theologie.geschichte - Zeitschrift f�r Theologie und Kulturgeschichte

Joachim Neander

Auschwitz und die Berliner Fabrikaktion Februar/März 1943

(Überarbeitete Fassung eines Vortrags auf der 28. Jahrestagung der German Studies Association in Milwaukee WI, 29. September bis 2. Oktober 2005)

 

Jüdische Mischlinge und Mischehe-Partner in der Berliner Fabrikaktion

In einer reichsweiten Razzia zur Entjudung des Reichsgebietes verhaftete die Gestapo am 27. Februar 1943 den Großteil der bisher von Deportationen und KZ-Einweisung verschont gebliebenen Juden Deutschlands mit dem Ziel der Abschiebung nach Auschwitz. [1] Schwerpunkt der Aktion war Berlin, wo es noch etwa 11 000 jüdische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter gab. [2] Sie arbeiteten vorwiegend in Betrieben der Rüstungsindustrie und wurden meist an ihren Arbeitsstätten verhaftet. Daher ging die Razzia vom 27. Februar 1943 in Berlin als Fabrikaktion in die Geschichte ein. In ihrem Zuge wurden auch jüdische Mischlinge sowie jüdische Partner rassisch gemischter Ehen in großer Zahl verhaftet. [3] Etwa 2 000 von ihnen wurden gesondert in einem Verwaltungsgebäude der jüdischen Gemeinde in der Rosenstraße 2-4 festgehalten. [4]

Noch am Tage der Aktion versammelten sich spontan vor diesem Hause arische Familienangehörige, weit überwiegend die Ehefrauen und Mütter der Festgehaltenen, und machten ihrem Unmut über die Verhaftungen lautstark Luft. Kleinere, bisher in der Literatur wenig beachtete Demonstrationen fanden auch an anderen Stellen in Berlin statt, insbesondere vor dem Sammellager in der Großen Hamburger Straße, wo ebenfalls arisch versippte Juden in größerer Anzahl festgehalten wurden. [5] Die Demonstrantinnen befürchteten, dass ihre Ehemänner und Kinder deportiert werden sollten. Man wusste in der Bevölkerung zwar nichts Genaues über das Schicksal der in den Osten Abgeschobenen [6], war sich aber sicher, dass Deportation eine Reise ohne Wiederkehr bedeuten würde.

Die Demonstrantinnen hatten allen Grund für ihre Ängste, denn schon mit dem ersten Transport der Fabrikaktion (Abgang 1. März 1943) waren etliche Mischehe-Partner deportiert worden. [7] Am 5. März wurden zudem fünfundzwanzig Männer im Sammellager Rosenstraße „für den Arbeitseinsatz“ selektiert und dem 35. RSHA-Transport von Berlin nach Auschwitz angeschlossen. [8] Die Straßenproteste in Berlin dauerten eine ganze Woche an, bis zum 6. März 1943, als fast alle in der Rosenstraße Festgehaltenen wieder frei gekommen waren. Am 22. März kehrten sogar dreiundzwanzig von der Rosenstraße und zwölf von der Großen Hamburger Straße aus nach Auschwitz Deportierte wieder nach Berlin zurück. [9]

Schon bald nach Kriegsende erschienen erste Berichte über diese Ereignisse, in denen die Straßenproteste als Ursache der Freilassungen gesehen wurden, [10] eine Sichtweise, die weite Verbreitung fand und für die der amerikanische Historiker Nathan Stoltzfus in seinem 1996 veröffentlichten Buch Resistance of the Heart[11] in deutscher Übersetzung 1999 als Widerstand des Herzens erschienen, [12] vielfältige Belege zusammen getragen hat. Die Auffassung, die Straßenproteste seien Ursache der Freilassungen gewesen, wurde jedoch von dem Berliner Historiker Wolf Gruner in seiner 1997 veröffentlichten Dissertation [13] erstmals offen in Frage gestellt und von ihm ab 2002 in mehreren Publikationen entschieden zurück gewiesen. [14] Gruner beruft sich hierbei insbesondere auf die Richtlinien zur technischen Durchführung der Evakuierung von Juden nach dem Osten (KL Auschwitz) des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) vom 20. Februar 1943, [15] nach deren Wortlaut Partner von „deutsch-jüdischen Mischehen“ und „jüdische Mischlinge“ von der Abschiebung nach Auschwitz auszunehmen gewesen seien, sowie auf eine Zusage Adolf Eichmanns gegenüber Weihbischof Wienken vom 4. März 1943, diese Ausnahmen würden auch bei der laufenden Aktion respektiert. [16]

Hieraus—und aus einigen anderen Dokumenten und Indizien—folgert Gruner, im Zeitraum Februar/März 1943 sei keine Deportation von jüdischen Mischlingen oder Mischehe-Partnern nach Auschwitz geplant gewesen, insbesondere auch nicht aus Berlin im Rahmen der Fabrikaktion. Daher seien die Straßenproteste, obwohl mutig und ehrenhaft, letzten Endes jedoch sowohl überflüssig als auch wirkungslos gewesen. Gruners Ansicht haben sich in der Folgezeit andere Historikerinnen und Historiker angeschlossen, so etwa Wolfgang Benz [17] und Claudia Schoppmann [18], Berlin, Beate Meyer [19], Hamburg, und Rainer Decker [20], Paderborn.


Auschwitz und der Arbeitseinsatz der Häftlinge

Die in der Literatur und in der öffentlichen Meinung herrschende Sicht auf die Fabrikaktion ist die Sicht der Herrschenden: vom Zentrum zur Peripherie gerichtet. Das Zentrum trifft die Entscheidungen, erteilt Befehle und gibt Weisungen. Berlin ist der Ort der Aktion: hier treibt man die Juden zusammen, verlädt sie auf Deportationszüge und schiebt sie nach dem Osten ab. Auschwitz, an der Ostgrenze des Großdeutschen Reiches gelegen, ist nicht nur geografisch, sondern auch politisch Peripherie. Es nimmt die Befehle des Zentrums entgegen und führt dessen Weisungen zur Endlösung der Judenfrage aus. Auschwitz ist Ort der Passion im weitesten Sinne des Wortes—nicht nur für die, die von der Rampe weg für den Tod in der Gaskammer selektiert wurden. Auch denjenigen, denen als Zugänge [21] noch eine Chance zum befristeten Weiterleben gegeben wird, macht der Rapportführer [22] beim ersten Appell unmissverständlich klar: „Es gibt für euch nur einen Weg hier heraus: durch den Kamin.“

In dieser Sichtweise auf Auschwitz ist der Blick auf Birkenau fokussiert, den Ort der fabrikmäßigen Judenvernichtung, symbolisiert durch Rampe, Gaskammer und Krematorium. Außerhalb des Blickfelds bleiben Stamm- und Außenlager von Auschwitz, denen zusammen mit den Außenarbeitskommandos von Birkenau ab Anfang 1941 im Rahmen der deutschen Kriegswirtschaft eine stetig wachsende ökonomische Funktion zukam, die das KL Auschwitz schon früh von den anderen Konzentrationslagern im deutschen Machtbereich abhob.

