Gutachten und Diskussionsbeiträge zu Josef Bordat: Regulativ
der Konventionen. Antikes und Modernes Naturrecht im Vergleich
Übersicht:
Gutachten:
1. PD Dr. Markus Stepanians, Aaachen
2. Prof. Dr. Richard Wolin, New York
Diskussionsbeiträge:
1. Dr. Rafael Hüntelmann
2. Matthias Losert, Rechtsreferendar
3. Angelika Schmidt, freie Philosophin,
Düsseldorf
Gutachten
1. PD Dr. Markus Stepanians, Aachen
Wie der Titel seines Aufsatzes „Regulativ der Konventionen. Antikes und Modernes Naturrecht im Vergleich“ schon andeutet, setzt sich Josef Bordat das Ziel, das Naturrecht durch einen Vergleich antiker und moderner Naturrechtskonzeptionen „als notwendiges Regulativ menschlicher Konventionen zu begreifen“. In seiner rein ideengeschichtlich Darstellung antiken und modernen Naturrechtsdenkens orientiert sich der Autor in den wesentlichen Punkten an Leo Strauss’ „Natural Right and History“ von 1953. Die Scholastik, einschließlich des Werkes von Thomas von Aquin und der Schule von Salamanca, wird von Bordat nicht berücksichtigt, und die Diskussion neuzeitlicher Philosophen beschränkt sich in der Hauptsache auf deutschsprachige Autoren. Die philosophischen Beiträge von Hugo Grotius, Thomas Hobbes, John Locke und David Hume zur Naturrechtsdiskussion werden, wenn überhaupt, nur am Rande erwähnt. Gänzlich unberücksichtigt bleibt die Renaissance des Naturrechts, wie sie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit Namen wie Wolfgang Kluxen, Germain Grisez und John Finnis verbunden ist. Natürlich ist Selektivität für einen ideengeschichtlichen Abriss unvermeidlich; aber Bordats Auswahl ist oft schwer nachvollziehbar. Insbesondere die Nichtberücksichtigung der Scholastik und insbesondere von Thomas von Aquin erscheint rätselhaft. Das ist wie ein Aufsatz über den Marxismus ohne Karl Marx.
Möglicherweise hat diese Entscheidung auch inhaltliche Gründe, denn Bordat legt seiner Diskussion einen idiosynkratischen Naturrechtsbegriff zugrunde. Oft scheint es, als sei in Bordats Augen jeder, der überpositive Moral- und Gerechtigkeitsprinzipien anerkennt, schon ein Naturrechtsphilosoph. Hauptgegner des Naturrechts, so Bordat, ist der „Konventionalismus, der die Gerechtigkeit als menschliche Annahme betrachtet“. Im Extremfall führe er zu der Auffassung, „jede Norm sei beliebig zu vereinbaren“. Aber wer hätte jemals vertreten, dass Gerechtigkeit eine „beliebige“ menschliche Annahme bzw. Vereinbarung sei? Bordat nennt keine Namen, und tatsächlich fiele es schwer, einen Philosophen von Rang zu finden, der einen konventionalistischen Relativismus dieser Art vertreten hätte. Manchmal werden Thrasymachos und Nietzsche als konventionalistische Relativisten bezeichnet, aber selbst das ist kontrovers. Wie dem auch sei, gewiss ist nicht jeder, der den moralischen Relativismus ablehnt, weil er Gerechtigkeit nicht für eine bloße Frage menschlicher Konventionen hält, ein Naturrechtler. Denn dann wären Utilitaristen (z. B. Bentham, Mill) ebenso als Naturrechtler zu klassifizieren wie Kontraktualisten (z. B. Rawls, Habermas) oder überzeugte Rechtspositivisten (z. B. Hart, Raz).
