der
anschließenden Aussprache.
[42] Vgl. dazu Scholder, Kirchen,
S. 412–417. Für Bayern vgl. Helmut Baier, Die Deutschen Christen
Bayerns im Rahmen des bayerischen Kirchenkampfes (Einzelarbeiten aus
der Kirchengeschichte Bayerns 46), Nürnberg 1968, S. 41–48.
[43] Vgl. dazu Baier, Christen,
S. 41–48.
[44] Vgl. Jasper, Althaus,
S. 147, Anm. 26; s. dazu weiter oben. Möglicherweise war
Langenfaß bereits über das entsprechende Ergebnis der
Unterredung des Vorsitzenden des Pfarrervereins mit Kultusminister
Schemm unterrichtet, das ebenfalls am 4. April stattfand, s. dazu
weiter unten.
[45] Ähnlich
argumentierte auch Veits Freund Wilhelm Freiherr
von Pechmann vgl. Friedrich Wilhelm Kantzenbach, Widerstand und Solidarität der
Christen in Deutschland 1933–1945. Eine Dokumentation zum Kirchenkampf
aus den Papieren des D. Wilhelm Freiherrn von Pechmann, Neustadt
(Aisch) 2000 (= Nachdruck, hg. von Dieter Haack), S. 36f. u.ö. Zu
Pechmann insgesamt vgl. Wolfgang Sommer, Wilhelm Freiherr von Pechmann. Ein
konservativer Lutheraner in der Weimarer Republik und im
nationalsozialistischen Deutschland, Göttingen 2010. Bei
Veit und Pechmann verbanden sich Kritik an den antisemitischen
Maßnahmen des nationalsozialistischen Staates mit Kritik an
Bestrebungen zu einem reichskirchlichen Zusammenschluss und
Befürchtungen vor einem Verlust der Unabhängigkeit des
lutherischen Bekenntnisses. Vgl. dazu Sommer, Veit 2007, S. 263.
[46] Protokollbuch
Pfarrerverein 1924ff. LAELKB, Vereine I/20, 51,
zitiert nach Helmut Baier, Der Pfarrerverein im „Dritten Reich“, in:
Konrad Kressel, Klaus Weber (Hg.), 100
Jahre Pfarrerverein in Bayern. 1891–1991. Stationen und Aufgaben,
Nürnberg 1991, S. 34–44, hier: S. 35. Vgl. dazu auch Sommer, Veit 2007, S. 264.
[47] Vgl. dazu Sommer, Veit 2007,
S. 265; daneben Mensing, Pfarrer,
S. 160.
[48] Protokollbuch
Pfarrerverein 1924ff. LAELKB, Vereine I/20, 51,
zitiert nach Helmut Baier, Landesbischof Meiser und sein Umfeld.
Netzwerke kirchenleitenden Handelns, in: Hamm, Oelke,
Schneider-Ludorff, Spielräume,
S. 99–119, hier: S. 100.
[49] Protokollbuch
Pfarrerverein 1924ff. LAELKB, Vereine I/20, 51,
zitiert nach Baier, Pfarrerverein,
S. 35; Sommer, Veit 2007, S.
264.
[50] Amtstagebuch Meiser,
zitiert nach Sommer, Veit 2007,
S. 266.
[51] Memoiren „Aus meinem
Leben“, S. 257. LAELKB, Nachlass Veit
101/12-17, zitiert nach Sommer, Veit
2011, S. 101. Hieraus auch die folgenden Zitate.
[52] Vgl. Henn, Führungswechsel,
S. 341.
[53] Vgl. ebd, S. 342.
[54] Vgl. Scholder, Kirchen,
S. 316f., 322–325, 331f., 336 u.ö.; daneben Frank Becker,
Protestantische Euphorien. 1870/71, 1914 und 1933, in: Gailus, Lehmann,
Mentalitäten, S. 19–44,
hier: S. 37–40.
[55] Vgl. Henn, Führungswechsel,
S. 343.
[56] LKR an
sämtliche Geistliche vom 12.4.1933. LAELKB, BayD
München I, 6.
[57] Schreiben vom
13.4.1933. LAELKB, BayD München I, 6. Hieraus
auch die folgenden Zitate.
[58] Schreiben vom
13.4.1933. LAELKB, BayD München I, 6.
[59] Henn fragte: „War es
jedoch ganz ehrlich einzufügen: ‚In
schwerer Zeit muß der Landeskirchenrat seines Führers
entbehren?‘“; Führungswechsel,
S. 344.
[60] EGM 42 (1933, v.