Die Verfügbarkeit von KZ-Häftlingen als Arbeitskräfte in anscheinend unbegrenzter Zahl war ein maßgeblicher Standortfaktor für die Ansiedlung von Betrieben im Umkreis des KL Auschwitz und bewog auch immer mehr Firmen im weiteren Umland, Häftlingsarbeiter anzufordern. [23] In dem Maße, wie das KL Auschwitz in die Rüstungswirtschaft des Dritten Reiches eingebunden wurde, nahm es auch innerhalb des Systems der nationalsozialistischen Konzentrationslager an Bedeutung zu. Auschwitz wurde mehr und mehr selbst zum Akteur auch gegenüber den für die Konzentrationslager zuständigen zentralen Instanzen in Oranienburg [24] und Berlin [25]. Deutlich wird dies daran, dass in Auschwitz als einzigem nationalsozialistischen Konzentrationslager der Arbeitseinsatz seit Frühjahr 1942 nicht mehr Teil der Abteilung III Schutzhaftlagerführung war, sondern zu einer eigenständigen Abteilung IIIa erhoben wurde. [26] Ihr Chef, SS-Obersturmführer Heinrich Schwarz, war dem Amtschef D II Arbeitseinsatz der Häftlinge des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes (SS-WVHA), SS-Obersturmbannführer Gerhard Maurer, fachlich direkt unterstellt. [27] Als am 22. November 1943 alle bei Industriebetrieben eingerichteten Arbeitslager von Auschwitz zum eigenständigen KL Auschwitz III-Monowitz zusammen gefasst wurden, avancierte Schwarz zu dessen Kommandanten. [28]


Das Außenlager Monowitz und die Baustelle des Buna-Werks

Vom Lagerausbau abgesehen war von April 1941 bis zur Evakuierung Mitte Januar 1945 die Baustelle des Buna-Werkes der IG Farben Auschwitz auf dem Gebiet des ehemaligen Dorfes Dwory das bedeutendste Arbeitsprojekt des KL Auschwitz. Etwa fünf Kilometer vom Stadtzentrum von Auschwitz (polnisch Oświęcim) und sieben Kilometer vom KZ-Stammlager entfernt entstand hier in (vorerst) nicht luftgefährdetem Gebiet eine der größten Chemiefabriken des Deutschen Reiches. Auf der Basis bedeutender Kohle- und Kalkvorkommen in der Nachbarschaft sollten synthetischer Treibstoff und Kautschuk hergestellt werden, beides für eine moderne Kriegführung unerlässliche Produkte. [29] Reichsmarschall Hermann Göring, Vorsitzender des Reichsverteidigungsrates, vereinbarte Mitte Februar 1941 mit der SS für den Aufbau des Werkes die „Bereitstellung einer möglichst großen Anzahl von Baufach- und Bauhilfsarbeitern [...] Der Gesamtbau- und Montage-Arbeitsbedarf wird auf der Baustelle je nach erreichbarem Bautempo 8 000—12 000 Mann erreichen.“ [30] Bei seinem Besuch des KL Auschwitz am 1. März 1941 befahl Reichsführer-SS Heinrich Himmler daraufhin dem Lagerkommandanten, SS-Obersturmbannführer Rudolf Höß, für den Bau des Buna-Werkes 10 000 Häftlinge abzustellen. [31]

Der zeitgleich — und mit höherer Priorität — begonnene Aufbau des Nebenlagers Birkenau band jedoch fast alle verfügbaren Arbeitskräfte. IG Farben Auschwitz mussten sich mit rund 1 000 Häftlingen zufrieden geben, die täglich vom Stammlager zur Baustelle und zurück transportiert wurden. Als Anfang August 1942 überhaupt keine Häftlinge mehr kamen—Lagerkommandant Höß hatte wegen einer Fleckfieberepidemie Lagersperre anordnen müssen—ergriff die IG Farben die Initiative und begann Anfang Oktober mit der Errichtung eines eigenen Häftlingslagers am Südrand des Baugeländes beim Dorfe Monowitz, das als Arbeitslager Monowitz, Lager IV oder Buna-Lager bezeichnet wurde. SS-Obersturmbannführer Maurer vom SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt sagte gleichzeitig zu, „etwa 1.600“ Häftlinge im Zuge der von Himmler befohlenen Entjudung der Konzentrationslager im Reichsgebiet dem KL Auschwitz zu überstellen. [32]

Tatsächlich trafen insgesamt 1 003 Juden aus den Konzentrationslagern Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Natzweiler, Mauthausen und Sachsenhausen [33] in der Zeit vom 19. bis 24. Oktober 1942 und noch einmal 499 nichtjüdische Häftlinge aus Dachau am 29. Oktober 1942 in Auschwitz ein. [34] Über diese letzterwähnte Lieferung beschwerte sich Arbeitseinsatzführer Schwarz am folgenden Tage bei seinem Fachvorgesetzten Maurer telegrafisch: „Die Häftlinge sind in denkbar schlechtester Verfassung, körperlich sehr schwach — Muselmänner. [35] Ein Drittel vielleicht nach 14-tägiger Erholungszeit einsatzfähig. Für den Buna-Einsatz sind die Häftlinge vollkommen ausgeschlossen.“ [36] Zugleich wurden die ersten 800 Häftlinge, die aus den Entjudungs-Transporten ausgewählt worden waren, nach dem neuen Lager Monowitz überstellt. [37]

Dessen Häftlingsstärke lag immer noch weit unter den Zahlen, die Himmler dem Reichsmarschall und den Managern der IG Farben versprochen hatte. Auf deren Drängen hin kam Amtschef Maurer am 6. November 1942 für zwei Tage eigens nach Auschwitz „wegen Einsatzes der Häftlinge auf der Baustelle [...] um alle Einzelheiten an Ort und Stelle zu besprechen.“ [38] Nicht einmal ganze 1 400 Häftlinge waren um diese Zeit auf dem Werksgelände eingesetzt. [39] Zwar kamen jetzt verstärkt Transporte mit für Buna bestimmten Häftlingen. So etwa am 29. November 1942 aus Buchenwald 150 eigens als „Bauhilfsarbeiter“ angekündigte Männer. Wieder hatte SS-Obersturmführer Schwarz Grund zur Beschwerde: „Vom Transport sind arbeitsfähig 100 Häftlinge = 2/3. Eigentliche Bauhandwerker (gelernte) 2 %.“ [40]

