theologie.geschichte - Zeitschrift für Theologie und Kulturgeschichte

Wolf Gruner, Gedenkort Rosenstraße 2-4. Internierung und Protest im NS-Staat (= Topographie des Terrors. Notizen, Bd. 6, hg. v. Andreas Nachama), Berlin 2013, 88 S., 9,80 EUR, ISBN 978-3-95565-001-8



Die Berliner Stiftung Topographie des Terrors versucht mit ihrer Publikationsreihe "Notizen", "auf immer wieder gestellte Fragen zu diesen historischen Orten wie auch zu anderen Themen Antworten geben zu können, die der Einstiegsinformation aller Interessierten dienlich sind" (Klappentext).  Zu den 88 Seiten, die das Informationsbändchen umfasst, zählen daher auch illustrierende Abbildungen. Allein dreizehn zumeist historische Fotos betreffen die Lage in Berlin (Stadtplan), den Straßenzug und das Gebäude Rosenstraße 2-4 (Außenansicht, Gebäudeplan, Innenansicht) sowie die dortigen Denkmäler: "Block der Frauen" von Ingeborg Hunzinger (1995) und Fotos zu den Feierlichkeiten bei der Einweihung der Dokumentationssäulen der Stiftung Topographie des Terrors mit der Zeitzeugin Ruth Gross (1999). Drei Faksimiles von Dokumenten der NS-Seite sind abgedruckt: der Erlass der Gestapo Frankfurt/Oder vom 24. Februar 1943, den der Landrat des Kreises Calau in seinem Runderlass vom 25. Februar 1943 zitiert; ein Auszug aus dem Tagebuch des Polizeireviers Berlin-Schöneberg vom 27. Februar 1943 über Verhaftungen von Juden, die zum "Clou" gebracht wurden; Auszüge von Deportationslisten Berliner Juden, die am 1. März 1943 nach Auschwitz deportiert wurden. Einen direkten Bezug auf Menschen, die in der Rosenstraße interniert waren, haben lediglich das Foto des "Mischehe"-Paares Elsa und Rudolf Holzer (1937), der Entlassungsschein des Rosenstraßeninsassen Otto Feig vom 7. März 1943 sowie die Aktennotiz der Jüdischen Gemeinde vom selben Tag über Müllprobleme in der Rosenstraße wegen der dort untergebrachten 2.000 Menschen.

Schon der Klappentext informiert die am Gedenkort Rosenstraße Interessierten darüber, dass die Gestapo hier "etwa 2.000 Menschen, die nach der NS-Rassengesetzgebung in 'Mischehe' lebten, bis zu zwei Wochen fest [hielt], um ihren Status zu überprüfen und unter ihnen Fachpersonal als Ersatz für zu deportierende Mitarbeiter jüdischer Einrichtungen auszuwählen." Der Geschäftsführende Direktor der Stiftung Topographie des Terrors, Andreas Nachama, erwähnt im Vorwort seinen persönlichen Bezug zu den Ereignissen in der Rosenstraße. Seine Großtante habe damals vor dem Gebäude gestanden, weil der Großonkel dort interniert war. Sie sei davon überzeugt gewesen, dass das kollektive Auftreten der Frauen der Internierten "ursächlich dafür war, ihren Mann und die anderen 'rausgeholt' zu haben" (S. 8). Auch die Zeitzeugin Ruth Gross, die als elfjähriges Mädchen mit ihrer Mutter Berta und ihrem Bruder Georg schon am Abend des 27. Februar  zur Rosenstraße gegangen war, wo ihr Vater Abraham Pisarek gefangen gehalten wurde, unterstrich bei ihrer Rede 1999: Die Frauen und Männer, die dort "demonstrierten und protestierten, haben einige Tausend jüdischer Männer und Kinder davor bewahrt, deportiert und ermordet zu werden" (S. 75).

