Katharina Peetz
Theologie und Vergangenheitsbewältigung III. Gemeinschaftskonzepte im 20. Jahrhundert zwischen Wissenschaft und Ideologie. Bericht von der internationalen Fachtagung im Robert-Schuman-Haus, Trier, vom 9.- 11. Januar 2009
Die von der Deutschen
Forschungsgemeinschaft geförderte internationale Fachtagung zum
Thema „Gemeinschaftskonzepte im 20. Jahrhundert zwischen Wissenschaft
und Ideologie“ (Theologie und Vergangenheitsbewältigung III) fand
vom 09. bis 11. Januar 2009 im Robert-Schuman-Haus in Trier statt.
Veranstalter waren das Institut für Katholische Theologie der
Universität des Saarlandes (Lehrstuhl für Systematische
Theologie, Prof. Dr. Lucia Scherzberg) und die Katholische Akademie
Trier, Abt. Saarbrücken (Leitung Dr. Werner Müller).Die
nunmehr dritte Tagung zum Thema Theologie und
Vergangenheitsbewältigung beleuchtete Gemeinschaftskonzepte des
20. Jahrhunderts aus historischer, juristischer, philosophischer,
soziologischer und theologischer Perspektive. In einem ersten
Schritt behandelte die Tagung Gemeinschaftsdiskurse in der ersten
Hälfte des 20. Jahrhunderts in verschiedenen Wissenschaften,
Bewegungen oder Gruppierungen und deren Schillern
zwischen Wissenschaft und Ideologie. Hierbei wurde der Frage
nachgegangen, ob sich auch Gemeinschaftskonzepte finden lassen, die als
Gegenentwürfe zu bestehenden Strukturen dienten und eine
Perspektive auf eine demokratische Gesellschaft eröffneten. In
einem zweiten Schritt wurden Gemeinschaftskonzepte aus der Zeit nach
1945 im Blick auf größere Verbünde von Kirchen
und Staaten diskutiert.
Einführend arbeitete Lucia
Scherzberg (Saarbrücken) den Gemeinschaftsbegriff in
den Werken „Gemeinschaft und Gesellschaft“ von Ferdinand Tönnies
und „Grenzen der Gemeinschaft“ von Helmut Plessner heraus. Gegen den
maschinell-künstlichen Charakter gesellschaftlicher Beziehungen
setzt Tönnies den natürlich-ideellen Charakter
gemeinschaftlicher Beziehungen. Während Verwandtschaft,
Nachbarschaft und Freundschaft Bluts-, Orts- und Geistesgemeinschaften
darstellen, ist die
Gesellschaft ein Verbund von Individuen, die wesentlich getrennt sind
und
in dem jeder nach seinem Eigeninteresse handelt. Konventionen,
Verträge und die Regeln der Höflichkeit halten die
Gesellschaft zusammen. Tönnies‘ Gemeinschaftskonzept geht vom
patriarchalen Charakter der Gemeinschaft aus, sein Konzept der
Gesellschaft enthält eine deutliche Kritik des kapitalistischen
Wirtschaftssystems: die Kapitalisten, nicht diejenigen, die nur mit
ihrer Arbeitskraft handeln können, sind Träger und Subjekte
der Gesellschaft. Tönnies Gemeinschaftskonzept wurde erst
Jahrzehnte nach Erscheinen von „Gemeinschaft und Gesellschaft“ breit
rezipiert. Helmuth Plessner verfasst 1923 eine Kritik von „Gemeinschaft
und Gesellschaft“ als Kritik des sozialen Radikalismus, worunter er den
Glauben an die Möglichkeit einer unvermittelten Beziehung zwischen
Menschen versteht, an eine völkisch oder internationalistisch
verklärte Schrankenlosigkeit im Miteinander der Menschen. Er
benennt die Unaufhebbarkeit der Öffentlichkeit als Grenze der
Gemeinschaft“ und
sieht den Schutz von Individualität und Menschenwürde nur in
gesellschaftlichen
Strukturen und Lebensformen gegeben.