Buna blieb das Sorgenkind des Arbeitseinsatzes sowohl in Auschwitz als auch in Oranienburg. Zwar stieg seine Häftlingsstärke im Dezember 1942 auf 3 700 an, sank jedoch rasch wegen der hohen Sterblichkeit und durch Selektion der Arbeitsunfähigen, sprich: der durch Unterernährung, mangelhafte Hygiene, Terror von Kapos und Zivilmeistern sowie völlig unzureichende medizinische Versorgung schwach und krank Gewordenen, rapide ab. Um eine schnellere Auffüllung des Buna-Lagers zu erreichen, ordnete Maurer am 11. Januar 1943 die Reduzierung der Quarantäne-Zeit [41] für die für Buna vorgesehenen Häftlinge von „3+3“ auf drei Wochen an, die sofort in Buna zu absolvieren seien, [42] und bemühte sich direkt beim RSHA um Juden aus Deportationstransporten. So konnte er am 26. Januar 1943 Auschwitz die Nachricht zukommen lassen: „Nach einem hier vorliegenden F[ern]S[chreiben] des Reichssicherheitshauptamtes IV B 4 wurden am 20., 23. und 26. insgesamt 5.000 Juden aus dem Ghetto Theresienstadt in das KL Auschwitz eingeliefert [...] Die Häftlinge sollen bei der Bauleitung sowie beim Bunawerk eingesetzt werden.“ [43]

Buna ging jedoch leer aus. Von den aus Theresienstadt gekommenen 5 022 Juden konnten ganze 930 zum Arbeitseinsatz selektiert werden. Für die schwere körperliche Arbeit auf der Baustelle des Buna-Werkes offenbar ungeeignet, wurden sie „nach Ablauf der Quarantäne am 15.2.43 der Bauleitung zugestellt“, also bei Arbeiten zum Lagerausbau eingesetzt. 4 092 Männer, Frauen und Kinder wurden „gesondert untergebracht“, das heißt, in den Gaskammern ermordet. Arbeitseinsatzführer Schwarz begründete dies in entwaffnender Offenheit: „Die Sonderunterbringung der Männer erfolgte wegen zu grosser Gebrechlichkeit, die der Frauen, weil der grösste Teil Kinder war.“ [44] Der immer dringender werdende Bedarf an Arbeitskräften für Buna konnte, das hatte die Erfahrung der letzten Monate gezeigt, weder durch Überstellungen aus anderen Konzentrationslagern [45] noch durch Deportationen aus dem Altersgetto Theresienstadt gedeckt werden.

Anfang Februar 1943 war die Häftlingsstärke von Buna auf einen neuen Tiefstand abgesunken: 1 700 Mann, von denen ganze 1 450 arbeitsfähig waren. [46] Von dieser Entwicklung alarmiert, kam Maurer am 10. Februar erneut nach Buna und „sagte zu, die Zahl der Häftlinge in Kürze auf 4 000, ev[en]t[uel]l 4 500 Häftlinge zu erhöhen“, wie der Wochenbericht der IG Farben Auschwitz für die Zeit vom 9. bis 21. Februar 1943 vermerkt. [47]

Stalingrad und die Folgen für das KL Auschwitz

Mittlerweile hatte sich aber in Auschwitz eine Entwicklung angebahnt, die nicht nur das Buna-Projekt zu gefährden drohte. Die vernichtende Niederlage der Deutschen bei Stalingrad in den ersten Februartagen des Jahres 1943 hatte sich innerhalb des Lagers schnell herumgesprochen. [48] Auch außerhalb desselben wusste jedermann darüber Bescheid. [49] Ganz Polen, nicht nur die „fanatisch polnische“ [50] Bevölkerung im Umkreis des Lagers, trug den Kopf höher und verhehlte nicht seine Genugtuung über den Schlag, den die Rote Armee dem deutschen Aggressor versetzt hatte. [51] Als besonders bedrohlich für die Sicherheitslage mussten den Deutschen die vielen tausend polnischen politischen Häftlinge erscheinen, die im KL Auschwitz im wahrsten Sinne des Wortes konzentriert waren. Sie bildeten die größte nationale Häftlingsgruppe. Im Laufe der Zeit hatten sie mehr und mehr Schlüsselpositionen unter den Kommandierten [52] und Funktionshäftlingen besetzen und damit den Einfluss der reichsdeutschen Häftlinge im Lager zurückdrängen können. Lagerkommandant Höß erinnerte sich nach Kriegsende im Gefängnis: „Daß Deutschland den Krieg verlieren würde, glaubten die meisten, nach Stalingrad wohl alle.“ [53] Ihre Befreiung schien ihnen nur noch eine Frage der Zeit, und der Versuch, diese abzukürzen, lag nahe.

Schon seit geraumer Zeit hegte die Lager-Gestapo den begründeten Verdacht, dass sich unter den polnischen Häftlingen eine Widerstandsbewegung gebildet hatte, die mit im Untergrund operierenden Gruppen außerhalb des Lagers zusammen arbeitete. [54] Der Schock, den Stalingrad bei den Deutschen und die Hochstimmung, die es bei den Polen ausgelöst hatte, ließ die Lagerführung einen Aufstand der Häftlinge mit Unterstützung aus dem Umfeld des Lagers befürchten. [55] Sechstausend gesunde, kräftige (also bei einem Aufruhr besonders gefährliche) Polen sollten daher so schnell wie möglich aus Auschwitz abgezogen und auf Konzentrationslager im Reichsinneren verteilt werden. [56] Die Entscheidung hierzu konnte nur das Amt IV Gestapo des Reichssicherheitshauptamtes getroffen haben, dem die Politische Abteilung des Lagers—in der die Häftlings-Personalangelegenheiten bearbeitet wurden—direkt unterstellt war, und zwar im Einvernehmen mit der Amtsgruppe D Konzentrationslager des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes. Dies muss um die Februarmitte 1943 geschehen sein, wie sich aus einem an das KL Auschwitz gerichteten Fernschreiben des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes erschließen lässt. Dessen Amtschef D III, Leitender Arzt KL Dr. Enno Lolling, fragte am 25. Februar 1943 nämlich an, „wann die Quarantäne für den ersten Transport der dort befindlichen 6000 Polen beendet“ sei. [57] Da die Entlassungsquarantäne für Auschwitz wegen der dort häufigen Seuchenausbrüche nicht unter drei Wochen lag und die ersten beiden Transporte (nach Buchenwald und Neuengamme) Auschwitz am 10. März 1943 verließen, [58] müssen die für den Transfer ins Reichsinnere vorgesehenen Häftlinge nicht später als am 17. Februar 1943 in Quarantäne gelegt und der Beschluss hierzu wenigstens ein bis zwei Tage zuvor gefasst worden sein.