Der Autor Wolf Gruner, der diese Deutung der Zeitzeuginnen mit seiner Ersatzpersonalthese bestreitet, fügt gleichwohl eine Würdigung der Frauen ein. Er möchte die "Courage der vor dem Gebäude ausharrenden Menschen keineswegs in Frage" stellen. "Der 'stumme Protest' wird durch eine Relativierung des Erfolgs also nicht entwertet, im Gegenteil, denn die vor dem Gebäude Versammelten ahnten nichts von den eigentlichen Plänen der Gestapo. Angesichts der brutalen Großrazzia mussten sie eine Deportation ihrer Angehörigen befürchten, wogegen sie sich mutig auflehnten." (S. 67)

Mit keinem Wort erwähnt Gruner in diesem Bändchen, dass für Familienangehörige von 25 Insassen der Rosenstraße diese Befürchtung keineswegs unbegründet war: Diese Männer wurden tatsächlich nach Auschwitz deportiert, ebenso zwölf Männer aus dem Sammellager Große Hamburger Straße. Joachim Neander, der sich akribisch mit den historischen Fakten dieser Aktion und ihrer Interpretation befasste, hat für den in Frage kommenden Zeitraum sogar die Gesamtzahl von 120 deportierten Personen errechnet, die entgegen den Bestimmungen des Reichssicherheitshauptamtes vom 20. Februar 1943 deportiert wurden. [1] Da die Publikationsreihe der Stiftung erklärtermaßen auf immer wieder gestellte Fragen Antworten geben möchte, empfiehlt es sich nicht, die brisantesten auszulassen. Die Schwachpunkte in Gruners Argumentationsweise bezüglich der Deportierten, wie sie schon in seiner letzten Publikation zur Rosenstraße [2] hervortraten und eingehend kritisch besprochen wurden [3], konnten bislang von ihm nicht behoben werden.

Ein zweiter von Anfang an bestehender Schwachpunkt der Argumentation Gruners wurde darüber hinaus von ihm nicht beseitigt, sondern verstärkt. Zunächst hatte Gruner unter Missachtung der längst nachgewiesenen Internierung von Kindern behauptet, es seien wegen der Arbeitsrekrutierung nur Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene interniert worden. Nachdem ihm die Tatsache der internierten Kinder wiederholt entgegen gehalten wurde, behauptet Gruner nun, die Kinder seien eingeliefert worden, um "sie bei der Festnahme eines Elternteils nicht allein zu Hause zu lassen" (S. 32). Als Beispiel nennt er die "damals achtjährige Evelin-Gisela" (S. 32). Gruner verweist auf deren publiziertes Interview. Dort erläuterte sie, ein Gestapo-Beamter sei zu ihnen nach Hause gekommen und habe den Vater, ihren Bruder und sie abholen wollen. Er habe dem Vater noch gestattet, "meine Mutter anzurufen, die zur Arbeit war. Er hat solange gewartet, bis meine Mutter nach Hause kam und hat gesagt, sie solle warme Kleidung und Milch für mich mitgeben, da ich so etwas in den nächsten Tagen sicherlich nicht bekommen würde." [4] Der Gestapo-Beamte hätte das Mädchen also ohne Weiteres bei der Mutter lassen können. Der Bruder hatte übrigens in der Schule nachsitzen müssen und versteckte sich aus Angst, auch interniert zu werden. Evelin-Gisela kam mit Vater und Onkel über die Levetzowstraße in die Rosenstraße, wo sie mit fünf weiteren Kindern in einem Zimmer war; in anderen Räumen seien ebenfalls Kinder gewesen.