Robert E. Norton (Notre Dame/Indiana) befasste sich in seinem Vortrag „George´s Circles: Forms of Community?“ mit dem Gemeinschaftskonzept des Dichters Stefan George. Norton charakterisierte die Beziehung zwischen George und seinen Anhängern als eine „Meister-Jünger-Beziehung“. Diese Meister-Jünger-Beziehung war geprägt von Opferbereitschaft, bedingungsloser Hingabe und Auslöschung des Ichs zugunsten des Dienstes am Meister. Zentral für Nortons Darstellung war darüber hinaus die Herausarbeitung des politischen Moments im Leben Georges. Georges Interesse richtete sich auf die Auflösung von gesellschaftlichen Normen und Werten der bürgerlichen Moderne zugunsten eines Konzepts, dass von der „Meister-„Jünger“-Struktur geprägt war und den Einzelnen in eine feste Struktur bzw. Hierarchie eingliederte.
Martin Leutzsch (Paderborn) entwarf in seinem Vortrag „Gemeinschaftskonzepte im deutschsprachigen Judentum“ eine vorläufige Landkarte der Gemeinschaftsdiskurse im deutschsprachigen Judentum im Zeitraum von 1900-1940. Dabei arbeitete Leutzsch zentrale Ereignisse, Debatten und Konflikte heraus, die für unterschiedliche Diskurssegmente im Hinblick auf den Gemeinschaftsbegriff prägend waren. Im Diskurssegment Religion wurden die Gemeinschaftskonzepte von Leo Baeck, Martin Buber, Hermann Cohen, Franz Rosenzweig und Schalom Ben-Chorin vorgestellt. Gemeinschaft steht für Baeck im Kontext eines universalistisch ausgelegten Erwähltseins, sie ist nicht homogen und damit ausgrenzend, sondern ein ethnisches Großprojekt, in dessen Vollzug sich Gott offenbart. Für Buber wird Gemeinschaft grundsätzlich nicht durch Bluts- sondern durch Wahlverwandtschaft konstituiert, entscheidend ist der Geist der Gemeinschaft. Dagegen legt Rosenzweig sein Hauptaugenmerk auf die Blutsgemeinschaft. Davon ausgehend sieht er eine grundlegende Differenz zwischen Israel und allen anderen Völkern. Nach Ben-Chorin ist Gemeinschaft vor allem in der Gemeinde möglich. Auch er interpretiert das Judentum als sakrale Blutsgemeinschaft, die allerdings die Volksgrenzen in die Menschheitsgemeinschaft als Raum des Wortes Gottes transzendiert.
In seinem Vortrag „Charity into Crime: Hitler’s Community and the Holocaust“ interpretierte Thomas Kühne (Worcester/MA) Kameradschaft im Ersten und vor allem im Zweiten Weltkrieg als Muster einer Volksgemeinschaft auf der Basis des Verbrechens (community buildung by criminal means). Der Mythos der Kameradschaft und die Idee der Volksgemeinschaft schwächten die Idee der individuellen Verantwortung und stärkten ein moralisches System, das auf Gruppenehre, verstärktem Gruppendruck und geteilten Gruppenfreuden aufbaute. Volksgemeinschaftsbildung durch nationalsozialistischen Völkermord basierte nach Kühne auf dem Wissen, Teil einer großen Verbrechensgemeinschaft zu sein. Der totale Krieg führte dazu, dass die Deutschen durch ein neues nationales Symbol – die Auslöschung der Juden – vereinigt wurden.