Es ist völlig undenkbar, dass derart weitreichende und den Arbeitseinsatz der Häftlinge unmittelbar betreffende Beschlüsse ohne Beteiligung des KL Auschwitz und des Amtes D II des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes getroffen wurden. Schon am 10. Oktober 1942 hatte Arbeitseinsatzführer Schwarz deutlich gemacht, „dass eine Überstellung von polnischen Häftlingen nach anderen Lagern [...] nicht möglich ist. Durch Überstellung der polnischen Häftlinge würde zwangsläufig der gesamte Baubetrieb des hiesigen Lagers lahmgelegt werden.“ [59] Und Lagerausbau sowie Buna konnten, worauf Himmler wiederholt Höß hingewiesen hatte, in Auschwitz absolute Priorität beanspruchen. Höß, Schwarz und Maurer hätten daher Mitte Februar 1943 niemals dem Abzug von 6 000 gesunden, voll arbeitsfähigen Häftlingen—„Facharbeiter“, wie es in den Fernschreiben des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes hieß, die Anfang März ihre Überstellung ins Reichsinnere anordneten—zustimmen können, wenn ihnen nicht für Auschwitz verbindlich gleichwertiger Ersatz zugesagt worden wäre.


Das KL Auschwitz als Mit-Akteur in der Fabrikaktion


Auschwitz benötigte also bis spätestens Mitte März, wenn die Polentransporte Auschwitz verlassen haben würden, etwa 9 000 qualifizierte Arbeitskräfte—6 000 als Ersatz für die abzugebenden Polen und 3 000 zusätzliche, um das Buna-Lager von 1 500 Mann auf die der IG Farben zugesagte Belegstärke von erst einmal 4 500 Mann aufzustocken. Woher sie kommen sollten, zeigen zwei erhalten gebliebene Fernschreiben des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, die beim KL Auschwitz am 2. März 1943 eingingen. Es war der Tag, an dem der erste Berlin-Transport der Fabrikaktion in Auschwitz eintraf.

Das erste Fernschreiben muss, seinem Inhalt nach zu urteilen, schon einige Tage früher aufgesetzt worden sein:

„An den

Lagerkommandanten K.L. Auschwitz

SS-Obersturmbannführer Höß

Betr: Evakuierung von Juden

Bezug: bekannt

Wie dort bekannt, beginnen am 1.3.43 die Judentransporte aus Berlin. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß sich bei diesen Transporten etwa 15 000 vollkommen arbeitsfähige, gesunde Juden befinden, die bisher in der Berliner Rüstungsindustrie gearbeitet haben. Auf ihre weitere Arbeitsverwendungsfähigkeit ist mit allen Mitteln Wert zu legen.

Der Chef des Zentralamtes

gez. Liebehenschel

SS-Obersturmbannführer.“ [60]

 
Eine gute Viertelstunde später ging ein weiteres Fernschreiben vom SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt in Auschwitz ein:

„Betreff: Abtransport jüdischer Rüstungsarbeiter aus Berlin.

Ich weise nochmals darauf hin, dass die jüdischen Rüstungsarbeiter aus Berlin, deren Transport gestern abrollte, auf jeden Fall arbeitsfähig erhalten bleiben müssen. Aus der Tatsache, dass sie in Berlin in der Rüstungsindustrie gearbeitet haben, ist ihre Verwendungsfähigkeit zu erkennen. Zunächst muss das Bunalager auf volle Höhe gebracht werden.

[...] Ich erwarte somit in den nächsten Tagen eine wesentliche Steigerung des Bestandes im Bunawerk.

gez. Maurer, SS-Obersturmbannführer.“ [61]

Um den Stellenwert dieses Fernschreibens (mit dem Hinweis auf die Priorität des Bauvorhabens der IG Farben) richtig einzuordnen, sei daran erinnert, dass Maurer nicht nur Amtschef D II Arbeitseinsatz war, sondern damals schon den Inspekteur der Konzentrationslager, SS-Gruppenführer Richard Glücks, regelmäßig dienstlich vertrat. (Ab November 1943 fungierte er dann auch offiziell als „stellvertretender Amtsgruppenchef“.) [62]

Maurers Zusage an die IG Farben, die Vorbereitungen für den Abzug der polnischen Häftlinge aus Auschwitz [63] und der Vorlauf der Großrazzia zur Entjudung des Reichsgebietes lassen sich sämtlich in die zweite und dritte Februarwoche 1943 datieren. Der funktionale Zusammenhang zwischen der Berliner Fabrikaktion einerseits und dem Häftlingstransfer von Auschwitz ins Reichsinnere andererseits, sowie das zeitliche Ineinandergreifen dieser Vorgänge machen deutlich, dass hier eine klassische Push-and-Pull-Konstellation [64] vorlag: Druck (push) von Seiten Berlins, das die Juden los werden wollte, und Sog (pull) von der Seite von Auschwitz, das sie als Arbeitskräfte benötigte. Zum vollen Verständnis des Geschehens muss also die Fabrikaktion nicht nur (wie bisher) aus der Berliner, sondern auch aus der Auschwitzer Perspektive betrachtet werden.


Das Doppelspiel der Männer vom Judenreferat RSHA IV B 4

In beiden oben zitierten Fernschreiben vom SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt wird vorausgesetzt („Wie dort bekannt“, „Ich weise nochmals darauf hin“), dass Auschwitz über Zeit und Umfang der Berliner Fabrikaktion vorab unterrichtet worden war. Das musste aber schon etliche Tage vor Beginn der Aktion geschehen sein, denn wenn die avisierten „15 000 [...] Juden“ tatsächlich „auf jeden Fall arbeitsfähig erhalten bleiben“ sollten—was seitens des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes zweifellos ernst gemeint war—dann waren sie ins Lager aufzunehmen, dort unterzubringen, zu bewachen und zu verpflegen sowie zur Arbeit einzuteilen.

Gleich ob man tatsächlich mit 15 000 oder nur mit 9 000 Mann, dem Mindestbedarf von Auschwitz, gerechnet hatte—zur Aufnahme einer derart großen Anzahl von Zugängen war ein mehrtägiger organisatorischer Vorlauf notwendig. In diesen waren etliche hochrangige SS-Dienststellen einbezogen, denen die Lagerinstanzen zugeordnet waren, die vor Ort für die administrative und logistische Abwicklung der ankommenden Transporte verantwortlich waren, wie das Amt IV Gestapo des Reichssicherheitshauptamtes, das die Fach- und Dienstaufsicht über die Politische Abteilung des Lagers ausübte, ferner die Ämter D II und D IV [65] des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, denen der Arbeitseinsatzführer beziehungsweise der Verwaltungsführer des Lagers fachlich unterstellt waren, sowie das Zentralamt D I des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, das die Fach- und Dienstaufsicht über den Lagerkommandanten ausübte. Die Amtsgruppe D des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes wiederum musste vom Reichssicherheitshauptamt informiert worden sein, dessen Judenreferat IV B 4 die Deportationen plante und organisierte. Beide SS-Hauptämter und das KL Auschwitz mussten also schon bei der Vorbereitung der Fabrikaktion kooperiert haben.