23.4.), S. 197. Vgl. ABlB 20 (1933, v. 27.4.), S. 47.
[61] EGM 42 (1933), S. 197.
[62] KorrBl 58 (1933), S.
173f., zitiert nach Henn, Führungswechsel,
S. 348.
[63] Vgl. Manzeschke,
Persönlichkeit, S. 264.
[64] Vgl. Henn, Führungswechsel,
S. 354.
[65] Vgl. dazu
Verhandlungen der Landessynode der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern r. d. Rhs. Synodalperiode
1930–36. Außerordentliche
Tagung in Bayreuth 3.–5. Mai 1933 (Tagung VI). [= Tagung VI]
[66] Schreiben vom
1.5.1933. Druck bei Kantzenbach, Widerstand,
S. 40–42, hier: S. 41.
[67] Sommer, Pechmann, S.
138.
[68] Tagung VI, S. 15f.
[69] Ebd., S. 16.
[70] Ebd., S. 20–22.
[71] Ebd., S. 25–27.
[72] Ebd., S. 25.
[73] Ebd., S. 27.
[74] Ebd., S. 28.
[75] Ebd., S. 22–29. Vgl.
dazu Baier, Landesbischof, S.
101.
[76] Tagung VI, S. 8.
[77] Henn, Führungswechsel,
S. 360.
[78] Henn, ebd., sieht nur
das Reichsgesetz als vorbildlich an, Helmut Baier auch das bayerische
Gesetz, Landesbischof, S. 101.
[79] Art. 1, ABlB 20 (1933,
v. 11.5.), S. 54.
[80] Art. 2, ABlB 20
(1933), S. 54. Vgl. dazu „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und
Reich (Ermächtigungsgesetz)“ vom 23.3.1933, Reichsgesetzblatt I, 1933, S. 14.
[81] Vgl. ABlB 22 (1935,
v. 30.10.), S. 143.
[82] Theophil Wurm
(Kirchenpräsident und Landesbischof 1933),
URL: http://de.evangelischer-widerstand.de/?#/menschen/Wurm/D5431
(Aufruf 23.10.2014).
[83] EGM 42 (1933, v.
14.5.), S. 227.
[84] Zitiert nach Sommer,
Veit 2011,
S. 101. Veits Enkelin meinte im Jahr 1986, der Rückstritt war der
einzige Anlass, „daß seine Familie ihn weinen sah“, zitiert nach
Manzeschke, Persönlichkeit,
S. 264.
[85] Zitiert nach Sommer,
Veit 2007,
S. 268.
[86] Zitiert nach ebd., S.
268.
[87] Das trug
entscheidend dazu bei, dass er 1934 sein Amt
gegenüber den deutschchristlichen Gleichschaltungsbestrebungen
behaupten konnte. Darauf deuten die persönlichen Huldigungen
gerade im Krisenherbst 1934 hin, die in Meisers Absetzung und
Hausarrest im Oktober gipfelten. Vgl. die zahlreichen
Solidaritätsadressen von Pfarrern und Gemeindegliedern in LAELKB,
Bayerisches Dekanat München I, 8; Carsten Nicolaisen, „... unseres
Führers allergetreueste Opposition“. Hans Meiser als bayerischer
Landesbischof im „Kirchenkampf“ 1933–1945, in: Herolt, Nicolaisen, Meiser, S. 32–52, hier: S. 41–45.
[88] Manzeschke, Persönlichkeit,
S. 274f.
[89] Vgl. dazu ebd., S.
54–64.
[90] Das drückte
sich dann etwa im Versuch aus, mithilfe einer
volksmissionarischen Initiative und unter anfänglicher
Instrumentalisierung der bayerischen Deutschen Christen seit Herbst
1933 die Teile der Bevölkerung zu rechristianisieren, die ihr seit
dem 19. Jahrhundert abhanden gekommen waren. Vgl. dazu Ernst Henn, Die
bayerische Volksmission im Kirchenkampf, in: Zeitschrift für Bayerische
Kirchengeschichte 38 (1969), S. 1–106; Axel Töllner, Eine Frage der Rasse? Die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, der Arierparagraf und die
bayerischen Pfarrfamilien mit jüdischen Vorfahren im ‚Dritten
Reich‘ (Konfession und Gesellschaft 36), Stuttgart 2007, S.
121–131.
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