Ein weiterer Mangel von Bordats Diskussion ist, dass sie nicht zwischen Naturrecht als einer rechtsphilosophischen Lehre und Naturrecht als einer Moralphilosophie unterscheidet. Als Moralphilosophie ist das Naturrecht weit mehr als ein bloßes Regulativ menschlicher Konventionen. Seinem Anspruch nach ist es eine umfassende Theorie eines guten menschlichen Lebens, die Forderungen einer Theorie der Gerechtigkeit einschließt, sich aber sich nicht in ihr erschöpft. Gewiss, meist sind moralische Naturrechtler auch rechtsphilosophische Naturrechtler und umgekehrt. Aber die Akzeptanz einer naturrechtlichen Morallehre ist mit einer positivistischen Auffassung des Rechts verträglich. Ein klares Beispiel dafür ist der führende angelsächsische Vertreter des Rechtspositivismus, Joseph Raz, möglicherweise aber auch Gustav Radbruch.
Schließlich ist an Bordats Darstellung zu
bemängeln, dass sie mit keinem Wort auf die berechtigte Kritik an
vielen Naturrechtspositionen eingeht. An erster Stelle steht hier
natürlich der Vorwurf, einen Sein-Sollen-Fehlschluss zu begehen.
Nach Bordat lassen sich nicht nur Normen des Guten und Gerechten aus
der „Natur des Menschen“ ableiten, sondern sogar moralische
Grundbegriffe wie ‚das Gute’ und ‚Gerechtigkeit’. Gleichwohl
erklärt Bordat an keiner Stelle, wie die Natur des Menschen
beschaffen sein muss, um eine solche
Ableitung zu erlauben. Auch die selbst unter überzeugten
Naturrechtlern
immer noch andauernde Kontroverse um diesen Punkt wird von ihm nicht
berührt. Sicherlich ist es nicht zuletzt dieser Schwierigkeit
geschuldet, dass das
Naturrecht als Morallehre in der heutigen Universitätsphilosophie
nur noch ein Schattendasein führt. Die Frage nach der
Herleitbarkeit von Normen aus der menschlichen Natur muss beantwortet
werden, bevor das Naturrecht als notwendiges Regulativ menschlicher
Konventionen in Anspruch genommen werden kann.
2. Prof. Dr. Richard Wolin, New York
Comments on Joseph Bordat, Naturrecht
The article in question insightfully treats a mammoth philosophical tradition – the tradition of natural law – dating back to the presocratics and (as the author shows in conclusion) revived in the modern age in response both to the relativism of historicism and the historical school of law, as well as the West’s moral disorientation precipitated by the rise of totalitarian regimes. Due to this scope, the article at times more resembles an encyclopedia article – or perhaps a course outline – than the more detailed and textually focused contribution one might expect to find in a scientific journal. (This observation is meant as a description, not as an ultimate criticism.) While on the whole I found the summations of the individual positions on Naturrecht convincing and informative, a few clarifications might be in order here and there in order to render the argumentation more replete and convincing.
One such clarification might be useful in the case of the initial discussion of the distinction between theological and philosophical conceptions of natural right. It is my sense that in the classical period, such distinctions are harder to maintain than the author indicates. Thus, he would like to posit a relatively clear separation between theological and strictly rational (or reason-immanent) approaches. But it seems to me that until the modern period (i.e., with Grotius, Hobbes, Locke and their successors), it is very difficult to maintain this distinction convincingly. The case of Antigone’s famous peroration – her appeal to divine law as higher than human law or convention – shows this well. But it also seems to be the case for the entire Socratic school, for which, as the author indicates, the distinction between physis and nomos is crucial. Especially with Plato, there is always something of the divine that attaches to what is “by nature” true, good, or beautiful. This is the element that elevates physis above the arbitrariness of mere convention. Humanity has insight into the workings of divine nature. Perhaps, then, at issue is something like a transitional stage in natural law thinking between theology and secular reason – what one might call a metaphysical stage, which relies on a quasi-divine notion of transcendence that is, nevertheless, at some level congruent with the powers of the human intellect (and, hence, not entirely transcendent vis-à-vis the capacities of human reason). This ambivalence between the outright theological and secular-immanent dimensions of natural law philosophy permeates both the classical and medieval approaches – thus, it persists in the natural law thinking of Thomas Aquinas. And, as the author shows, it in fact reappears with Leibniz who seeks divine guarantees for inner-worldly harmony. Here, the point is that natural law thinking itself, which invokes a transcendent standpoint of justice vis-à-vis the variable and at times arbitrary incarnations of positive law, is caught in a bind: the bind of its other-worldly origins in theology. We see the dilemma in the case of Protagoras, who seeks to depart radically from these divine guarantees by making “man the measure,” but who thereby succumbs – or so it would seem – to the relativity of custom or nomos.