Die von Liebehenschel dem KL Auschwitz genannte Zahl von 15 000 in der Berliner Rüstungsindustrie beschäftigten Juden war um die Monatswende Februar/März 1943 schon nicht mehr aktuell. Sie entsprach dem Stand von Ende 1942, war aber durch die Januar- und Februardeportationen auf etwa 11 000 abgesunken. [66] Von diesen lebten etwa 7 000 in Mischehen[67] Diese Zahlen waren natürlich im Eichmann-Referat bekannt, zumindest in ihrer Größenordnung—keine Gruppe der Bevölkerung war so gründlich aktenmäßig erfasst wie die Juden—und zwar mit Sicherheit schon am 20. Februar 1943, als die Deportationsrichtlinien an die Stapo- und Stapoleitstellen im Lande hinaus gingen. Eichmann und seine Mitarbeiter wussten also schon vor Beginn der Fabrikaktion, dass die Deportation von mehr als 4 000 Rüstungsjuden aus Berlin bedeuten würde, auch solche Juden zu deportieren, die nach den in ihrem eigenen Referat verfassten Richtlinien nicht „zu evakuieren“ waren.

Bestätigt werden diese aus der Auschwitzer Perspektive gewonnenen Überlegungen durch eine zeitnahe Quelle Berliner Provenienz, den Bericht Die Lage der „Mischlinge“ in Deutschland Mitte März 1943 von Gerhard Lehfeldt. [68] Zur Fabrikaktion heißt es dort unter anderem (man beachte, dass Lehfeldt in seinem Bericht die Begriffe „Mischehe-Partner“ und „Mischling“ weitgehend synonym verwendet [69]):

„Eichmann berichtet: Von der Ostfront seien eiligst 9 000 Mann angefordert worden zum Bau eines Walles. Da habe er die noch vorhandenen Juden verhaften lassen und da diese nicht ausgereicht hätten, habe er auch auf die Mischlinge [...] zurückgegriffen. – Es handele sich also nicht um Deportierung, sondern um Arbeitseinsatz.“ [70]

Eichmann hatte also Lehfeldts Gewährsmann gegenüber bezüglich der in Mischehe lebenden Juden und jüdischen Mischlinge Klartext geredet, anders als gegenüber Weihbischof Wienken, den er offenbar schlicht angelogen hatte.

Man lasse sich nicht von dem „Wall“ an der „Ostfront“ in Lehfeldts Bericht irritieren. Einen solchen „eiligst“ zu bauen war nach Stalingrad höchst plausibel. Lehfeldts Gewährsmann, vielleicht sogar Eichmann selbst, mag sich diese Legende zurecht gelegt haben. Auschwitz war nicht umsonst mit einem Schleier von Geheimhaltung umgeben. Die Richtung „Osten“ stimmte allemal. Auch die von Eichmann erwähnte Dringlichkeit der Anforderung („eiligst“), vor allem aber die von ihm genannte Zahl „9 000 Mann“ — genau der seinerzeitige Mindestbedarf von Auschwitz, um die 6 000 abzugebenden Polen zu ersetzen und das Buna-Lager um die zugesagten 3 000 Mann aufzustocken — weisen klar auf Auschwitz als Ort des geplanten „Arbeitseinsatzes“ hin.

Eichmann, bei seinen SS-Kameraden vom Wirtschafts-Verwaltungshauptamt im Wort, musste also auch in Mischehe lebende Juden, die nach den Richtlinien, die in seinem Referat selbst verfasst worden waren, eigentlich nicht deportierbar waren, verhaften lassen mit der Absicht, sie gleichfalls nach Auschwitz abzuschieben. [71] Ein Hintertürchen hatten er und seine Mitarbeiter sich dabei offen gelassen: sie hatten dem Ausnahmenkatalog der Deportationsrichtlinien mit Bedacht das Wörtchen „vorerst“ vorangestellt. So konnten sie im Prinzip jederzeit eine Ausnahmeregelung, etwa die für Juden in Mischehen, ganz oder teilweise aufheben.

Es machte also für die Organisatoren der Endlösung im Reich durchaus Sinn, jedem Berliner Deportationstransport nach Auschwitz etwa ein Dutzend Juden aus Mischehen beizugeben, und auch, ein größeres Kontingent Mischlinge und Mischehe-Partner erst einmal in der Rosenstraße festzuhalten — die Gestapo würde abwarten und sehen, wie die Bevölkerung darauf reagieren würde. Wenn alles glatt ginge — wie dies bei sämtlichen vorhergehenden Judenaktionen im Reich der Fall gewesen war — dann würde man die in der Rosenstraße Festgehaltenen auch nach Auschwitz „evakuieren“, bis auf die wenigen, die man wegen besonderer Beziehungen (vorerst) entlassen musste [72] oder die man als Ersatz für die zu deportierenden ungeschützten volljüdischen Mitarbeiter der inzwischen verkleinerten jüdischen Einrichtungen benötigte. [73]

Dann würde das nächste Kontingent Juden aus Mischehen verhaftet werden. Einige von ihnen würden wiederum die Mitarbeiter der —inzwischen weiter verkleinerten — jüdischen Einrichtungen ersetzen, und so fort. Die Zahl der Juden in Berlin würde sich schnell Null nähern. Sollte jedoch die Gestapo Ärger bekommen, könnte sie jederzeit die Deportation dieser Juden unter Berufung auf die Ausnahmeklauseln der Deportationsrichtlinien anhalten, die Verhafteten entlassen, ja sogar einige irrtümlich Deportierte (als Zeichen guten Willens) wieder aus Auschwitz zurück holen. Das Reichssicherheitshauptamt würde einen geeigneteren Moment abwarten, um Berlin wirklich judenfrei zu machen, wie es dann im Herbst 1944 auch (fast) geschah.

Ein derartiges Doppelspiel, vorsichtig Schritt für Schritt vorgehend, dabei ab und zu einen Versuchsballon fliegen zu lassen — „einen Vorstoß“ machen, wie es H. G. Adler genannt hat [74] — dabei immer die Opfer und alle, die deren Partei ergriffen, auszutricksen, aber auch dann, wenn sich öffentlicher Protest erhob, vorläufig zurück zu stecken, war die gängige Methode, mit der die Nationalsozialisten heikle innenpolitische Probleme anpackten. So gingen sie in ihrem Kirchenkampf vor, bei ihrem Euthanasie-Programm und bei der Lösung der jüdischen Frage im eigenen Lande und in Frankreich. [75] In diesen Zusammenhang—als „Vorstoß“—fügt sich auch die Deportation der fünfundzwanzig in Mischehe lebenden Juden aus der Rosenstraße ein, die schon in Berlin unter den „voll arbeitsfähigen, gesunden Juden“ selektiert und dem KL Auschwitz zum „Arbeitseinsatz“ überstellt worden waren. Es scheint, dass hier erstmals ausprobiert wurde, die durch die eigenen Deportationsrichtlinien vorgegebenen Beschränkungen legal zu umgehen.