Michael Stolleis (Frankfurt/M) zeigte
in seinem Vortrag „‘Gemeinschaft‘ und ‚Volksgemeinschaft‘ in der
juristischen Terminologie im Nationalsozialismus“ auf, dass beide
Begriffe politisch für die Zwecke der Diktatur instrumentalisiert
wurden. Die Skala der Indienstnahme von (Volks-)Gemeinschaft umfasste
dabei u.a. die Beschränkung von Individualrechten, Enteignung,
Vertreibung, Deportation und physische Vernichtung. So wurden z. B. im
Mietrecht Juden aus der „Hausgemeinschaft“ ausgeschlossen, im Eherecht
wurde die Scheidung bei Kinderlosigkeit erleichtert und die sofortige
Scheidung im Falle einer „Mischehe“ ermöglicht (vgl. Ehegesetz von
1938). Als sich ab 1938 die totalitären Merkmale des
Nationalsozialismus stärker abzeichneten verlor der
Gemeinschaftsdiskurs juristisch an Gewicht, dies bedeutete
aber keine prinzipielle Abwendung von der Idee des absoluten Vorrangs
der
(Volks-)Gemeinschaft.
August H.
Leugers-Scherzberg (Duisburg-Essen) zeigte in seinem
Vortrag „Das soziale Ganze
beschreiben. Gemeinschaftskonzepte in der deutschen
Geschichtswissenschaft
von der Volksgeschichte bis zur Gesellschaftsgeschichte“ die
Verbindungslinien
zwischen der deutschen Gesellschaftsgeschichtsschreibung der
Nachkriegszeit
und der Volksgemeinschaftsideologie der Volksgeschichts-schreibung der
1930er
und 40er Jahre auf. Die Verbindungslinie Volksgeschichte-
Gesellschaftsgeschichte
offenbart sich in dem Bestreben eine umfassend soziale
Grundgesamtheit
als Objekt der historischen Forschung zu konstruieren, das auch mit
einem
politisch-didaktischem Impetus verbunden ist. Dabei gelingt die
Konstruktion
einer sozialen Grundgesamtheit nur durch die Annahme fundamentaler
Gemeinsamkeiten,
die dieses „soziale Ganze“ konstituieren. Grundlage für die
historische
Wertung bilden gerade diese fundamentalen Gemeinsamkeiten, die faktisch
einen
normativen Charakter erlangen. Hinsichtlich der Wertung von
historischen
Entwicklungen zeigt sich, dass die Akzeptanz von Gewalt zur
Durchsetzung
der normativen Konstituenten der sozialen Grundgesamtheit nicht nur bei
Hans
Freyer, sondern auch bei der deutschen Sozialgeschichte hoch ist.
Lucia Scherzberg (Saarbrücken)
präsentierte in dem Vortrag „Kirche als Gemeinschaft in der
Ekklesiologie katholischer Theologen in Deutschland und Frankreich
(1920-1950)“ die Gemeinschaftskonzepte von Karl Adam, Henri de Lubac
und Alfred Delp. Zwischen deutschen und französischen
Reformtheologen gab es eine große Nähe im Verständnis
der Kirche als Gemeinschaft, das innertheologisch dazu diente, das
Modell der Kirche als „Heilsanstalt“ zu verabschieden und dem im
politisch-gesellschaftlichen Kontext die Aufgabe zukam, die jeweils
gängige Gemeinschaftsideologie theologisch zu verarbeiten. Der
antidemokratische und antiliberale Charakter dieser
Gemeinschaftsdiskurse war für die Theologen kein Hindernis. Ein
wesentlicher Unterschied besteht aber darin, dass Karl Adam Juden
definitiv aus der deutschen Volksgemeinschaft ausschloss, Lubac Juden
jedoch als Angehörige des französischen Volkes ansah. Delps
Widerstand gegen den Nationalsozialismus korrelierte mit einem andern
Kirchenverständnis, dass vor allem durch Rückbesinnung auf
die „diakonia“ als grundlegenden kirchlichen Selbstvollzug geprägt
ist. Aus diesem diakonischen Auftrag muss die Kirche nach Delp die
Zeichen der Zeit nicht nur erkennen, sondern auch beantworten – sie
muss Sakrament der Welt sein. Dass die Kirche Sakrament sei, bildete
viel später den Kernsatz der Kirchenkonstitution des II.
Vatikanischen Konzils.