One encounters a similar dilemma or ambivalence in eighteenth-century natural law thinking on the part of the French philosophes, whom the author criticizes. These authors (e.g., Diderot) are influenced by Newton’s physicalism as well as by 18th century British moral philosophy – the “moral sense” approaches of Hume, Hutcheson, and Adam Smith. They see this immanent, non-transcendental approach as imperative, in order to escape the clutches of dogmatism and theology – which, in their view, still inheres in the contemporary metaphysical renditions of natural law (Leibniz and Wolff, for example). After the invocation of natural law to ground droits des l’homme in the course of the French Revolution, one witnesses the triumph of historicism and a marked aversion to natural law thinking throughout the nineteenth century – only to see its surprising resurgence (as the author notes) with neo-Thomist natural law doctrine (Rommen, Maritain) in the mid-twentieth century.
As long as it suffers from the taint of metaphysics or theology, natural law thinking (which has enjoyed a remarkable resurgence in the aftermath of communism’s collapse and the discrediting of Marxism) will in the twenty-first century remain of antiquarian interest. Perhaps it would therefore be advisable to stress its reconfiguration in terms of theories of argumentation or discourse (Rawls, Apel, Habermas), which are both non-metaphysical and non-empirical.
Diskussionsbeiträge
Der Beitrag von Dr. Josef Bordat ist eher eine Verteidigung des autonomen Naturrechtsverständnisses der Neuzeit und der Aufklärung, das von der Tradition der Kirche mehrfach verurteilt wurde. Grundlage des christlichen Naturrechtsverständnisses ist Thomas von Aquin und nicht Levi Strauss. Ein gutes Beispiel für die moderne Interpretation des kassischen Naturrechtsverständnisses ist Jakob Fellermeier (1980) oder auch Johannes Meßner. Diese Positionen und die der Kirche verteidigen stets eine Grundlegung des Naturrechts im göttlichen Recht, was vom Autor des Beitrags gerade abgelehnt wird. Fellermeier zeigt kurz und klar, in der Auseinandersetzung mit dem rationalistischen und aufklärerischen Naturrechtsverständnis, daß die neuzeitliche Grundlegung des Naturrechts bodenlos ist und gerade keine "Letztbegründung" darstellt.
2.Matthias
Losert, Rechtsreferendar
Bordat schreibt einen guten ideengeschichtlichen Aufsatz über das
Naturrecht. Insbesondere die möglichen Quellen des Naturrechts
(Gott, Mensch, Natur) werden sauber herausgearbeitet und in ihren
vielfältigen Wechselwirkungen und Widersprüchen eingehend und
pointiert abgehandelt. Leider ist der Teil über das Naturrecht in
der Rechtskultur des 20. Jahrhunderts
etwas zu kurz geraten, obwohl es gerade hier (z.B. bei der Anwendung
der
Radbruch`schen Formel in den Mauerschützen-Fällen) viele
Widersprüche in der Beurteilung sogar im selben Rechtssystem gibt.
Nicht nur ideengeschichtlich lehrreich ist die Darstellung der Gefahren
eines Naturrechts konventionalistischer Prägung, das nur den
Menschen und dessen Natur in den Mittelpunkt stellt. Dass dieser Ansatz
immer noch Sprengkraft birgt, sieht man an der Nachwirkung auf die
Reine Rechtslehre von Hans Kelsen. Kelsen stellt zwar nicht auf den
Menschen, aber auf das von ihm geschaffene konkrete Staatswesen
als Maßstab ab. Hier wird die
leider nicht erörterte Frage aufgeworfen, inwiefern Hans Kelsen
vom
Konventionalismus beeinflusst war.