Gruner brachte bislang als Beleg seiner These den faktischen Personalaustausch nach dem 6. März vor. Die Tatsache als solche bestreitet niemand. Rein zahlenmäßig erscheint das Ergebnis nach dieser langen und aufwendigen Internierung von 2.000 Männern, Frauen und Kindern allein zu diesem Zweck allerdings wenig überzeugend: Vor dem 27. Februar 1943 seien unter den 816 Angestellten der Jüdischen Gemeinde Berlin (mit dem Krankenhaus) 75 in "Mischehe" lebende Juden gewesen. Nach der Reorganisation im März seien in der Berliner Gemeinde (ohne Krankenhaus) unter den 450 Angestellten 168 in "Mischehe" lebende Juden tätig gewesen (S. 47). Einen expliziten Beleg dafür, dass diese Absicht des Ersatzes schon vor dem 27. Februar bestanden hat, hat Gruner bislang nicht liefern können. Der Nachweis, dass Internierte der Rosenstraße nach dem 6. März 1943 (dem Tag, der durch die danach folgenden zahlenmäßig meisten Entlassungen als Indiz für den Erfolg des Frauenprotests gilt) tatsächlich als Ersatzpersonal für die dann deportierten Angestellten der verbliebenen jüdischen Institutionen Berlins angestellt wurden, ist sogar widerspruchsfrei mit einem Protesterfolg zu verbinden. Die nicht deportierten "Mischehe"-Partner wurden einer erneuten Tätigkeit zugeführt, auch wenn dies vorher gar nicht die Absicht gewesen sein sollte. Eine weitere Deutungsvariante wäre denkbar: Nur das Ersatzpersonal der "Mischehe"-Partner sollte erfasst werden und (noch) in Berlin bleiben, alle übrigen Frauen, Männer und Kinder sollten deportiert werden – so wie die 25 Männer aus der Rosenstraße und die 12 Männer aus der Großen Hamburger Straße.

Der Erlass der Gestapo Frankfurt/Oder vom 24. Februar 1943, den Gruner als Schlüsseldokument für die fehlende Deportationsabsicht einführt, kann keinen Nachweis für eine so spezielle Aktion, wie sie in Berlin stattfand, bieten. Ganz im Gegenteil; das vom Calauer Landrat verbreitete Rundschreiben unterstrich eigens den Spielraum, der den Gestapo-Beamten bei so genanntem frechen Benehmen der Juden durch anschließende Einweisung in ein Konzentrations-Lager eingeräumt wurde: "Es kann hierbei sehr großzügig verfahren werden [...]." Dieser Handhabungshinweis wurde für den Personenkreis der "Mischehe"-Partner in ein und demselben Schreiben gleich zweimal gegeben. Er kommt daher einem "Freibrief", ja einer Aufforderung gleich. Auch sollten jene "Mischehe"-Partner, für die keine Internierungsgründe gefunden werden konnten, diesen Anweisungen zufolge nicht mehr in Betrieben angestellt werden, sondern nach Hause entlassen werden. Damit ist ein grundlegender Widerspruch zu Gruners Annahme der Erklärungskraft dieses Erlasses für Berlin gegeben. [5]

Gruner zitiert Quellen eigenwillig tendenziös durch Auslassungen und analysiert andere zeitnahe Quellen, die seiner These widersprechen, erst gar nicht. So zitiert er nur teilweise Margarete Sommers Bericht für den Breslauer Kardinal Adolf Bertram vom 2. März 1943 über die Lage in der Rosenstraße (S. 33f). Sommer, die in der Nähe der Rosenstraße wirkte und die Vorgänge akribisch verfolgte, beschrieb, dass entgegen der früheren Praxis in den Sammellagern keinerlei Vorbereitungen für die Aufnahme getroffen worden waren und auch nicht für Kleidung, Verpflegung und Lagerstätten gesorgt werden durfte. Das mache "die Sorge, dass sie keine Zukunft haben sollen, zur Gewissheit." Es sei ihr noch vor einer Woche vertraulich mitgeteilt worden, "dass bei der geplanten Razzia die Mischehen nicht einbezogen würden, dass sie 'geschützt' seien. – Das Gegenteil ist der Fall; [...]". [6] Sommers Interpretation der Ereignisse in der Rosenstraße in einem Bericht vom August 1943 lässt Gruner unberücksichtigt. Sommer war überzeugt, "dass die im Februar und März dieses Jahres [1943] bereits zu Tausenden aus ihrer Familie herausgerissenen nichtarischen Ehegatten aus Mischehen auf die [...] aus den verschiedensten Kreisen der Bevölkerung laut erhobenen Proteste hin wieder aus den Sammellagern entlassen worden sind". [7]

Sämtliche Quellen, die in die Debatte um die Rosenstraße als zeitnahe Dokumente eingeführt wurden, diskutiert Gruner nicht, obgleich die Verfasser den Umschwung, der zu den unerwarteten Entlassungen führte, bemerkten und deuteten. Zu nennen sind hier die Berichte von Gerhard Lehfeldt (März 1943) [8], die Schreiben von Landesbischof Theophil Wurm (März 1943), die Notizen des Osnabrücker Bischofs Wilhelm Berning (April 1943) und auch das Tagebuch von Wally Grodka über die Proteste vor der Großen Hamburger Straße (März 1943). [9]