Vielleicht sollten die Fünfundzwanzig aber auch nur ein Trostpflaster sein für Auschwitz und dessen Arbeitseinsatzführer Schwarz, der sich bei seinem Fachvorgesetzten Maurer vom SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt bitter darüber beschwert hatte, dass man ihm mit den Berliner Transporten wieder einmal überwiegend Alte, Kranke und Kinder statt der zugesagten „vollkommen arbeitsfähigen, gesunden Juden“ geschickt hatte: „Wenn die Transporte aus Berlin weiter mit so vielen Frauen u[nd] Kindern nebst alten Juden anrollen, verspreche ich mir im Punkte Einsatz nicht viel. Buna braucht vor allen Dingen jüngere b[e]z[iehungs]w[eise] kräftige Gestalten.“ [76] Und gerade von diesen musste er zwei Wochen später fünfunddreißig wieder zurück geben.

 

Schlussfolgerung

Der Blick auf die Berliner Fabrikaktion aus der Auschwitzer Perspektive macht deutlich, dass weder die Ausnahmeregelungen in den Deportationsrichtlinien des Reichssicherheitshauptamtes vom 20. Februar 1943 noch die beschwichtigenden Äußerungen Eichmanns gegenüber Weihbischof Wienken für bare Münze genommen werden dürfen. Die in der wissenschaftlichen Diskussion bislang unberücksichtigte Rolle des KL Auschwitz als Mit-Akteur widerlegt ferner die Annahme, bei der Fabrikaktion sei eine Deportation von jüdischen Mischlingen und Partnern von Mischehen nach Auschwitz nicht geplant gewesen. Damit sind alle Schlüsse, die aus dieser Prämisse gezogen wurden, hinfällig geworden. Dies gilt insbesondere für die Aussage, die öffentlichen Proteste arischer Familienmitglieder gegen die Inhaftierung ihrer jüdischen Kinder und Ehegatten in der Rosenstraße und anderswo in Berlin seien überflüssig und damit letzten Endes auch wirkungslos gewesen. Die Frage, wer die Freilassung der im Gebäude Rosenstraße 2-4 Festgehaltenen und die Rückholung von fünfunddreißig schon nach Auschwitz deportierten Juden veranlasst habe und warum, ist damit wieder offen.