3. Angelika Schmidt, freie Philosophin,
Düsseldorf
Josef Bordat schrieb einen Artikel über Natur -
Recht - Naturrecht zur richtigen Zeit. In Krisenzeiten ist es nicht nur
evident, über
ein Rechtsverständnis, sondern auch über die Grenzen der
Möglichkeiten des Naturrechts, als ordnende Instanz
gesellschaftlicher Belange, nachzudenken. Insbesondere in einer
globalisierten Welt. Das Nachdenken darüber ergibt sich,
vorausgesetzt der Mensch will (weiterhin) existieren, zwangsläufig
aus Funktionsstörungen, deren negativen Folgen und ist deshalb
schlicht notwendig. So stellt sich auch die Frage, ob das Paradoxon,
innerhalb der Verbindlichkeit des Rechts und seiner konkreten
Funktionalität, nicht durch den bloßen Bezug auf
existentielle Notwendigkeiten, aufgelöst werden kann. Indem man
sich von dualistischen Denkweisen verabschiedet und nicht nur Recht,
sondern auch Natur als selbstreferentielles, sich selbst
organisierendes System begreift. (Vgl. System- und Erkenntnistheorien)
Die Gegenwart aus der Vergangenheit zu begreifen, wie Bordat es
aufzeigt, setzt nicht nur eine genaue Kenntnis der Vergangenheit
voraus, sondern auch ein Verstehen des historischen Kontextes, indem
die Denker Natur-Recht verstanden. So mag man Hammurabis Naturrecht
vielleicht als ein, von einem transzendenten, außerweltlichen
Gott initiiertes, säkulares Rechtwesen verstehen. Doch ohne ein
Verständnis der römischen und griechischen Mythologien, so
wie die des alten Orients, die menschliche Beziehung zu und ihr
Verständnis von Welt und Gottheiten, bleibt das Verstehen nichts
weiter als eine Absorption der Geschichte in das eigene
Vorverständnis. Wir können nicht
wirklich wissen, ob Hammurabis Rechtswesen nicht einfach schlicht einem
existentiell notwendigen Pragmatismus geschuldet war, indem ein Gott
die
Funktion einer übergeordneten Autorität, aber im Sinne des
tatsächlich
gelebten polytheistischen Götterkults, darstellte, um das
Rechtswesen
allgemeinverbindlich zu legitimieren. Trotz aller Hinwendung zu
Gottheiten,
die Natur, das Leben der Menschen war und ist konkret, spielte und
spielt
sich in der historischen Lebenswelt ab und genau dort musste und muss
es
geregelt werden. Keineswegs ist die Lebenswelt ein abstraktes,
theoretisches
Denk- Modell.
So ist auf der Suche, nach dem richtigen Recht, nicht nur das
nicht-genau -wissen- können ein Problem. Die Komplexität des
Themas Naturrecht, des Wissens und der Welt macht zu schaffen.
Insbesondere, seit dem wir die Welt nicht nur ideologisch, mythologisch
deuten oder empirisch betrachten, sondern auch experimentell
erforschen. Der Nachteil von Untersuchungen eines Gegenstands ist der,
dass dieser bei genauer Betrachtung immer mehr zerfällt und neue
zu untersuchende Details zu Tage fördert. Irgendwann wird
man der Komplexität nicht mehr Herr, man verteilt den Gegenstand
notgedrungen an mehrere Disziplinen, stößt dadurch
womöglich auf scheinbare Ambivalenzen, die man dann,
logischerweise, wieder auflösen muss. Sonst verlöre man den
Bezug zum Gegenstand. Nicht selten stellt sich dabei der Gegenstand
aber anders dar, als man ihn ursprünglich vorfand.
Es ist nicht nur riskant, sich auf menschliche Konventionen zu
verlassen, wie Bordat zum Schluss konstatiert, es ist ebenso riskant zu
glauben man wisse. Der Zweifel an Autoritäten, deren Deutungen und
Dogmen, als philosophische Methode, ist unter diesen Umständen
essentiell. Wer meint, alle Antworten zu kennen, zweifelt nicht und vor
allem, er stellt keine Fragen mehr.
Sollte ich ein Fazit aus Josef Bordats Beitrag ziehen, blieben nichts
weiter als Fragen übrig: Was ist Natur, was Recht, wie kann man
aus
Natur Recht ableiten, was und wie ist der Mensch und was ist Gott?
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