theologie.geschichte - Zeitschrift für Theologie und Kulturgeschichte


Diskussionspapier:

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August H. Leugers-Scherzberg

Katholische Kirche, Zwangsarbeiter und die Entdeckung des „kooperativen Antagonismus“ in der „nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft“




Chronologie der Ereignisse

Im Sommer des Jahres 2000 wurde die katholische Kirche in Deutschland von der Zwangsarbeiterfrage überrollt.

Als 1998 US-amerikanische Rechtsanwälte amerikanische Unternehmen mit deutschen Tochterfirmen wegen des Einsatzes von Zwangsarbeitern während der NS-Zeit verklagten, ahnte vermutlich niemand in der katholischen Kirche, dass sie einst genötigt sein würde, die Geschichte ihrer eigenen Zwangsarbeiterbeschäftigung aufzuarbeiten.

Die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter wurde lange Zeit von den beiden Kirchen und der Öffentlichkeit als eine Sache der Politik und der Wirtschaft betrachtet. Erst als die Finanzierung der Stiftung zur Zwangsarbeiterentschädigung im Sommer 2000 zu scheitern drohte, erging der Appell an die Kirchen, sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zu stellen und in den Fonds einzuzahlen.  Die evangelische Kirche kam dieser Forderung am 12. Juli 2006 nach und beteiligte sich an der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ mit 10 Millionen DM. Die katholische Kirche lehnte dies ab. Dazu erklärte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz: »Wir haben zur Zeit nicht vor, pauschal in einen Fonds einzuzahlen. Sollte sich allerdings herausstellen, daß die katholische Kirche tangiert ist, dann werden wir die Einzelfälle prüfen und Konsequenzen überlegen.«[1]

Einer der wesentlichen Gründe für diese Haltung  war das Bedürfnis der deutschen Bischöfe,  „sich von den in der öffentlichen Diskussion gelegentlich offen oder indirekt erneuerten Vorstellungen einer ‚Kollektivschuld’ zu distanzieren“.[2] Dagegen wollte man ein Zeichen setzen und explizit an der theologischen Vorstellung festhalten, dass Schuld immer nur konkret nachweisbare Schuld und keine irgendwie geartete Kollektivschuld sei. In der Zwangsarbeiterfrage sei bisher keine Schuld der Kirche festgestellt worden.

Die Weigerung der katholischen Kirche, sich an der Bundesstiftung zu beteiligen, rief Empörung unter bundesdeutschen Politikern hervor.[3] Journalisten begannen, sich mit der Frage nach der Beschäftigung von Zwangsarbeitern in Einrichtungen der katholischen Kirche zu befassen - und sie wurden rasch fündig.

Im Mai und Juni 2000 hatte sich bereits der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz mit Hinweisen befasst, dass auch die katholische Kirche Zwangsarbeiter beschäftigt habe. Er hielt das Problem aber für marginal und entschied sich, keine weitere Initiative zu ergreifen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, erklärte später: »Auf Grund verschiedener Hinweise, dass auch in Einrichtungen der Katholischen Kirche während der NS-Zeit Ausländer als Zwangsarbeiter tätig waren, wurden zunächst punktuelle Nachforschungen und eine Prüfung der zeitgeschichtlichen Forschung durchgeführt. Unter dem Eindruck der wenigen Ergebnisse, die dabei zutage traten, sah der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz, der sich am 2. Mai und 19./20. Juni 2000 hiermit befasste, zunächst keinen Anlass zu einer neuen Initiative [...]«[4] Am 11. Juli 2000 sorgte dann eine Pressemitteilung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg für Aufsehen: 26 evangelische und zwei katholische Kirchengemeinden in Berlin hätten für Friedhofsarbeiten ein Lager mit knapp 100 Zwangsarbeitern unterhalten.[5]  Neun Tage später sendete das ARD-Magazin »Monitor« einen Beitrag mit dem suggestiven Titel »Katholische Kirche beschäftigte im großen Umfang Zwangsarbeiter«. Dieser Fernsehbeitrag wurde für die Verantwortlichen der katholischen Kirche zu einer »Lawine mit weit reichender Wirkung«[6] Unmittelbar nach Ausstrahlung dieses Fernsehbeitrags setzten in allen deutschen Diözesen Nachforschungen ein. Auf der Grundlage dieser Recherchen wurde eine Expertise erstellt.[7] Sie kam zu dem Schluss, dass die Zwangsarbeiterfrage für die katholische Kirche keineswegs eine Marginalie war.

Am 28. August 2000 kam es - gemäß der kirchlichen Forderung, Schuld konkret festzumachen - zu dem Beschluss der Bischofskonferenz, alle ehemaligen Zwangsarbeiter der katholischen Kirche individuell zu ermitteln und zu entschädigen. Wiederum wurde eine Beteiligung an der Bundesstiftung abgelehnt, um nicht in den Ruch zu kommen, die »Kollektivschuldthese« zu vertreten. Zudem hatten die Recherchen weitere gute Argumente gegen die Beteiligung der Katholischen Kirche an der Bundesstiftung geliefert. Es hatte sich herausgestellt, dass die kirchlichen Zwangsarbeiter, die vor allem in der Land- und Hauswirtschaft tätig gewesen waren, durch die Bundesstiftung keine Entschädigung erhalten konnten. Sie waren dort explizit ausgeklammert, weil man sich auf die Entschädigung der Zwangsarbeiter in den Konzentrationslagern und Ghettos konzentrieren wollte.

Für die kirchliche Zwangsarbeiterentschädigung wurden 5 Millionen DM zur Verfügung gestellt.  Die noch lebenden kirchlichen Zwangsarbeiter sollten ermittelt und mit jeweils 5.000 DM entschädigt werden. Ebenfalls 5 Millionen DM wurden für die »Versöhnungsarbeit« in den Etat eingestellt. Schließlich wurde angekündigt, »eine übergreifende wissenschaftliche Dokumentation der Quellenmaterialen vor[zu]nehmen und [zu] publizieren«.[8]

Gewiss entsprang die Weigerung der katholischen Kirche, sich an der Bundesstiftung zu beteiligen, zunächst dem Bedürfnis, jede Schuld pauschal abzustreiten. Die Motivierung dieser Haltung („wo nachgewiesener Weise Zwangsarbeiter ausgebeutet wurden“ müsse man sich seiner „Verantwortung stellen“[9]) führte aber in dem Augenblick, als die Zwangsarbeiterbeschäftigung in der Kirche durch Medienberichte und eigene Nachforschungen nicht mehr bestritten werden konnte, zu der Notwendigkeit, die Vergangenheit der kirchlichen Zwangsarbeiterbeschäftigung aufzuarbeiten. Jahrelang wurden umfangreiche Recherchen in allen deutschen Diözesen nach Zwangsarbeitern im kirchlichen Dienst durchgeführt. Schneller und unbürokratischer als bei der Bundesstiftung wurden noch lebende Zwangsarbeiter entschädigt. Vor allem wurde nach ihnen aktiv gesucht. Das leistete die Bundesstiftung nicht, wo nur auf Antrag der Betroffenen gezahlt wurde. Auch setzte sich ein Heer von Wissenschaftlern und Archivaren in der katholischen Kirche mit der Suche nach Zwangsarbeiterbeschäftigungen auseinander. Dies alles hatte sich die evangelische Kirche durch ihre bereitwillige Unterstützung der Bundesstiftung erspart.

