theologie.geschichte - Zeitschrift für Theologie und Kulturgeschichte


Simone Sinn

“Koinonia-Konzepte im Ökumenischen Rat der Kirchen und im Lutherischen Weltbund ”

(Abstract des Referats auf der Fachtagung „Theologie und Vergangenheitsbewältigung III. Gemeinschaftskonzepte im 20. Jahrhundert zwischen Wissenschaft und Ideologie “ vom 09. bis 11. Januar 2009)

Der koinonia-Begriff ist in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Referenzpunkt im ekklesiologischen Diskurs der ökumenischen Bewegung geworden. In bilateralen wie multilateralen zwischenkirchlichen Dialogen wurde das biblische Bedeutungsspektrum dieses Begriffs wiederentdeckt, sowie Einsichten aus verschiedenen konfessionellen Traditionen gemeinsam weiterentwickelt. In diesem Begriff gehören die Gemeinschaft der Glaubenden mit Gott und ihre Gemeinschaft untereinander aufs Engste zusammen. Grund und Gestalt des Glaubens sind aufeinander bezogen. Das von der Kommission für Glaube und Kirchenverfassung im Jahr 2005 vorgelegte ekklesiologische Diskussionspapier „Wesen und Auftrag der Kirche“ beschreibt das Bedeutungsspektrum von koinonia mit den Begriffen „Communio, Teilhabe, Gemeinschaft, Teilen“ (Paragraph 24).

Im Sprachgebrauch der ökumenischen Bewegung heute können grundlegend zwei Verwendungsweisen von koinonia unterschieden werden: zum einen den einer Gemeinschaft von Kirchen (engl.: fellowship of churches) wie sie der Ökumenische Rat der Kirchen darstellt, zum anderen den einer Kirchengemeinschaft (engl.: communion of churches) wie sie beispielsweise im Lutherischen Weltbund zu finden ist. Die koinonia im Ökumenischen Rat der Kirchen ist eine relativ offene, und zugleich eine nach immer größerer Verbindlichkeit strebende Weggemeinschaft von konfessionell und kulturell verschiedenen  Kirchen.

Die koinonia im Lutherischen Weltbund ist begründet im gemeinsamen Bezug auf die lutherischen Bekenntnisschriften und impliziert heute volle Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft sowie gegenseitige Anerkennung der Ämter. Dieses Selbstverständnis der Mitgliedskirchen als communion of churches wurde 1990 auf der Vollversammlung in Curitiba beschlossen, ist also ein historisch errungenes. Die ekklesiologischen Herausforderungen im Kontext der Apartheid in Südafrika können als Kristallisationspunkt der Diskussionen im Vorfeld verstanden werden. Gerade angesichts des politischen Versuchs, Menschen nach Rassen zu trennen, muss nach ihrem Selbstverständnis die in Jesus Christus begründete Kirche dieser Gefahr widerstehen und eine Gemeinschaft Menschen verschiedener ethnischer Herkunft sein. Bonhoeffers Überlegungen im Kontext der Bekennenden Kirche schwingen in dieser Argumentation mit.

Während traditionell die Spannung zwischen Einheit und Vielfalt als ein zentrales Motiv der ökumenischen Bewegung beschrieben wird, wirft der koinonia-Begriff mit neuer Brisanz die Frage nach dem Verhältnis von Verbindlichkeit und Offenheit auf. Wie viel Verbindlichkeit und wie viel Offenheit sind möglich? Verhalten sich die beiden proportional oder antiproportional zueinander? Je mehr Verbindlichkeit, um so weniger oder um so mehr Offenheit?

Das biblische Verständnis von koinonia ermöglicht es, die simple Dichotomie von Inklusion/Exklusion, die mit dem Begriff „Gemeinschaft“ verbunden scheint, aufzubrechen, da in diesem Verständnis Relationen gegenseitigen Andersseins in gegenseitiger Verantwortung gedacht werden können. Darin besteht das Potential des koinonia-Begriffs. Es wird jedoch verspielt, wenn koinonia zu einer Art Mantra wird, das die offenen ekklesiologischen Fragen in der ökumenischen Bewegung überdeckt statt sie aufzudecken.




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