Anmerkungen

[1] Für eine zahlenmäßig kleine Gruppe von Juden, vor allem alte Personen und Träger von Kriegsauszeichnungen, war nicht Abschiebung nach Auschwitz, sondern „Wohnsitzverlegung“ nach Theresienstadt vorgesehen. Siehe Richtlinien zur technischen Durchführung der Wohnsitzverlegung von Juden nach Theresienstadt vom 20. Februar 1943. Dokumentiert in: Antonia Leugers (Hg.), Berlin, Rosenstraße 2-4: Protest in der NS-Diktatur. Neue Forschungen zum Frauenprotest in der Rosenstraße 1943, Annweiler 2005. In Berlin waren hiervon 1 342 Jüdinnen und Juden betroffen. Sie wurden gut eine Woche nach Ende der Fabrikaktion mit RSHA-Transport I/90 vom 18. März nach Theresienstadt deportiert.
[2] Wolf Gruner, Die Fabrik-Aktion und die Ereignisse in der Berliner Rosenstraße. Fakten und Fiktionen um den 27. Februar 1943, in: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 11 (2002), S. 137-177, hier: S. 154.
[3] Nach Wolf Gruner betraf dies jedoch nur etwa ein Viertel aller Berliner Mischlinge und Mischehe-Partner. Wolf Gruner, Ein Historikerstreit? Die Internierung der Juden aus Mischehen in der Rosenstraße 1943. Das Ereignis, seine Diskussion und seine Geschichte, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1 (2004), S. 5-22, hier: S. 15.
[4] Zahl nach Beate Meyer, Die Inhaftierung der „jüdisch Versippten“ in der Berliner Rosenstraße im Spiegel staatsanwaltlicher Zeugenvernehmungen in der DDR, in: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 11 (2002), S. 178-197, hier S. 185 f.
[5] Näheres hierzu bei Pascal Prause, Juden in „Mischehen“ und „jüdische Mischlinge“ als Opfer der „Fabrik-Aktion“—zur Notwendigkeit einer Re-Interpretation der Ereignisgeschichte, in: Leugers (Hg.), Berlin, Rosenstraße 2-4, S. 19-46.
[6] So die offizielle Sprachregelung.
[7] Nachweis für diesen und die folgenden Transporte der Fabrikaktion bei Joachim Neander, Die Auschwitz-Rückkehrer vom 21. März 1943, in: Leugers (Hg.), Berlin Rosenstraße 2-4, S. 115-143, hier S. 132 ff.
[8] Nathan Stoltzfus, Widerstand des Herzens. Der Aufstand der Berliner Frauen in der Rosenstraße – 1943. München 2002 (dtv 30845), S. 324. Deutsche Erstauflage: München und Wien 1999.
[9] Näheres hierzu bei Neander, Die Auschwitz-Rückkehrer.
[10] Zum Beispiel Georg Zivier, Aufstand der Frauen, in: Sie, Dezember 1954. Zivier, Jude in rassisch gemischter Ehe, war Zeitzeuge der Ereignisse in Berlin.
[11] Nathan Stoltzfus, Resistance of the Heart. Intermarriage and the Rosenstrasse Protest in Nazi Germany. New York und London 1996.
[12] Siehe Anmerkung 8.
[13] Wolf Gruner, Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden. Zur Zwangsarbeit als Element der Verfolgung 1938-1945. Berlin 1997.
[14] Wolf Gruner, Die Fabrik-Aktion, passim. Ferner Wolf Gruner, Ein Historikerstreit?, passim, sowie Wolf Gruner, Re: Forum:_Rosenstrasse_, 14. September 2004, http://www.h-net.org/~german.
[15] RSHA IV B 4 a, Az. 2093/42g (391). Dokumentiert in: Leugers (Hg.), Berlin Rosenstraße 2-4, S. 203-207.
[16] Gruner, Ein Historikerstreit?, S. 15.
[17] Wolfgang Benz, Kitsch as Kitsch can [Rezension des Spielfilms „Rosenstraße“ (Regie Margarethe von Trotta, Deutschland, 2003)], in: Süddeutsche Zeitung vom 18. September 2003.
[18] Claudia Schoppmann, Rettung von Juden: ein kaum beachteter Widerstand von Frauen, in: Beate Kosmala und Claudia Schoppmann (Hg.) Solidarität und Hilfe für Juden während der NS-Zeit, Band 5: Überleben im Untergrund. Hilfe für Juden in Deutschland 1941-1945. Berlin 2002, S. 113 f.
[19] Meyer, Die Inhaftierung, passim; ferner Beate Meyer, Geschichte im Film: Judenverfolgung, Mischehen und der Protest in der Rosenstraße 1943, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1(2004), S. 23-36, hier: S. 30.
[20] Re: Forum:_Rosenstrasse_, 10. August 2004, http://www.h-net.org/~german.
[21] Zugang war die lagerinterne Bezeichnung für Personen, die als Häftlinge registriert und in den Bestand des Lagers aufgenommen wurden.
[22] Rapportführer war derjenige SS-Mann, der die täglichen Appelle der Häftlinge abnahm. Im Stammlager von Auschwitz war einer der berüchtigtesten Rapportführer Oswald Kaduk, im Frankfurter Auschwitz-Prozess am 20. August 1965 wegen mehrfachen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.
[23] Ausführlich hierzu: Franciszek Piper, Arbeitseinsatz der Häftlinge aus dem KL Auschwitz, Oświęcim 1995.
[24] In Oranienburg befand sich die Inspektion der Konzentrationslager, ab März 1942 „Amtsgruppe D“ des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes.
[25] In Berlin befand sich das Reichssicherheitshauptamt, das für Einweisungen und Entlassungen von Häftlingen zuständig war. Ihm unterstand auch die Häftlings-Personalverwaltung („Politische Abteilung“) im Lager selbst.
[26] Ab 15. April 1942 vorläufig, ab 23. September 1942 endgültig. Kommandantur-Sonderbefehle von diesen Tagen, Archiv des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau in Oświęcim (im Folgenden: APMAB) Sign. D-AuI-1/Kommandanturbefehle.
[27] Schwarz‘ Dienstvorgesetzter war und blieb (bis 21. November 1943) der Lagerkommandant. Das System der doppelten Unterstellung war im NS-Staat gang und gebe. Es eröffnete dem Einzelnen Freiräume und machte das System flexibel, aber auch schwer berechenbar.
[28] APMAB Sign. D-AuI-1/Standortbefehl Nr 53/43.
[29] Das Werk kam bis Kriegsende nicht über Versuchsbetrieb hinaus, unter anderem wegen Bombardierungen durch die Amerikaner im Herbst 1944 und die Sowjets im Dezember 1944. Endausbau und Aufnahme der Produktion erfolgten in der Nachkriegszeit. 1997 strich das—inzwischen privatisierte—Werk das belastete Wort „Oświęcim“ aus seinem Namen, „um ausländische Investoren nicht abzuschrecken“, wie es in einer Pressemitteilung hieß.
[30] Leitlinien betreffs Bau der Betriebe der Buna-Werke in Auschwitz vom 18. Februar 1941, zitiert nach: Piper, Arbeitseinsatz, S. 239.
[31] Danuta Czech, Kalendarz wydarzeń w KL Auschwitz [Chronik des KL Auschwitz], Oświęcim 1992, S. 52.
[32] Schreiben von SS-WVHA D II/1 an KL Auschwitz vom 5. Oktober 1942. Abschrift in: Natan Blumental (Hg.), Dokumenty i materiały – tom I – obozy [Dokumente und Materialien. Bd. I: Die Lager], Łódź 1946, S. 73.
[33] Czech, Kalendarz, S. 267-270.
[34] Ebenda, S. 273.
[35] „Muselmann [...] wurde in den Konzentrationslagern zur Bezeichnung von Häftlingen verwendet, die durch Hunger, Entkräftung und Verzweiflung kurz vor dem Tod standen.“ Israel Gutman (Haupt-Hg.), Eberhard Jäckel, Peter Longerich, Julius H. Schoeps (Hg. der deutschen Ausgabe), Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden, München und Zürich o. J., Stichwort „Muselmann“, S. 977-978, hier: S. 977. Ausführlich zu Etymologie und Gebrauch von Muselmann im KZ: Danuta Wesołowska, Wörter aus der Hölle. Die „lagerszpracha“ der Häftlinge von Auschwitz, Kraków 1998, S. 115-140.
[36] Funkspruch vom 30. Oktober 1942. APMAB Sign. D-AuI-3a/11 nr inw. 31982.
[37] Czech, Kalendarz, S. 273.
[38] Wochenbericht IG Farben Auschwitz Nr. 76/77 für die Zeit vom 2.-15.11.1942. APMAB Proces Maurera tom 7 str. 60.
[39] 1388 Häftlinge am 15. November 1942. Irena Strzelecka und Piotr Setkiewicz, Bau, Ausbau und Entwicklung des KL Auschwitz und seiner Nebenlager, in: Wacław Długoborski und Franciszek Piper, Auschwitz 1940-1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, Oświęcim 1999, Bd. I, S. 73-155, hier: S. 130.
[40] Fernschreiben an SS-WVHA D II vom 5. Dezember 1942. APMAB Sign. D-AuI-3a/16 nr inw. 31987.