Das durch die Recherchen ermittelte Wissen über die Zwangsarbeiterproblematik wurde in die gleichzeitig gestartete intensive Aufklärungsarbeit der katholischen Jugend- und Erwachsenenbildung eingebracht. Auch hier wollte man sich nicht damit begnügen, die „Versöhnungsarbeit“ der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zu überlassen, sondern wollte eigene katholische Akzente setzen.

Die Tätigkeit des »Entschädigungsfonds« endete im Sommer 2005, die des »Versöhnungsfonds« im Herbst 2006. Was noch ausstand, war die versprochene »wissenschaftliche Dokumentation der Quellenmaterialien«, die durch die Bonner »Kommission für Zeitgeschichte« besorgt werden sollte. Diese Publikationen, das war von vornherein klar, würde ein Gradmesser für die Bereitschaft der Kirche zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Vergangenheit sein.

Im Frühjahr 2008 erschien endlich der Band in der Schriftenreihe der Kommission für Zeitgeschichte.[10] Doch dieses umfangreiche Buch ist alles andere als das, was einst in Aussicht gestellt worden war. Im wesentlichen handelt es sich um einen Abdruck der Berichte, die die Diözesanbeauftragten der 27 deutschen Diözesen über ihre Arbeit erstellt haben, angereichert durch eine längere allgemeine Einführung und die Beigabe von einschlägigen Presseerklärungen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. Wer erhofft hatte, in dieser Publikation aus erster Hand über die Lebensverhältnisse von Zwangsarbeitern im kirchlichen Dienst, sowie Richtlinien, Beschäftigungsformen, Entlohnung, Wohnverhältnisse etc. informiert zu werden, der musste enttäuscht werden.

Dagegen legt das Buch beredtes Zeugnis darüber ab, ob und in welchem Maße in der katholischen Kirche die Bereitschaft vorhanden ist, die kirchliche Vergangenheit aufzuarbeiten. Dies war gewiss nicht die Absicht der Herausgeber, als sie den Band konzipierten. Die Berichte der Diözesanbeauftragten geben einerseits einen hervorragenden Einblick in die Argumentationsfiguren, die im Bereich der Kirche angewandt werden, um an einer Aufarbeitung der NS-Vergangenheit vorbeizukommen. Andererseits finden sich aber auch Beiträge, deren Verfasser sich bemüht haben, das Schicksal der Zwangsarbeiter im Kirchendienst ohne apologetische Rücksichten aufzuarbeiten. Hierbei zeichnet sich besonders die Darstellung von Martin Annen und Baldur Hermans für das Bistum Essen aus.[11] Die Zusammenschau der Berichte zeigt das ganze Spektrum katholischer Exkulpierungsstrategien angesichts der Rolle der Kirche im nationalsozialistischen Deutschland.


Kommission für Zeitgeschichte und Zwangsarbeiterfrage

Eine besondere Funktion hat dabei die Bonner „Kommission für Zeitgeschichte“, das historische Beratungsinstitut der Deutschen Bischofskonferenz. Sie hatte es nicht verhindern können, dass die katholische Kirche im Sommer 2000 von der Zwangsarbeiterfrage überrollt worden war. Im Gegenteil: es kann davon ausgegangen werden, dass die Kommission für Zeitgeschichte im Frühjahr 2000 die Entscheidung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz, sich weder an der Stiftungsinitiative der Bundesregierung zu beteiligen, noch selbst eine Initiative zur Entschädigung kirchlicher Zwangsarbeiter zu ergreifen, wesentlich mit beeinflusst haben dürfte. Grundlage dieser Entscheidung war einerseits eine »Prüfung der zeitgeschichtlichen Forschung«[12], andererseits der Ratschlag, in jedem Einzelfall eine Prüfung vorzunehmen, ob die in kirchlichen Einrichtungen tätigen Zwangsarbeiter tatsächlich von der Kirche beschäftigt wurden oder ob sie aufgrund von Beschlagnahmungen bereits einen anderen Arbeitgeber hatten.[13] Daraus zogen die Bischöfe die Konsequenz, erst einmal nichts zu unternehmen. So wurden sie ebenso wie die Kommission für Zeitgeschichte im Juli 2000 vom Monitor-Bericht überrascht, der im Gegensatz zu den Ratschlägen, die die Bischöfe von ihren Fachleuten erhalten hatten, den – letztlich zutreffenden – Eindruck vermittelte, dass die Kirche massenhaft Zwangsarbeiter beschäftigt hatte. Die Kirchenoberen fühlten sich unzureichend informiert. Noch Ende August 2000, als die umfassende Beschäftigung der Katholischen Kirche mit der Zwangsarbeiterfrage angekündigt wurde, äußerte  Kardinal Lehmann – quasi als Entschuldigung für die bisherigen Versäumnisse - : "Die zeitgeschichtliche Forschung hat sich mit dieser Frage bisher nicht befasst."[14] Damit war zwar in erster Linie die nicht-kirchliche historische Forschung gemeint. Doch warum hatte das kirchenabhängige historische Forschungsinstitut sich mit dieser Frage nicht intensiver befasst?

 Wer nun erwartet hat, dass die »Kommission für Zeitgeschichte« ihre bisherige Passivität in dieser Frage aufgeben, die Recherchen in den Bistümern nachhaltig unterstützen und entscheidende Anregungen geben würde, wie am effektivsten nach Arbeitsverhältnissen von Zwangsarbeitern im kirchlichen Dienst gesucht werden könne, der sah sich getäuscht. In keinem [!] der 27 Berichte wird erwähnt, dass die Kommission für den Fortgang der Recherchen in den Bistümern irgendeine Rolle spielte.[15] Stattdessen wird darauf verwiesen, dass einzelne Berichterstatter aus anderen Bistümern, vor allem Rottenburg-Stuttgart und Köln, die ausschlaggebenden Hinweise gegeben haben, wie und wo man am besten nach kirchlichen Zwangsarbeitern suchen könne. So war es Rottenburg-Stuttgart, das die Unterlagen der Allgemeinen Ortskrankenkassen als zentrale Quelle entdeckte und auch die anderen Diözesen davon unterrichtete,[16] so dass Rottenburg-Stuttgart »eine gewisse Vorreiterrolle innerhalb der deutschen Bistümer«[17]  spielte.  Ulrich Helbach,  Leiter des Historischen Archivs des Erzbistums Köln, fungierte als Vermittler zu  den Materialien der Moskauer Stiftung »Memorial«,[18]  wodurch er wichtige Impulse für das Auffinden von Zwangsarbeitern im Dienst der Kirche gab. Erst Anfang Dezember 2000, als die Arbeiten in allen Diözesen bereits auf Hochtouren liefen und die entscheidenden Weichen gestellt worden waren, wies der Sekretär der deutschen Bischofskonferenz die Bistumsleitungen darauf hin, dass der »Leiter der Forschungsstelle der Kommission für Zeitgeschichte, Dr. Karl-Joseph Hummel, […] in nächster Zeit an die Diözesanbeauftragten herantreten und mit ihnen die notwendigen Absprachen über eine gemeinsame Grundstruktur der Dokumentation und wissenschaftlichen Analyse absprechen [wird].«[19] Wenn es einen kontinuierlichen Austausch zwischen der »Kommission« und den Diözesanbeauftragten gegeben hätte, wäre dieser Hinweis nicht notwendig gewesen.