Gruner erwähnt einzig das Gespräch des Unterhändlers der katholischen Bischöfe, Heinrich Wienken, mit Adolf Eichmann, das er allerdings falsch datiert (S. 36f). Als Margarete Sommer Bertram die Informationen zur Rosenstraße in Breslau übermittelt hatte, schickte Bertram Wienken am 2. März ein Schreiben. Erst am 4. März sprach Wienken bei Eichmann vor. Gruner geht davon aus, Eichmann gebe dem Kirchenvertreter aufrichtig Auskunft über die Vorhaben des Reichssicherheitshauptamtes. Eichmann verneinte ganz allgemein die Einbeziehung der "nichtarischen Katholiken in rassischen Mischehen" in die "Abwanderungsaktion". Eichmann bezog sich also nur auf Katholiken, d.h. die "nichtarischen Protestanten in rassischen Mischehen" könnten dennoch deportiert werden, ebenso alle übrigen in "Mischehe" befindliche Personen, also wohl die Mehrheit der "Mischehen". Gruner berücksichtigt dies nicht und lässt zudem gerade jenen Satz fort, der sich speziell auf Berlin bezieht: "Die in Berlin Ende voriger Woche von den Arbeitsstätten und zum Teil auch aus den Familien abgeholten nichtarischen Katholiken rassisch gemischter Ehen werden wieder freigelassen und auch wieder als Arbeitskräfte in Rüstungsbetriebe eingestellt." [10] Die Auskunft Eichmanns, die "Mischehe"-Partner, hier wiederum nur die Katholiken, kämen erneut in Rüstungsbetriebe, liefe den Bestimmungen, auf die sich Gruner aus Frankfurt/Oder stützt, vollkommen zuwider. Einen Sinn macht diese Aussage, sobald man in Rechnung stellt, der sechste Protesttag der Frauen in der Rosenstraße habe zu neuen Überlegungen gezwungen. Ernst Kaltenbrunners Schreiben vom 8. März mit der Bemerkung, die bisherigen Judenevakuierungen hätten sich auf die nicht in "Mischehe" lebenden Juden beschränkt, kann man deshalb nur dafür heranziehen, dass es in der Mehrzahl der Fälle bis dahin so gewesen ist. Das sagt noch nichts aus über die früheren Absichten, wie Gruner meint (S. 36f.).

Den Rosenstraßenprotest, das haben die akribischen Forschungen von Joachim Neander gezeigt, kann man nicht allein von den Berliner Ereignissen aus beurteilen. Einerseits arbeitet Neander überzeugend die Unterschiede der Situation von "Mischehen" im Reichsgebiet und jenen in besetzten Gebieten wie Frankreich und den Niederlanden heraus. Andererseits könnten die Ereignisse in der Rosenstraße zur Erklärung der überraschenden Entlassung von internierten "Mischehe"-Partnern an anderen Orten, so in Duisburg dienen. Schließlich liefert der Kontext der erhöhten Arbeitskräfteanforderungen für das in Bau befindliche Buna-Werk einen kaum zu widerlegenden gewichtigen Grund für die forcierten Deportationspläne aller arbeitsfähigen Juden, zu denen auch die "Mischehe"-Partner - entgegen der sie eigentlich davon ausnehmenden RSHA-Richtlinien - rekrutiert werden sollten. Die erforderliche Arbeiterzahl wäre ohne sie nicht zu erreichen. [11]