Michael Hüttenhoff (Saarbrücken)
thematisierte unter dem Titel „„Gemeinschaft“ in der Theologie Dietrich
Bonhoeffers und Emanuel Hirschs“ die Gemeinsamkeiten und Unterschiede
der Gemeinschaftskonzepte der beiden evangelischen Theologen. Sowohl
bei Hirsch als auch bei Bonhoeffer findet sich eine
transzendentaltheologische Grundlegung der Gemeinschaftstheorie, die in
ihren Grundzügen vergleichbar ist. Aus der
Differenzierung zwischen innerer und äußerer Gemeinschaft
ziehen Hirsch und Bonhoeffer dagegen unterschiedliche Schlüsse:
Während bei Hirsch die Volkszugehörigkeit stärker
verband und trennte als die Religionszugehörigkeit ist bei
Bonhoeffer genau das Gegenteil der Fall. Im Hinblick auf die
praktisch-theologischen und kirchenpolitischen Auswirkungen dieses
Unterschieds zeigt sich, dass
Hirsch z. B. die Übernahme des Arierparagraphen in die Kirche
bejahte,
Bonhoeffer den Arierparagraph demgegenüber für häretisch
hielt.
Außerdem waren für Bonhoeffer die Deutschen Christen als
Häretiker
nicht mehr Teil der Bekennenden Kirche, wohingegen Hirsch in diesem
Fall
von einer Auseinandersetzung innerhalb der evangelischen Kirche ohne
Aufhebung
der Kirchengemeinschaft sprach.
In seinem Vortrag „Communio-Ekklesiologien
seit dem 2. Vatikanischen Konzil“ beleuchtete Bernd-Jochen Hilberath (Tübingen)
die verschiedenen Facetten des Begriffs communio. Nach Hilberath war
die Erklärung der „communio“ zur zentralen Leitidee des 2.
Vatikanischen Konzils durch die Außerordentliche Bischofssynode
im Dezember 1985 gegen die Vorstellung der Kirche als „Volk
Gottes“ gerichtet. Die Beschwörungsformel „communio“ diente nach
Hilberath vor allem zur Einforderung der Solidarität mit den
Oberen. Hierarchie wurde zu einer gleichrangigen Kategorie neben
communio (Kirche als communio hierarchica). Nach Hilberath verfehlt
jedoch
eine hierarchische Interpretation der communio den Geist des 2.
Vatikanischen
Konzils. Eine Kirche, die in ihrer Gestalt Ungleichheit deutlich macht
widerspricht
und verdunkelt nach Hilberath ihren Zeichencharakter. Hilberath stellt
Theorie und Praxis der Kirche als Communio in enge Beziehung zu einer
„Kommunikativen Theologie“, insbesondere zu der Vorstellung eines
Kommunikationszirkels zwischen Basis, Theologie und Kirchenleitung.
Simone Sinn (Genf) interpretierte in ihrem
Vortrag über „Koinonia-Konzepte im Ökumenischen Rat der
Kirchen und im
Lutherischen Weltbund“ Koinonia als Scharnierbegriff zwischen
Christologie
und Ekklesiologie, der über eine ethische Dimension verfügt
und
auf den diakonischen Auftrag der Kirche verweist. Das
Bedeutungsspektrum
des biblischen Begriffs Koinonia umfasst Teilhabe, Gemeinschaft,
Teilen,
Communio und wurde in bilateralen wie multilateralen
zwischenkirchlichen
Dialogen wiederentdeckt. Sinn schätzt das Potential des
Koinonia-Begriffs
im ökumenischen Dialog als hoch ein, da er keine Auflösung
der
Spannung von Einheit und Vielfalt impliziert. Zudem ermöglicht
Koinonia
die einfache Dichotomie Inklusion/ Exklusion aufzubrechen, weil in
diesem
Kontext Relationen gegenseitigen Andersseins in gegenseitiger
Verantwortung
gedacht werden können. Im Lutherischen Weltbund entwickelte sich
das
Selbstverständnis der Institution als einer Gemeinschaft von
Kirchen
ausgehend von den Auseinandersetzungen um das System der Apartheid in
Südafrika
und um die Partizipation von Frauen an kirchlichen Ämtern.