Worauf sich stattdessen die »Kommission für Zeitgeschichte« konzentrierte, um die notwendigen »Lehren« aus der öffentlichen Auseinandersetzung um die kirchlichen Zwangsarbeiter zu ziehen, wurde in einem Vortrag deutlich, den Karl-Joseph Hummel im Oktober 2001 vor der Görres-Gesellschaft hielt. Er verlegte sich darauf, einen neuen Interpretationsrahmen zu fordern, um das Agieren der Kirche in der NS-Zeit erklären zu können. Hummel beklagte vor der katholischen Gelehrtenversammlung das Fehlen einer „umfassende[n] gesellschaftsgeschichtliche[n] Erforschung der katholischen Kirche im Zweiten Weltkrieg - zu der dann als ein Teilaspekt auch die Geschichte der Zwangsarbeiter in kirchlichen Einrichtungen gehört“ und forderte „Forschungen, die nicht das Gegenüber von Kirche und Nationalsozialismus, sondern die Gemengelage ihrer Einbindung in die nationalsozialistische Gesellschaft vor allem in den Kriegsjahren beschreiben“.[20]

Damit war das erkenntnisleitende Interesse der künftigen Forschungen der Kommission für Zeitgeschichte umrissen. Im Oktober 2004 wurde eine Tagung zum Thema »Kirchen im Krieg« abgehalten.[21] Als Ergebnis dieser Tagung sieht die Kommission für Zeitgeschichte: »Die Antwort auf die Frage nach der historischen Bewertung wird dadurch noch erheblich komplexer.«[22] Aus der Vielzahl der dort vorgetragenen Aspekte über das kirchliche Leben in der Kriegszeit übernahm die Kommission in der Folgezeit jedoch nur zwei Schlagworte: „nationalsozialistische Kriegsgesellschaft“ und „antagonistische Kooperation“.

Der Münchner Historiker Winfried Süß hatte in seiner Analyse der Rolle der katholischen Kirche im nationalsozialistischen Gesundheitssystem eine „antagonistische Kooperation“ zwischen Kirche und NS-Staat ausgemacht. Grundlage dafür war zum einen das traditionelle, theologisch begründete Engagement der Kirche in der Krankenpflege und andererseits die gesellschaftliche Bedeutung des Gesundheitswesens im Krieg. Der auf den amerikanischen Soziologen William G. Sumner zurückgehende Begriff „antagonistische Kooperation“ geht dabei von fallweiser Kooperation gleichberechtigter Interaktionspartner in einer Win-win-Situation aus. Das ist bei der Beschreibung des Verhältnisses von Kirche und nationalsozialistischem Staat grundsätzlich problematisch. Süß zog aus seiner Analyse den Schluss, dass die Kirche trotz ihrer Vorbehalte gegen den Nationalsozialismus aufgrund des antagonistischen Kooperationsverhältnisses „einen substantiellen Beitrag zu einem Krieg [geliefert hatte], der die Voraussetzungen für massenhaften Raub und Völkermord schuf.“[23]

Die Kommission für Zeitgeschichte nahm den Begriff „antagonistische Kooperation“ umgehend auf und übertrug ihn auf die Zwangsarbeiterproblematik,[24] ohne allerdings zu erläutern inwiefern – im Vergleich zur Krankenpflege - die Ausbeutung von Zwangsverschleppten theologisch notwendig war. In der historischen Einführung zum Zwangsarbeitersammelband wurde die Begriffsbedeutung schließlich erweitert und auf das Gesamtverhältnis der Kirche zum NS-Staat in der Kriegszeit übertragen, sowie zur „nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft“ in Beziehung gesetzt. Das lautete dann so: „Die katholische Kirche und im besonderen ihre kirchlichen Einrichtungen waren Teil der nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft. Das personelle und materielle Arrangement  zwischen Kirche und Staat blieb bis 1945 von einer ‚antagonistischen Kooperation’ (W. Süß) bestimmt.“[25] Damit war das von Hummel 2001 geforderte neue Interpretationsmodell für das kirchliche Verhalten in der NS-Zeit gefunden, das auch Raum für die Erklärung des kirchlichen Verhaltens bezüglich der Zwangsarbeiter bot. Christoph Kösters erläuterte: »Die Geschichte der ‚Zwangsarbeit und katholischen Kirche 1939 -1945’ ist eine ‚Teil-Geschichte’ der katholischen Kirche im Zweiten Weltkrieg. Sie ist ohne die vielfältigen übergreifenden Zusammenhänge kirchlichen Verhaltens in der nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft nicht angemessen einzuordnen.«[26] Insbesondere wird von »vielfältigen Spannungen zwischen geistlichem Selbstverständnis und ökonomischen Interessen der Einrichtungen« gesprochen, die im Krieg »von widersprüchlichen Herausforderungen der nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft« überlagert wurden.[27] Die katholischen Einrichtungen seien jedenfalls »in die nationalsozialistische Kriegsgesellschaft hineinverwoben«[28] gewesen.

Das ist nicht nur eine eigenartige Argumentation für eine Institution wie die katholische Kirche, die darauf beharrt, ihre eigenen, naturrechtlich begründeten Normen gegen gesellschaftliche Zwänge durchsetzen zu wollen, sondern es wirkt auch im Zusammenhang mit der Zwangsarbeiterfrage abwegig. Die katholische Kirche hatte die Beteiligung an der Bundesstiftung gerade deshalb abgelehnt, weil sie eine gesellschaftliche Mitverantwortung für die Zwangsarbeiterausbeutung bestritten hatte. Nun behauptet ihre historische Kommission, dass die Kirche nur deshalb vom Zwangsarbeitersystem profitiert hat, weil sie Teil der Gesellschaft war.

Neuerdings wurde der Begriff „antagonistische Kooperation“ seitens der Kommission für Zeitgeschichte  fallengelassen und durch einen ihnen für ihre Zwecke offenbar treffender erscheinenden ersetzt. Bei der Vorstellung des Zwangarbeitersammelbandes verwandte Karl-Joseph Hummel den Begriff „kooperativer Antagonismus“ und deklarierte ihn zur „Strategie“ der Kirche in der NS-Zeit, um „die deutschen Katholiken vor der Alternative zu bewahren, zwischen Staat und Kirche wählen zu müssen.“[29] Auch der der Spieltheorie entlehnte Begriff „kooperativer Antagonismus“ setzt allerdings die prinzipielle Gleichberechtigung der Interaktionspartner voraus, was im Verhältnis von Kirche und nationalsozialistischem Staat keineswegs der Fall war. Hatte Winfried Süß „antagonistische Kooperation“ als einen analytischen Begriff eingeführt, um das Interaktionsverhältnis von Kirche und Nationalsozialismus im Krieg auf dem eng begrenzten Feld des Gesundheitswesens zu beschreiben, und den Beitrag der Kirche zu einem Krieg, der die Voraussetzungen für  „massenhaften Raub und Völkermord“ schuf, als beträchtlich eingeschätzt, hat die Kommission für Zeitgeschichte den Begriff zunächst aufgegriffen und dann durch den Begriff „kooperativer Antagonismus“ ersetzt, um eine Art „Widerstandsstrategie“ der katholischen Kirche zu entwerfen. Aufgrund der fehlenden Gleichberechtigung beider „Partner“ ist dieser Versuch aber wenig überzeugend. Eher ließe sich das Verhalten der katholischen Kirche  als ein „Arrangement mit dem System zum Zweck der Besitzstandswahrung“ bezeichnen.