Gruner tituliert den Protest in der Rosenstraße trotz der Aussagen von Zeitzeuginnen über ihr Rufen und Schreien vor dem Gebäude (S. 51f) als "Der 'stumme Protest' der Angehörigen" (S. 49), was eigentümlich anmutet. Auch bei den Schätzungen der Protestteilnehmenden für immerhin 2.000 Insassen beschränkt er sich auf 150-200 Verwandte auf der Straße (S. 56). Das erscheint nicht zwingend logisch und rein spekulativ. Es würde besagen, dass die Verwandten der übrigen 1.800-1.850 Insassen nicht zur Rosenstraße kamen. Zudem ließe es unberücksichtigt, dass pro Insasse oft zwei und mehrere Verwandte und Bekannte kamen – und dies auch mehrmals täglich. Die Verweise in den Quellen auf weitere Berliner Proteste im Jahr 1942 und 1943 im Zusammenhang der Internierung und Deportation von Juden, wie sie Margarete Sommer erwähnt (auch bei Gerhard Lehfeldt, Ruth Andreas-Friedrich oder Ursula Kardorff), diskutiert Gruner nicht. [12]

Die Täterseite erscheint in Gruners Bändchen zumeist als eine äußerst korrekt nach Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften agierende Gruppierung, die Gruners These handelnd stützt. Die Aussagen der Täterseite (so von Leopold Gutterer), die Protest und Protesterfolg nicht bestreiten, werden nicht diskutiert, ebenso wenig die Gewaltanwendung des NS-Personals in der Rosenstraße, die bei einer Registrierungsabsicht keinen Sinn ergibt. [13] Dokumente, die auf interne Anweisungen Bezug nehmen, lässt Gruner außer Acht: Dr. Gertrud Luckner warnte bei einer Rundreise vor den kommenden Maßnahmen Ende Februar, Anfang März 1943 die Kultusgemeinden und die Bischöfe in Süddeutschland. Die Gestapo-Seite, die Luckner beschattete, urteilte, "dass sie über die Handhabung der Lösung der Judenfrage und über die internen behördlichen Anweisungen genauestens unterrichtet ist". [14]

Gruner entzieht sich der wissenschaftlichen Debatte. Er bleibt sozusagen im Monolog seiner eigenen These verhaftet, ohne auf Gegenargumente mit überzeugenden, wissenschaftlich begründeten Argumenten zu antworten, wie man es üblicherweise in einer wissenschaftlich geführten und daher ergebnisoffenen Debatte in demokratisch verfassten Gesellschaften erwarten darf. Es geht ja nach wie vor um die überzeugendste Interpretation der Ereignisse in der Rosenstraße, für die es bislang keine unumstößlich eindeutigen Quellenbelege gibt. Man sollte bis dahin die Frage als noch nicht entschieden betrachten und verschiedene Deutungen anbieten. [15] Der Stiftung Topographie des Terrors obliegt die Verantwortung, die Hintergründe dieses äußerst komplexen historischen Ereignisses nicht einseitig vorschnell für geklärt zu erachten und den interessierten Lesern und Leserinnen der "Notizen" diese Deutungsvarianten nicht vorzuenthalten.