[41] Die Einlieferungsquarantäne sollte das Einschleppen von Seuchen, insbesondere Typhus und Fleckfieber, ins Lager verhindern. Sie betrug in der Regel drei bis vier Wochen und diente zugleich zur Eingewöhnung des Zugangs an das Lagerleben. Die in der Regel äußerst brutale Initiation forderte unter den erstmals ins KZ Eingelieferten zahlreiche Opfer, vornehmlich unter den Alten, Schwachen und sensiblen Naturen. Ein Zugang hatte regulär zuerst die Quarantäne im Einweisungslager (Stammlager) zu absolvieren. Bei Verlegung in ein Außenlager (oder ein anderes KZ, auch bei Entlassung) war noch einmal eine Entlassungsquarantäne zu durchlaufen, daher „3+3 Wochen“.
[42] Schreiben von SS-WVHA D II an KL Auschwitz vom 11. Januar 1943. APMAB Sign. D-AuI-3a/21 nr inw. 31992.
[43] Fernschreiben von Oranienburg D II an KL Auschwitz vom 26. Januar 1943. APMAB Sign. D-AuI-3a/32 nr inw. 32003.
[44] Zitate in diesem Absatz aus: Fernschreiben von KL Auschwitz, gezeichnet Schwarz, SS-Obersturmführer, an SS-WVHA Amt D II, vom 20. Februar 1943. APMAB Sign. D-AuI-3a/65 nr inw. 32119. Rechtschreibung im Original belassen.
[45] Es war gängige Praxis der abgebenden Konzentrationslager, sich auf diese Weise der Schwächsten ohne große Scherereien zu entledigen.
[46] Bernd C. Wagner, IG Auschwitz. Zwangsarbeit und Vernichtung von Häftlingen des Lagers Monowitz 1941-1945, München 2000, S. 333 (Zahlen vom 12. Februar 1943).
[47] Wochenbericht IG Farben Auschwitz Nr. 90/91 Teil I für die Zeit vom 8.‑21.2.1943. APMAB Proces Maurera tom 7 str. 63.
[48] „Die Feindnachrichten abzuhören war nicht schwer, es gab genug Radiogeräte in Auschwitz.“ Rudolf Höß, Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen. Herausgegeben von Martin Broszat, München 1963, S. 151.
[49] Im Reich—dem Auschwitz durch Annexion des Oststreifens zugeschlagen worden war—war eine dreitägige Staatstrauer verordnet worden. Im besetzten Polen ließ Generalgouverneur Frank am 4. Februar für drei Tage alle Theater-, Kino- und Kabarett-Vorstellungen sowie Vergnügungsveranstaltungen verbieten. Tadeusz Wroński, Kronik okupanowego Krakowa [Chronik des besetzten Krakau], Kraków 1974, S. 253.
[50] So charakterisiert im Schreiben von Höß an Richard Glücks, Inspekteur der Konzentrationslager, vom 10. Juli 1940. Auszugsweise zitiert in: Strzelecka/Setkiewicz, Bau, Ausbau und Entwicklung, S. 84.
[51] Dass Stalingrad die Stimmung in der polnischen Bevölkerung gehoben und den Widerstandsbewegungen Auftrieb gegeben hat, ist in der polnischen Historiographie unbestritten. Siehe etwa: Andrzej Chwalba, Dzieje Krakowa. Kraków w latach 1939-1945 [Geschichte Krakaus. Krakau in den Jahren 11939-1945], Kraków 2002, S. 258.
[52] Kommandierte waren Häftlinge, die im Innendienst des Lagers eingesetzt waren, ohne dabei eine Kapo-Funktion auszuüben, wie etwa Schreiber, Krankenpfleger, Häftlingsärzte, Handwerker, Musiker, Küchenpersonal.
[53] Höß, Kommandant in Auschwitz, S. 151.
[54] Ausführlich hierzu: Henryk Świebocki, Widerstand, Bd. IV von Długoborski/Piper, Auschwitz 1940-1945, passim.
[55] Czech, Kalendarz, S. 359 Fußnote 28 und S. 393 Fußnote 46. Als Indiz mag auch die Tatsache dienen, dass das SS-WVHA verlangte, unter den Anfang April 1943 von Mauthausen nach Auschwitz zu überstellenden 1000 Häftlingen dürften „aus Sicherheitsgründen keine Polen“ sein. Fernschreiben des SS-WVHA, unterzeichnet vom Amtsgruppenchef D, Glücks, vom 29. März 1943. APMAB Sign. D-AuI-3a/151 nr inw. 32205.
[56] Rudolf Höß spricht in seinen im Krakauer Gefängnis niedergeschriebenen Aufzeichnungen sogar, dass „1943 der generelle Befehl“ gekommen sei, „alle Polen nach Lagern im Reich zu überführen“. Höß, Kommandant in Auschwitz, S. 155. Hervorhebung J. N.
[57] Fernschreiben von Oranienburg, aufgenommen von der Fernschreibstelle des KL Auschwitz am 25. Februar 1943, 18.45 Uhr. APMAB Sign. D-AuI-3a/75 nr inw. 32129.
[58] Fernschreiben von SS-WVHA (Glücks) an die Kommandanten von Auschwitz und Buchenwald vom 3. März 1943: „K.L. Auschwitz überstellt zum K.L. Buchenwald 1.000 polnische Häftlinge [...]“. Das Auschwitzer Exemplar trägt den handschriftlichen Vermerk „10.3.43 erledigt“. APMAB Sign. D-AuI-3a/89 nr inw. 32143. Ein gleichlautendes Fernschreiben ging an die Kommandanten von Auschwitz und Neuengamme. Es trägt ebenfalls den Erledigungsvermerk „10.3.43“. APMAB Sign. D-AuI-3a/92 nr inw. 32146.
[59] Schreiben von KL Auschwitz IIIa an SS-WVHA D II vom 10. Oktober 1942. APMAB Sign. D-AuI-3a/9 nr inw. 31980.
[60] Im KL Auschwitz angefertigte Abschrift des Fernschreibens Nr. 1298 [vermutlich ein Zahlendreher; es müsste 1289 heißen, J. N.] von Oranienburg, aufgenommen am 2. März 1943 um 21.40 Uhr. APMAB Sign. D-AuI-3a/85a nr inw. 172841, Hervorhebungen im Original. Das Fernschreiben dürfte am 27. Februar, dem Tag der Aktion, aufgesetzt worden, aber über das Wochenende liegen geblieben sein. Das formale Präsens „beginnen“ ist aus dem Kontext („am 1. März“) als futurisch zu verstehen. Das SS-WVHA hat diese—auch umgangssprachlich übliche—Form des nahen Futurs durchgehend in seinen Fernschreiben verwendet.
[61] Fernschreiben Nr. 1290 von Oranienburg, aufgenommen vom Fernschreibdienst des KL Auschwitz am 2. März 1943 um 21.59. Abschrift in Blumental, Dokumenty, S. 108.
[62] Jan Erik Schulte, Zwangsarbeit und Vernichtung: Das Wirtschaftsimperium der SS. Oswald Pohl und das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt 1933-1945, Paderborn/München/Wien/Zürich 2001, S. 390.
[63] Dass am Ende statt 6 000 nur 5 001 Mann transferiert wurden, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
[64] Ein Begriff aus der Migrationsforschung.
[65] Konzentrationslager-Verwaltung.
[66] Gruner, Die Fabrik-Aktion, S. 154.
[67] Ebenda, S. 158.
[68] Dokumentiert in Leugers (Hg.), Berlin, Rosenstraße 2-4, S. 233-238.
[69] Siehe hierzu Nathan Stoltzfus, Heikle Enthüllungen: Gerhard Lehfeldts Bericht an Kirchenführer beider Konfessionen über den Massenmord an den Juden Europas, in: Leugers (Hg.), Berlin, Rosenstraße 2-4, S. 145-162.
[70] Ebenda, S. 236.
[71] Ähnlich waren der Pariser SD und die mit den Deutschen kollaborierenden französischen Polizeikräfte in Frankreich vorgegangen. Reichten die für einen Transport vorgesehenen deportierbaren Juden nicht aus, so füllte man ihn mit eigentlich nicht deportierbaren auf. Beispiele bei Serge Klarsfeld, Vichy-Auschwitz. Le rôle de Vichy dans la Solution Finale de la Question Juive en France—1942, Paris 1983, S. 431, 440, 441 und 446.
[72] So etwa den Vater von Werner Goldberg. Vgl. Stoltzfus, Widerstand des Herzens, S. 300.
[73] Es ist das unbestrittene Verdienst von Wolf Gruner, hierauf erstmalig aufmerksam gemacht zu haben.
[74] H. G. Adler, Der verwaltete Mensch. Studien zur Deportation der Juden aus Deutschland, Tübingen 1974, S. 202.
[75] Zu Frankreich siehe etwa Joachim Neander, Die Rosenstraße von außen gesehen – Wechsel der Perspektiven, in: Leugers (Hg.), Berlin, Rosenstraße 2-4, S. 163-202.
[76] Schwarz bezieht sich auf den 33. RSHA-Transport aus Berlin, der am 4. März 1943 in Auschwitz eintraf. Von 632 Männern waren 517, von 1118 Frauen und Kindern ganze 200 arbeitsfähig. Die 1033 übrigen erhielten „S[onder]B[ehandlung]“, das heißt, sie wurden von der Rampe weg ins Gas geschickt. Fernschreiben von KL Auschwitz, „gez. Schwarz, SS-Obersturmführer“, an SS-WVHA D II vom 5. März 1943. Abschrift in Blumental, Dokumenty, S. 109.

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