Katholische Kirche und Vergangenheitsbewältigung

Der von der Kommission für Zeitgeschichte neuerdings gelieferte Interpretationsrahmen prägt allerdings noch nicht die einzelnen Berichte aus den Diözesen im Sammelband. Sie spiegeln vor allem die traditionellen Abwehrmechanismen der katholischen Kirche gegen eine Aufarbeitung ihrer Vergangenheit wider. Aufschlussreich ist allerdings, dass ein kleiner Teil der Berichte sich deutlich gegen die Verharmlosung der kirchlichen Rolle im Nationalsozialismus wendet.[30] Die zentralen Abwehrstrategien und Argumente - bezogen auf die Zwangsarbeiterfrage-  sollen hier kurz beleuchtet werden.


„Zwangsarbeiter hatten wir nicht“

Die Behauptung »Zwangsarbeiter hatten wir nicht« bestimmte bis zum Sommer 2000 die Haltung der katholischen Kirchenleitung. Dabei spielte gewiss eine Rolle, dass man sich den Zwangsarbeiter idealtypisch als »Arbeitssklaven« vorstellte, wie man ihn aus der Rüstungsindustrie und dem Bergbau kannte, und meinte, sich dessen sicher sein zu können, dass es in der Kirche solche Arbeitsverhältnisse nicht gegeben hat. Dagegen wurde das ukrainische Mädchen in der kirchlichen Landwirtschaft oder der Klosterküche nicht als Zwangsarbeiterin wahrgenommen. Gerade auch in dieser Hinsicht wirkten der Filmbeitrag der Monitor-Redaktion und die anschließende Pressedebatte auf den überwiegenden Teil der deutschen Bistumsleitungen aufrüttelnd. Einige hatten aber nach wie vor das Bedürfnis, die Existenz des Zwangsarbeiterproblems überhaupt zu leugnen. So behauptete der Fuldaer Generalvikar, Weihbischof Ludwig Schick, am 24. Juli 2000 in einem Interview der »Fuldaer Zeitung«, es hätte im Bistum Fulda »in der Zeit des Zweiten Weltkrieges keine Beschäftigung von Zwangsarbeitern gegeben«. Das war angesichts der gerade laufenden Medienauseinandersetzungen nicht nur eine wenig einfühlsame Behauptung, sondern auch ein Statement, das sich leicht widerlegen ließ. Sobald der Fuldaer Bistumsarchivar im August 2000 mit den Recherchen begonnen hatte, stellte sich heraus, »dass in mindestens vier Häusern des Bistums und in einer klösterlichen Einrichtung Zwangsarbeiter - wenn auch in begrenztem Umfang - beschäftigt worden waren.«[31]

Sah man sich auf Grund der öffentlichen Debatte gezwungen, die Zwangsarbeiterproblematik aufzugreifen, so lag der Versuch nahe, das Problem zu minimieren, indem die Recherche nach Zwangsarbeitern nur auf das unabdingbar Notwendige beschränkt wurde. So schrieb der Magdeburger Generalvikar Theodor Stolpe am 24. Juli 2000: »Da es in unserem Bistum kaum solche Fälle geben wird, schreibe ich nur die Pfarreien an, die Landwirtschaft in den Kriegsjahren betrieben haben, und die Gemeinden, die einen Friedhof haben.« Da es von den solchermaßen angeschriebenen Gemeinden und ebenso vom Caritasverband und von den Orden negative Rückmeldungen gab, konnte Stolpe am 21. August 2000 an den Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz melden: »Als Ergebnis der bisherigen Nachforschungen [!] kann gesagt werden, dass im Bereich und den Gemeinden und Einrichtungen des Bistums Magdeburg keine Zwangsarbeiter beschäftigt wurden.«[32] Dass der Bistumsarchivar als Diözesanbeauftragter in der Folgezeit seine Aufgabe darauf beschränkte, »den auftauchenden Hinweisen auf Zwangsarbeiter in Einrichtungen im Bistum Magdeburg nachzugehen« und nicht selbst aktiv zu recherchieren, lag ganz in der Abwiegelungsstrategie der Bistumsleitung. Schließlich musste aber doch auf Grund von Hinweisen von außen in zwei Fällen die Beschäftigung von Zwangsarbeitern im Bericht aus Magdeburg eingeräumt werden.[33]

Wie sehr das Ergebnis der Recherchen vor Ort vom Engagement oder Nichtengagement der Verantwortlichen abhing, zeigt auch der Bericht des Erzbistums Hamburg. Der Berichterstatter stellt freimütig fest: »Bei der Recherche nach Zwangsarbeitern war die Erwartungshaltung insgesamt niedrig.« Schließlich wurden für den gesamten Bereich des Erzbistums Hamburg nur fünf Zwangsarbeiter gefunden, von denen sich zwei selbst gemeldet hatten.[34]


„Bei uns Fehlanzeige“!

So wie die Bistumsleitungen bis zum Beweis des Gegenteils behauptet hatten, in ihren Sprengeln habe es keine Zwangsarbeiter gegeben, so herrschte auch bei den nachgeordneten Instanzen die Haltung vor, die Beschäftigung von Zwangsarbeitern kurzerhand abzuleugnen. Immer wieder wird davon berichtet, dass die angeschriebenen Einrichtungen - wie im oben beschriebenen Fall aus Magdeburg - »Fehlanzeige« meldeten und damit die Sache für die Verantwortlichen erledigt war. Wie das zu bewerten ist,  zeigt die Berichterstatterin aus dem Erzbistum Berlin auf: »Im Verlauf des ersten Halbjahres 2001 meldeten sich sechs Frauen [...] Drei von ihnen legten Bescheinigungen der jeweiligen Einrichtung vor, ausgestellt lange nach Kriegsende - 1961, 1983, 1985 -, in denen ihre Arbeit während des Krieges bestätigt wird. Es waren diese Unterlagen der ehemaligen Zwangsarbeiter selbst, die schließlich dazu führten, dass in zwei Krankenhäusern, aus denen bis dahin keine Informationen bzw. Fehlanzeigen vorlagen, in erhaltenen Lohnjournalen die Namen von weiteren 44 Zwangsarbeitern ermittelt und an den kirchlichen Suchdienst weitergegeben werden konnten.«[35] Dass dies kein Einzelfall war, unterstreicht der Bericht aus dem Erzbistum Paderborn, der festhält, dass »die weitaus meisten Absender [...] aber ‚Fehlanzeige’[meldeten], wobei die Vermutung besteht, dass die Recherchen vor Ort mancherorts nicht mit der erwünschten Gründlichkeit erfolgt waren. In einigen Fällen erwies sich die Fehlanzeige bald nachweislich als falsch.«[36]

Konkret bedeutete die Auskunft »Fehlanzeige« in nicht wenigen Fällen, dass Anträge auf Entschädigung abgelehnt wurden, da die letzte Entscheidung über die Berechtigung eines Antrags bei den Diözesen lag.[37] Das Bedürfnis, die kirchliche Zwangsarbeiterfrage zu verdrängen, - auch darüber legen die Berichte aus den Bistümern Zeugnis ab - wirkte und wirkt noch lange nach.