[1] Vgl. Joachim Neander, Die Auschwitz-Rückkehrer vom 21. März 1943, in: Antonia Leugers (Hg.), Berlin, Rosenstraße 2-4: Protest in der NS-Diktatur. Neue Forschungen zum Frauenprotest in der Rosenstraße 1943, Annweiler 2005, S. 115-143. Die Personaldaten der 35 Auschwitz-Rückkehrer mit Häftlings- und Transportnummern finden sich in: ebd., S. 143; vgl. RSHA-Richtlinien für die Deportation nach Auschwitz, 20.2.1943; RSHA-Richtlinien für die Deportation nach Theresienstadt, 20.2.1943; Abfahrtsmeldung für die Deportation nach Theresienstadt; Ankunftsmeldung in Theresienstadt. Kommentierter Druck in: ebd., S. 203-207, 213-220.
[2] Vgl. Wolf Gruner, Widerstand in der Rosenstraße. Die Fabrik-Aktion und die Verfolgung der "Mischehen" 1943, Frankfurt a. M. 2005, hier: S. 166-172.
[3] Vgl. Antonia Leugers, Widerstand gegen die Rosenstraße. Kritische Anmerkungen zu einer Neuerscheinung von Wolf Gruner, in: theologie.geschichte 1 (2006). URL: http://aps.sulb.uni-saarland.de/theologie.geschichte/inhalt/2006/11.html. Printversion in: theologie.geschichte. Zeitschrift für Theologie und Kulturgeschichte Band 1 (2006), hg. v. Lucia Scherzberg / August H. Leugers-Scherzberg, Münster 2008, S. 131-205.
[4] Evelin-Gisela Halke geb. Weigert, Frauenaufstand in der Rosenstraße, in: Jana Leichsenring, Frauen und Widerstand, Münster 2003, S. 136.
[5] Rundverfügung des Landrates des Kreises Calau, 25.2.1943. Kommentierter Druck in: Leugers, Berlin, Rosenstraße 2-4, S. 221-224.
[6] Sommer an Bertram, [2.3.1943], in: Ludwig Volk (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1933-1945, Bd. VI, Mainz 1985, S. 20; vgl. auch Bericht [Margarete Sommers] über die bedrohliche Lage von "Geltungsjuden", vor 1.3.1943. Kommentierter Druck in: Leugers, Berlin, Rosenstraße 2-4, S. 225-228. Zu Margarete Sommer vgl. ausführlich: Jana Leichsenring, Die Katholische Kirche und "ihre Juden". Das "Hilfswerk beim Bischöflichen Ordinariat Berlin" 1938-1945, Berlin 2007.
[7] Entwurf einer Eingabe des deutschen Episkopats [von Margarete Sommer] I, [22./23.8.1943], in: Volk, Akten Bd. VI, S. 216-218, hier: S. 217; vgl. auch die Begründung für die Entlassung in: "Die Frage der rassischen Mischehe". Bericht Sommers, [24.8.1943], in: ebd., S. 218-220, hier: S. 219: "auf die ungewöhnlich scharfen Proteste hin". Vgl. auch den kommentierten Druck von Entlassungsscheinen von Siegfried Wexberg, Erika Lewin, Hans-Oskar Löwenstein, Fritz Löwenstein, Rudolf Holzer vom 2., 5., 7. und 8.3.1943, in: Leugers, Berlin, Rosenstraße 2-4, S. 239-243.
[8] Vgl. Bericht [Gerhard Lehfeldts] über die "Fabrik-Aktion" und die Entlassungen. Kommentierter Druck in: Leugers, Berlin, Rosenstraße 2-4, S. 229-232; Gerhard Lehfeldt: Bericht über die Lage von "Mischlingen", Mitte März 1943. Kommentierter Druck in: ebd., S. 233-238.
[9] Antonia Leugers, Der Protest in der Rosenstraße 1943 und die Kirchen, in: ebd., S. 47-80, hier: S. 60; Pascal Prause, Juden in "Mischehen" und "jüdische Mischlinge" als Opfer der "Fabrik-Aktion" – zur Notwendigkeit einer Re-Interpretation der Ereignisgeschichte, in: ebd., S. 19-46, hier: S. 37.
[10] Wienken an Bertram, 4.3.1943, in: Volk, Akten Bd. VI, S. 25.
[11] Joachim Neander, Die Rosenstraße von außen gesehen – Wechsel der Perspektiven, in: Leugers, Berlin, Rosenstraße 2-4, S. 163-202.
[12] Bericht Sommers, [nach 5.8.1942], in: Ludwig Volk (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1933-1945, Bd. V, Mainz 1983, S. 818.
[13] Vgl. Nathan Stoltzfus, Widerstand des Herzens. Der Aufstand der Berliner Frauen in der Rosenstraße – 1943, München 1999, S. 346f. u.ö.
[14] Bericht Kriminal-Sekretärs Hans von Ameln über Vernehmung J. Baum und I. Schwab, 7.3.1943, in: Hans-Josef Wollasch, "Betrifft: Nachrichtenzentrale des Erzbischofs Gröber in Freiburg". Die Ermittlungsakten der Geheimen Staatspolizei gegen Gertrud Luckner 1942-1944, Konstanz 1999, S. 133f.
[15] Vgl. Eberhard Röhm / Jörg Thierfelder, Juden, Christen, Deutsche, Bd. 4/II: 1941-1945. Vernichtet, Stuttgart 2007, S. 188-203, 260f., 598-601, 607.


Zur Rezensentin:
Dr. Antonia Leugers, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Eberhard Karls Universität Tübingen.


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