In seinem Vortrag „Die Gemeinschaftsmethode Jean Monnets“ charakterisierte Wilfried Loth (Duisburg-Essen) Monnet als „selfmademan internationaler Wirtschaftsorganisation“, als effizienten Agenten der Modernisierung und als Gestalter der Globalisierung. Monnet war kein Theoretiker, sondern stiftete Gemeinschaft in der Praxis, so dass sich Ansätze einer Reflexion allenfalls in seinen Memoiren finden. Im Zuge seiner Tätigkeit im französischen Wiederaufbau etablierte Monnet unter Umgehung von hierarchischen Strukturen und administrativen Verfahren ein Netz von Vertrauten um sich. Es ging ihm um eine Beteiligung aller „lebendigen Kräfte des Landes“ jenseits von parlamentarischen Schaukämpfen. Dabei sollten alle Beteiligten die Möglichkeit haben ihre eigenen Interessen zu artikulieren, gleichzeitig aber auch gemeinsam getroffene Regelungen im übergeordneten gemeinsamen Interesse akzeptieren. Diese „Gemeinschaftsmethode“ wandte Monnet auch im Prozess der europäischen Einigung an, insbesondere im Rahmen des 1955 von ihm gegründeten „Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa“. Monnets Qualitäten lagen nach Loth in der Verbindung von politisch und gesellschaftlich Verantwortlichen über nationale und institutionelle Grenzen bzw. Hierarchien hinweg.
In zwei Generaldebatten wurde vor allem die Frage erörtert, ob
Gemeinschaft als Begriff oder als Phänomen Gegenstand der Tagung
sei. Hierbei wurde einer Wortfeldbeobachtung gegenüber einer
exakten Begriffsklärung von Gemeinschaft im philosophischen
Sinne der Vorzug gegeben. So seien Begriffe wie Volk, Nation oder
Rasse Synonyme, die einen Gemeinschaftsdiskurs auch ohne die explizite
Verwendung des Begriffs Gemeinschaft ermöglichten. Es stellte sich
zudem die Frage, ob Gemeinschaft grundsätzlich Ab- und Ausgrenzung
impliziere. Diskutiert wurde auch die Frage nach der Rolle von
Frauen in den verschiedenen Gemeinschaftskonzepten und ihrer
praktischen Umsetzung.
Die Beiträge werden als Sammelband in der Beiheftreihe der
Online-Zeitschrift theologie.geschichte beim Verlag Monsenstein und
Vannerdat veröffentlicht, d.h. online und als Druckversion
zugänglich sein. Der Band wird um drei Beiträge aus
religionswissenschaftlicher, soziologischer und pastoraltheologischer
Perspektive ergänzt: Uwe Puschner (Berlin),
Völkische Religion und Gemeinschaft“, Uta Gerhardt (Heidelberg),
Talcott Parsons´ Analyse des Nationalsozialismus und das Konzept
der gesellschaftlichen Gemeinschaft und Rainer Bucher (Graz) „Die
Pfarrgemeinschaft in ihrer Ursprünglichkeit wieder herstellen“
(Österreichische Seelsorgetagung 1933). Zu Anfang, Aufstieg und
aktueller Lage der Gemeindetheologie als Basiskonzept pastoraler
Organisation der katholischen Kirche (zu den Beiträgen
von Puschner und Bucher s. auch die jeweiligen abstracts).
Die beiden vorherigen Tagungsbände wurden beim
Schöningh-Verlag unter dem Titel „Theologie und
Vergangenheitsbewältigung. Eine kritische Bestandsaufnahme im
interdisziplinären Vergleich“ (Paderborn 2005) bzw.
„Vergangenheitsbewältigung im Französischen Katholizismus und
Deutschen Protestantismus“ (Paderborn 2008) veröffentlicht.
Berichte zu den beiden Tagungen finden sich in der Online-Zeitschrift
theologie.geschichte 1 (2006) sowie 2 (2007).
Refbacks
- Im Moment gibt es keine Refbacks
Tübingen Open Journals - Datenschutz