„Nur eine geringe Zahl von Zwangsarbeitern“

Bereits mit der Ankündigung einer eigenen Zwangsarbeiterentschädigung Ende August 2000 hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz die Behauptung aufgestellt, dass die Zahl der in kirchlichen Diensten beschäftigten Zwangsarbeiter die »Promillegrenze« aller in Deutschland beschäftigten Zwangsarbeiter nicht übersteigen werde.[38] Damit sollte noch einmal unterstrichen werden, dass die Beschäftigung von Zwangsarbeitern durch die katholische Kirche im Vergleich zur gesamtgesellschaftlichen Ausbeutung der Zwangsarbeiter ein marginales Problem gewesen war. Gleichzeitig wurde damit aber auch den Verantwortlichen in den Diözesen signalisiert, dass es nicht im Interesse der Kirchenleitung sein konnte, "zu viele" kirchliche Zwangsarbeiter zu ermitteln. Letztlich wurden 5313 Personen durch die Recherchen in den Diözesen ermittelt, 1518 durch eigene Antragstellung. Davon wurden 3999, bzw. 520 als relevant beurteilt und schließlich 282, bzw. 312 entschädigt.[39]

Angesichts von 7,5 Millionen Zwangsarbeitern während der NS-Zeit hielten sich die Zahlen damit tatsächlich im Promillebereich. Doch es sind eben nur die Rechercheergebnisse und nicht die tatsächlichen Zahlen. Wie hoch die Dunkelziffer ist, lässt sich letztlich nicht abschätzen, zumal die ehemaligen deutschen Ostgebiete aus der Recherche ganz ausgeklammert wurden. So kommt Ulrich Helbach zu dem Schluss: »Es muss andererseits als sicher gelten, das kirchliche Zwangsarbeiter in nicht bekannter Größenordnung wegen der schwierigen, weil unausgewogenen und für einige Regionen desolaten Quellenlage nie gefunden werden; [...]«[40] In den Berichten fällt auf, dass gerade diejenigen, die intensiv nach kirchlichen Zwangsarbeitern gesucht und auch relativ viele gefunden haben, ohne Umschweife bekennen, dass es sich nur um einen Bruchteil der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse handelt.[41]

Im Gegensatz dazu wird in anderen Diözesanberichten so getan, als sei das Rechercheergebnis identisch mit den tatsächlichen Beschäftigungszahlen. So schreibt das Bistum Magdeburg, dass man zwei von außen gemeldete Zwangsarbeiter akzeptieren musste, wörtlich: »Festzuhalten ist demnach, dass auf dem Gebiet des heutigen Bistums Magdeburg wahrscheinlich zwei Zwangsarbeiter in kirchlichen Einrichtungen beschäftigt wurden.«[42]  Und das Bistum Trier behauptet in seinem Bericht: »Die Zahl der insgesamt auf dem Gebiet der Diözese beschäftigten Zwangsarbeiter beläuft sich auf 224 [...]«[43] Diese Zahl wurde anschließend auch in der Trierer Bistumspresse veröffentlicht, wobei kein Hinweis darauf gegeben wurde, dass dies nur das Ergebnis der Recherche war und nicht die tatsächlichen Zahlenverhältnisse darstellt.[44]

Für den Bereich der Evangelischen Kirche liegen inzwischen verlässliche Schätzungen vor. Demnach beschäftigte sie etwa 12000 Zwangsarbeiter. Diese Zahl ergibt sich daraus, dass die Zwangsarbeiterbeschäftigung in Relation zur Gesamtbeschäftigung gesetzt werden kann. Die Evangelische Kirche hatte ca. 100000 Beschäftigte. Auf 100 Beschäftigte kamen im Durchschnitt 12 Zwangsarbeiter.[45]

Im Bereich der katholischen Kirche wird es eine ähnliche Relation gegeben haben. Doch anhand des Zwangsarbeitersammelbands lässt sich das nicht verifizieren. Es finden sich darin keine Angaben, wie viel hauptberuflich Beschäftigte es in der katholischen Kirche insgesamt und in den einzelnen Diözesen gab. Diese Zahlen wären ein Anhaltspunkt gewesen, um die Validität der Rechercheergebnisse in den Bistümern zu beleuchten. Dabei dürfte die katholische Kirche weitaus mehr Beschäftigte gehabt haben als die Evangelische Kirche. Allein der deutsche Caritasverband hatte 1939 120000 hauptberuflich Tätige.[46] Wenn die Prozentzahlen der Zwangsarbeiterbeschäftigung aus der Evangelischen Kirche auch hier ihre Gültigkeit gehabt haben, dann hätte allein der Caritasverband im Verlauf des Krieges 14400 Zwangsarbeiter beschäftigen müssen. Damit läge man deutlich über der „Promillegrenze“.

Das Ringen um die »Promillegrenze« veranschaulicht, dass in der katholischen Kirche nach wie vor die Tendenz vorhanden ist, das Zwangsarbeiterproblem, nachdem es nicht mehr geleugnet werden kann, zumindest kleiner zu machen, als es tatsächlich ist.


„Kein flächendeckender Einsatz“

Dass der Einsatz von Zwangsarbeitern in der Kirche „flächendeckend“ gewesen sein könnte, war für die Verantwortlichen von vorneherein eine unangenehme Vorstellung. Der Begriff war von einigen Medien im Sommer 2000 benutzt worden und suggerierte, dass das Unrecht der Zwangsarbeiterausbeutung in der katholischen Kirche allgegenwärtig gewesen war. Dabei gibt es keinerlei Maßstab, ab wann von einem "flächendeckenden" Einsatz von Zwangsarbeitern geredet werden kann. Wie hoch muss die Dichte an Zwangsarbeitern pro Quadratkilometer einer Diözese sein, um als flächendeckend zu gelten? Diese nahe liegende Frage ist von keiner Seite ernsthaft erörtert worden, weil es hier nicht um ein objektives Kriterium ging, sondern um die Einschätzung, wie präsent die Zwangsarbeiterbeschäftigung im kirchlichen Alltag war.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz  stellte bereits am 28. August 2000, noch bevor die Recherchen in den Bistümern begonnen hatten, den »flächendeckenden Einsatz« von Zwangsarbeitern in der Kirche in Abrede.[47] Dieses Signal wurde in einer Reihe von Bistümern bereitwillig aufgegriffen, die in ihren Berichten den flächendeckenden Einsatz bestritten.[48] Dass es darüber aber keineswegs einen innerkirchlichen Konsens gibt, stellen andere Berichte klar, die - wie der Bericht aus dem Bistum Aachen - unverblümt festhalten: »Die Recherche belegt, dass der gewaltige Arbeitskräftebedarf während des Zweiten Weltkriegs auch in Einrichtungen des Bistums flächendeckend zu einer Beschäftigung von Zwangsarbeitern geführt hat.«[49]

Dass in einem Teil der Berichte immer wieder beteuert wird, dass es keinen »flächendeckenden« Einsatz von Zwangsarbeitern gegeben hat, soll suggerieren, dass es sich um ein Randproblem gehandelt hat. Das steht allerdings in merkwürdigem Gegensatz zu der Beteuerung, dass der Einsatz der Zwangsarbeiter notwendig war.


„Der Einsatz war notwendig“

Sobald es nicht um die Frage nach den konkreten Zahlen oder der Frage nach der Verbreitung  innerhalb der Kirche geht, sondern darum, ob die Zwangsarbeiterbeschäftigung notwendig war, herrscht in kirchlichen Kreisen ein überraschend großer Konsens. Der Einsatz von Zwangsarbeitern war natürlich notwendig.  Unter Verweis auf die ökonomischen Interessen und den Arbeitskräftebedarf der kirchlichen Institutionen wird erklärt, dass ohne Rückgriff auf Zwangsarbeiter die kirchlichen Aufgaben nicht hätten erfüllt werden können.[50]  Diese Argumentation ist deshalb so beliebt, weil damit die - inzwischen nicht mehr zu bestreitende - Beschäftigung von Zwangsarbeitern legitimiert werden kann. Der Einsatz von Zwangsarbeitern, wenn er denn notwendig war, erfolgte aus einer Zwangslage heraus - und erscheint damit nicht mehr ganz so verwerflich. Mit ökonomischen und institutionellen Interessen zu argumentieren, scheint inzwischen nicht nur gesellschaftlich, sondern auch kirchlich akzeptabel zu sein.

Doch auch hier gibt es Widerspruch. Die materiellen Interessen der Kirche so sehr in den Vordergrund zu stellen und mit ihnen zu argumentieren, fällt nach wie vor einigen eher konservativ eingestellten Kirchenleuten schwer. Darin äußert sich ein religiöses Unbehagen, angesichts der göttlichen Verheißung von der Ewigkeit der Kirche zu behaupten, dass Zwangsarbeiter für den »Erhalt« der Kirche notwendig waren.[51]  Es äußert sich darin aber auch der Versuch, materielles Interesse und geistliches Amt der Kirche auseinander zu dividieren. Es wird mit dem geistlichen Amt als der »ureigenen Intention« der Kirche argumentiert und unterstrichen, dass die Bereitstellung von Zwangsarbeitern seitens der NS-Behörden nicht dazu dienen sollte, den geistlichen Auftrag der Kirche zu unterstützen.[52]

       

„Keine Anforderung von Zwangsarbeitern“

Dass kirchliche Institutionen Zwangsarbeiter direkt beim Arbeitsamt angefordert hatten, war ebenfalls von vornherein für die Kirchenleitung eine beklemmende Vorstellung. Im August 2000 beruhigte sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz noch mit der Feststellung: "Belege, dass kirchliche Einrichtungen diese Arbeiter und Arbeiterinnen beim zuständigen Arbeitsamt angefordert hätten, sind bisher nicht bekannt."[53] Ein halbes Jahr später, im Januar 2001, formulierte er bereits vorsichtiger und beklagte,  »dass es dem nationalsozialistischen Regime gelungen ist, auch uns als Kirche […] in seine völkerrechtswidrigen Machenschaften zu verstricken.« Aber er meinte, zur Ehrenrettung der katholischen Kirche feststellen zu können: »Der einzelne kirchliche Träger, dem Zwangsarbeiter zugewiesen wurden, wird wahrscheinlich kaum eine Möglichkeit gesehen haben, sich dem zu entziehen.«[54] Dabei hatten auch Kirchenleute sich durchaus bereitwillig an den »völkerrechtswidrigen Machenschaften« der Zwangsarbeiterausbeutung beteiligt. Die Berichterstatter für das Bistum Essen kamen auf Grund ihrer intensiven Forschungen zu dem Ergebnis: »dass Einrichtungen um Zuweisung speziell ausländischer Arbeitskräfte gebeten haben, ist belegt«.[55]


„Zwangsarbeiter wurden human behandelt“

Dass Menschen im Bereich der Kirche humaner behandelt werden als außerhalb der Kirche, gehört wohl zu den kirchlichen Selbsteinschätzungen, die für Außenstehende immer unbegreiflich bleiben werden. Das Bewusstsein, Menschen besser zu behandeln, prägt die kirchliche Selbstwahrnehmung und Darstellung nach außen. Zum Beweis für die Richtigkeit dieses Bewusstseins werden immer wieder positive Beispiele aus dem eigenen Bereich negativen Beispielen aus dem außerkirchlichen Bereich entgegengestellt. Entsprechend wird auch in den Bistumsberichten immer wieder beteuert, wie vergleichsweise gut die Zwangsarbeiter in der Kirche behandelt wurden.

Dass dies ein Trugschluss ist, stellt der Berichterstatter aus dem Bistum Rottenburg-Stuttgart klar: »Verglichen mit der brutalen Ausbeutung hungernder und misshandelter Zwangsarbeiter, wie sie aus Rüstungsbetrieben und aus dem Bergbau bekannt ist, erfuhren die Zwangsarbeiter bei kirchlichen Einrichtungen zweifelsohne eine humanere Behandlung.« Dazu  sei allerdings zu bemerken, »dass dies zumindest beim Einsatz in der Landwirtschaft eher auf die Tradition der dortigen Beschäftigungsverhältnisse als auf eine dezidiert christlich-katholische Haltung zurückzuführen ist.«[56]

Zu welch absurden Schlussfolgerungen das kirchliche Bewusstsein führt, humaner als andere zu  handeln, demonstriert der Bericht aus dem Bistum Münster. Darin wird  geschildert, dass sog. »fremdvölkische« Kinder amtlicherseits in ein von katholischen Schwestern geführtes Waisenhaus in Damme eingewiesen wurden und dass die Säuglingssterblichkeit in dieser Einrichtung außergewöhnlich hoch war. Es ist bekannt, dass aufgrund systematischer Vernachlässigung der Kinder die Mortalitätsrate bei Neugeborenen in solchen Einrichtungen beträchtlich war. Doch für dieses kirchliche Waisenhaus sehen die Autoren trotzdem »keine Hinweise auf eine bewusste Schlechterbehandlung der ‚fremdvölkischen’ Kinder.« Auch wenn die Säuglingssterblichkeit in dieser Einrichtung außerordentlich hoch gewesen sei, so ließe sich doch andererseits festhalten, dass sicherlich »auch das vorherrschende christliche Menschenbild dazu beigetragen haben [wird], den Müttern und Kindern ein Stück Obhut zu gewähren.«[57]

Tatsächlich zeigte sich auch im Bereich der Kirche ein Abgrund an Inhumanität. So erkrankte im Limburger Missionshaus der Pallottiner  ein „Ostarbeiter“ und wurde offenbar für arbeitsunfähig  erklärt. Das hatte die Einweisung in das Vernichtungslager Hadamar zur Folge. Darüber waren die Patres informiert. Die Hauschronik vermerkt dazu: „Der eine der drei Gebrüder wurde nach einigen Wochen krank, kam dann nach einiger Zeit nach Hadamar und wurde dort nach vier Wochen beseitigt und verbrannt [ …]“[58] Bereits 1993 hatte die Historikerin Anna Rosmus aufgedeckt, dass sich die am Krankenhaus Hutthurm angestellten Ordensschwestern an den Zwangsabtreibungen bei „Fremdarbeiterinnen“ beteiligt hatten. Bis Kriegsende wurden dort über 200 Abtreibungen vorgenommen.[59] Die leitende Ärztin einer kirchlichen Einrichtung hielt im Abtreibungslager Waltrop Visiten, die – wie die Münsteraner Berichterstatter festhalten - „bei den Schwangeren gefürchtet waren“. Dabei war es, wie die Beispiele Recklinghausen und Ahlen zeigen, durchaus möglich, aus religiösen Gründen die Beteiligung an Zwangsabtreibungen bei „Ostarbeiterinnen“ zu verweigern.[60] Die Bischöfe hatten eine Mitwirkung im Übrigen verboten.


Entlohnung von Zwangsarbeitern

Die Entlohnung von Zwangsarbeitern ist für die Kirche schließlich ein heikles Thema, dem man auch bei den Recherchen in den Bistümern am liebsten aus dem Weg ging.

Frühzeitig hatte sich die deutsche Bischofskonferenz darauf festgelegt, dass die Fremdarbeiter  »wie vergleichbare deutsche Arbeitskräfte entlohnt« wurden.[61] Diese Behauptung ließ sich schon bald nicht mehr aufrechterhalten. Die Berichterstatter der Diözese Essen stellen zusammenfassend fest: »Auswertungen von Lohnunterlagen zeigen, dass katholische Einsatzträger die Entlohnung der ausländischen Zivilarbeiter streng nach rassischen Kriterien vornahmen.«[62]

Gerade was die Entlohnung der Zwangsarbeiter anbelangt, sind vergleichsweise viele Quellen erhalten geblieben. Wenn sie, wie von den Essener Berichterstattern, sorgfältig ausgewertet werden, spiegeln sie offenbar ein rassisch bestimmtes Entlohnungssystem wider. Doch eine sorgfältige Auswertung dieser Quellen ist in den meisten Berichten nicht vorgenommen worden. Stattdessen wird auf die Lohnunterlagen Bezug genommen, ohne im Einzelnen zu dokumentieren, wie die Entlohnung tatsächlich gewesen ist. Beispielhaft für die verschleiernde Behandlung der Lohnfrage ist der Bericht aus Trier: »In puncto Entlohnung ist zu sagen, dass in der Mehrzahl der Fälle eine Zahlung zu den unterschiedlichsten Konditionen nachgewiesen werden kann. Angesichts der bisher bekannten Daten anderer Bistümer bewegen sich die Verhältnisse im Bistum Trier im Rahmen des zu Erwartenden«.[63] Auch wird in vielen Berichten gern von übertariflicher Entlohnung und Sonderzahlungen an Zwangsarbeiter berichtet, ohne eine nachprüfbare Analyse der Quellenmaterialien zu liefern.[64]

Die Forderung nach einem »gerechten Lohn« gehört zu den Grundforderungen der katholischen Soziallehre (Enzyklika Pius XI. "Quadragesimo anno", 1931). Deshalb ist die Frage nach der Entlohnung von Zwangsarbeitern für das kirchliche Selbstverständnis von zentraler Bedeutung. Es dürfte kein Zufall sein, dass der Lohnfrage in den meisten Berichten wortreich aus dem Wege gegangen wird. Wenn die Kommission für Zeitgeschichte in ihrer historischen Einführung schreibt: »Über die in katholischen Einrichtungen geleisteten Lohnzahlungen ist nur wenig bekannt« [65], dann ist das richtig, weil nichts getan wurde, damit die Entlohnungspraxis der Kirche bekannter wird.


Zusammenfassung

Die Ausstrahlung eines Fernseh-Beitrags und die sich daran anschließende öffentliche Diskussion in den Medien nötigte die katholische Kirche, sich mit der Beschäftigung von Zwangsarbeitern in den eigenen Reihen auseinanderzusetzen. Das Problem ließe sich aber weiter zurückverfolgen. Wenn man in der historischen Einleitung des Kommissions-Sammelbandes nach dem Abschnitt sucht, in dem dargestellt wird, wie die katholische Kirche die Versklavung von Millionen von »Fremdarbeitern« als mit der christlichen Überlieferung nicht vereinbar verurteilt hat, findet man diesen Abschnitt nicht, weil es eine solche eindeutige Verurteilung nicht gab.[66] Auch zu diesen nicht nur »völkerrechtswidrigen Machenschaften«, sondern zutiefst menschenverachtenden Maßnahmen des Regimes hatte die Kirche geschwiegen. Die einzelnen katholischen Einrichtungen waren in der Zwangsarbeiterfrage auf sich gestellt, von ihren Oberen hatten sie keine Leitlinien erhalten. Sie handelten nach ihrem Gutdünken, wenn sie sich der Dienste der Zwangsarbeiter bedienten. Das Verhalten gegenüber den »Fremdarbeitern« konnte den einfachen Grundsätzen der Nächstenliebe und Menschlichkeit genügen, aber auch die Grenzen zur Inhumanität überschreiten.

Ein Unrechtsbewusstsein, was die Beschäftigung von Zwangsarbeitern anbelangte, gab es jedenfalls nicht. Allenfalls wurde es geweckt, als die Alliierten in Deutschland einzogen, die die nun befreiten Zwangsarbeiter nach ihrer Behandlung durch ihre Dienstherren befragten. Aber angesichts der Exzesse in der Rüstungsindustrie und im Bergbau blieb die Zwangsarbeiterbeschäftigung in der katholischen Kirche von den Besatzern unbeachtet und fiel auch in der Kirche rasch der Vergessenheit anheim.

Bei der „Entschädigung“ ging die katholische Kirche ihren eigenen Weg. Für die Betroffenen war das zweifellos positiv. Es wurde aktiv nach ihnen gesucht. Von der Bundesstiftung hätten sie in keinem Fall eine Entschädigung erhalten.

Die Recherche zog sich über Jahre hin und wurde von einem Heer von Wissenschaftlern und Archivaren unternommen, die sich mit allen Aspekten der Zwangsarbeiterproblematik vertraut machen konnten. Dies sollte gewiss auch der Aufarbeitung der kirchlichen Verstrickungen in ein verbrecherisches System dienen, stieß aber in vielen Fällen auf das zählebige Bedürfnis nach apologetischer Rechtfertigung des kirchlichen Verhaltens.

Das Aufgreifen der Begriffe „antagonistische Kooperation“ und „kooperativer Antagonismus“ durch die Kommission für Zeitgeschichte zeigt an, dass die kirchennahe Katholizismusforschung weder darauf vorbereitet war, sich mit den kollaborativen Tendenzen des verfassten katholischen Christentums auseinanderzusetzen, noch einen Weg gefunden hat, aus der Sackgasse der jahrzehntelang betriebenen katholisch-historischen Apologetik herauszufinden.




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[1]Presseerklärung Hammerschmidt vom 12. Juli 2000, zit. nach Karl-Joseph Hummel, Fremdarbeiter in Einrichtungen der katholischen Kirche 1939-1945. Forschung, Entschädigung und Versöhnung, in: Historisches Jahrbuch 122 (2002), S. 531–558, hier:  S. 537
[2]Hummel, Fremdarbeiter, S. 537
[3]Ebd.
[4]Karl Lehmann, Presseerklärung vom 29. August 2000 in Mainz, in: Karl-Joseph Hummel/ Christoph Kösters (Hg.), Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945. Geschichte und Erinnerung, Entschädigung und Versöhnung ; eine Dokumentation, Paderborn 2008, S. 556–565, hier: S. 556
[5]Christoph Kösters,  Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945. Eine historische Einführung, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche, S. 27–127, hier: S. 117; vgl. dazu auch den Artikel „Zwangsarbeiter. ‚Spitze des Eisbergs’, in: Der Spiegel Nr. 29 vom 17. Juli 2000, S. 18
[6]Kösters, Zwangsarbeit, S. 118
[7] Ebd., S. 119
[8]Karl Lehmann, Unrecht der Geschichte - Perspektiven der Versöhnung. Ansprache anlässlich der Eröffnung des Versöhnungsfonds am 30. Januar 2001 in Mainz, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 584–593, hier: S. 563
[9]Hammerschmidt in der ARD-Sendung „Tagesthemen“ vom 17. Juli 2000, zit. nach Hummel, Fremdarbeiter, S. 537
[10]Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945
[11] Martin Annen/ Baldur Hermans, Bistum Essen, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 241–255
[12]Lehmann, Presseerklärung vom 29. August 2000, S. 556
[13]Kösters, Zwangsarbeit, S. 118
[14]Lehmann, Presseerklärung vom 29. August 2000, S. 557
[15]Bei der Buchvorstellung des Sammelbandes wurde auch von der Kommission für Zeitgeschichte nicht berichtet, dass sie entscheidende Beiträge für den Fortgang der Recherchetätigkeit in den Bistümern geleistet habe, vgl. Statement von Karl-Josef Hummel bei der Präsentation der Gesamtdokumentation »Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945. Geschichte und Erinnerung, Entschädigung und Versöhnung« am 8. April 2008 in Mainz, in: Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 8.4.2008, S. 3
[16]Herbert Aderbauer, Bistum Rottenburg-Stuttgart, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 458–475, hier: S. 459
[17]Ebd., S. 458
[18]Erik Soder von Güldenstubbe, Bistum Würzburg, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 502–520, hier: S. 505
[19]Hans Langendörfer, Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, an die deutschen Bischöfe und Generalvikare vom 05. Dezember 2000, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 570–584, hier: S. 571
[20]Hummel, Fremdarbeiter
[21]Die Referate finden sich in: Karl-Joseph Hummel/Christoph Kösters, (Hg.), Kirchen im Krieg. Europa 1939-1945, Paderborn u.a. 2007
[22]Statement Hummel vom 8. April 2008, S. 5
[23]Winfried Süß, Antagonistische Kooperationen. Katholische Kirche und nationalsozialistisches Gesundheitswesen in den Kriegsjahren 1939-1945, in: Hummel/Kösters, Kirchen im Krieg,  S. 317-341, hier: 341
[24]Karl-Joseph Hummel/ Christoph Kösters, Zur Einführung, in: dies., Kirchen im Krieg, S. 17
[25]Kösters, Zwangsarbeit, S. 54
[26]Ebd., S. 30
[27]Ebd., S. 69
[28]Ebd., S. 71
[29]Statement Hummel vom 8. April 2008, S. 6
[30]Wenn in Besprechungen dieses Bandes herausgestellt wurde, wie viel ungewohnt Selbstkritisches dieser Band der Kommission für Zeitgeschichte enthält, dann bezieht sich das auf diese Berichte. Vgl. etwa Hajo Goertz, Aufarbeitung der Kirchengeschichte. Karl Josef Hummel und Christoph Kösters dokumentieren "Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939-1945". Deutschlandradio vom 26.05.2008. Online verfügbar unter http://www.dradio.de/dlf/sendungen/andruck/791508/, zuletzt geprüft am 20.08.2008.
[31]Edgar Kutzner, Bistum Fulda, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 271–281, hier: S. 271
[32]Daniel Lorek, Bistum Magdeburg, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 344–354, hier:: S. 344f.
[33]Ebd., S. 348f.
[34]Martin Colberg, Erzbistum Hamburg, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 285–288, hier: S. 286
[35]Ursula Pruss, Erzbistum Berlin, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 197–210, hier: S. 200
[36]Peter Möhring/Ulrich Wagener, Erzbistum Paderborn, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 418–434, hier: S. 418
[37]Vgl. dazu Christoph Kösters, Der Entschädigungsfonds der deutschen Bischöfe: Arbeitsauftrag, Arbeitsweise und Ergebnisse, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 521–533, hier:  S. 526
[38]Lehmann, Presseerklärung vom 29. August 2000, S. 558ff.
[39]Kösters, Entschädigungsfonds, S. 530
[40]Ulrich Helbach, Erzbistums Köln, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945,S. 303–322, hier: S. 319
[41]Vgl. etwa Annen/Hermans, Bistum Essen, S. 246. Die Essener Arbeitsgruppe, die mit viel Engagement, Findigkeit und Akribie zu Werke gegangen ist und 282 Zwangsarbeiter im kirchlichen Dienst ermitteln konnte, schätzt die tatsächliche Zahl auf mindestens 400-450. Vgl. auch Peter Pfister/Volker Laube, Erzbistum München und Freising, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 373–389, hier: S. 375
[42]Lorek, Bistum Magdeburg, S. 349
[43]Michael Meiser/Martin Persch, Bistum Trier, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 489–501, hier: S. 490
[44]Artikel „Studie: In katholischen Einrichtungen im Bistum waren 224 Zwangsarbeiter tätig“, in: Paulinus. Wochenzeitung im Bistum Trier, Nr. 16 vom 20. April 2008, S. 1
[45]Uwe Kaminsky, Zwangsarbeit in Evangelischer Kirche und Diakonie, in: Hummel/Kösters, Kirchen im Krieg, S. 343-362, hier: S. 350
[46]Vgl. Kösters, Zwangsarbeit, S. 51
[47]Lehmann, Presseerklärung vom 29. August 2000, S. 558ff.
[48]Meiser/Persch, Bistum Trier, S. 497
[49]Jeanine Freches/Birgit Osterholz-Kootz, Bistum Aachen, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 159–176, hier: S. 160
[50]Vgl. dazu etwa Kösters, Zwangsarbeit, S. 71, 83; Freches/Osterholz-Kootz, Bistum Aachen, S. 160
[51]Vgl. dazu  Birgit Mitzscherlich, Bistum Dresden-Meißen, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 211–223, hier: S. 217: »Die Zwangsarbeiter waren zum 'Erhalt' der Kirche nicht notwendig.«
[52] Soder von Güldenstubbe, Bistum Würzburg, S. 513f.
[53]Lehmann, Presseerklärung vom 29. August 2000, S. 560
[54]Lehmann, Unrecht der Geschichte, S. 587
[55]Annen/Hermans, Bistum Essen, S. 249
[56]Aderbauer, Bistum Rottenburg-Stuttgart, S. 468
[57]Peter Sieve/Bernhard Frings, Bistum Münster, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 390–404, hier: S. 400
[58]Joachim Rotberg/Thomas Schüller/Barbara Wieland, Bistum Limburg, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 323–343, hier: S. 331f. Zu einem anderen Beispiel mangelnder Fürsorgepflicht vgl. Hermann Queckenstedt, Bistum Osnabrück, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 405–417, hier: S. 412
[59]Herbert W. Wurster, Bistum Passau, in: Hummel/Kösters, Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939 - 1945, S. 435–444, hier: S. 435, 441
[60]Sieve/Frings, Bistum Münster, S. 399
[61]Lehmann, Presseerklärung vom 29. August 2000, S. 561; Lehmann, Unrecht der Geschichte, S. 585
[62]Annen/Hermans, Bistum Essen, S. 250, vgl. dazu auch Aderbauer, Bistum Rottenburg-Stuttgart, S. 467
[63]Meiser/Persch, Bistum Trier, S. 496
[64]Vgl. dazu Möhring/Wagener, Erzbistum Paderborn, S. 424; Mitzscherlich, Bistum Dresden-Meißen, S. 217
[65]Kösters, Zwangsarbeit, S. 82
[66] Im gegen Widerstände in der Bischofskonferenz hart erstrittenen (dazu: Antonia Leugers, Gegen eine Mauer bischöflichen Schweigens, Frankfurt a. M. 1996, S. 274-289) Dekaloghirtenbrief von 1943 hieß es lediglich, die Bischöfe träten für jene, die sich am wenigsten selber helfen könnten, ein: Die Jugend, "für die schuldlosen Menschen, die nicht unseres Volkes und Blutes sind, für die Ausgesiedelten, für die Gefangenen oder fremdstämmigen Arbeiter, für deren Recht auf menschenwürdige Behandlung und auf sittliche wie religiöse Betreuung". Hirtenbrief des deutschen Episkopats II, 19.8.1943, in: Ludwig Volk (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1933-1945, Bd. VI 1943-1945, Mainz 1985, S. 205



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