theologie.geschichte - Zeitschrift für Theologie und Kulturgeschichte


Katharina Peetz 

Theologie und Vergangenheitsbewältigung III. Gemeinschaftskonzepte im 20. Jahrhundert zwischen Wissenschaft und Ideologie. Bericht von der internationalen Fachtagung im Robert-Schuman-Haus, Trier, vom 9.- 11. Januar 2009


Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte internationale Fachtagung zum Thema „Gemeinschaftskonzepte im 20. Jahrhundert zwischen Wissenschaft und Ideologie“ (Theologie und Vergangenheitsbewältigung III) fand vom 09. bis 11. Januar 2009 im Robert-Schuman-Haus in Trier statt. Veranstalter waren das Institut für Katholische Theologie der Universität des Saarlandes (Lehrstuhl für Systematische Theologie, Prof. Dr. Lucia Scherzberg) und die Katholische Akademie Trier, Abt. Saarbrücken (Leitung Dr. Werner Müller).Die nunmehr dritte Tagung zum Thema Theologie und Vergangenheitsbewältigung beleuchtete Gemeinschaftskonzepte des 20. Jahrhunderts aus historischer, juristischer, philosophischer, soziologischer und theologischer  Perspektive. In einem ersten Schritt behandelte die Tagung Gemeinschaftsdiskurse in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in verschiedenen Wissenschaften, Bewegungen oder Gruppierungen und deren Schillern zwischen Wissenschaft und Ideologie. Hierbei wurde der Frage nachgegangen, ob sich auch Gemeinschaftskonzepte finden lassen, die als Gegenentwürfe zu bestehenden Strukturen dienten und eine Perspektive auf eine demokratische Gesellschaft eröffneten. In einem zweiten Schritt wurden Gemeinschaftskonzepte aus der Zeit nach 1945 im Blick auf größere Verbünde von Kirchen und Staaten diskutiert.

Einführend arbeitete Lucia Scherzberg (Saarbrücken)  den Gemeinschaftsbegriff in den Werken „Gemeinschaft und Gesellschaft“ von Ferdinand Tönnies und „Grenzen der Gemeinschaft“ von Helmut Plessner heraus. Gegen den maschinell-künstlichen Charakter gesellschaftlicher Beziehungen setzt Tönnies den natürlich-ideellen Charakter gemeinschaftlicher Beziehungen. Während Verwandtschaft, Nachbarschaft und Freundschaft Bluts-, Orts- und Geistesgemeinschaften darstellen, ist die Gesellschaft ein Verbund von Individuen, die wesentlich getrennt sind und in dem jeder nach seinem Eigeninteresse handelt. Konventionen, Verträge und die Regeln der Höflichkeit halten die Gesellschaft zusammen. Tönnies‘ Gemeinschaftskonzept geht vom patriarchalen Charakter der Gemeinschaft aus, sein Konzept der Gesellschaft enthält eine deutliche Kritik des kapitalistischen Wirtschaftssystems: die Kapitalisten, nicht diejenigen, die nur mit ihrer Arbeitskraft handeln können, sind Träger und Subjekte der Gesellschaft. Tönnies Gemeinschaftskonzept wurde erst Jahrzehnte nach Erscheinen von „Gemeinschaft und Gesellschaft“ breit rezipiert. Helmuth Plessner verfasst 1923 eine Kritik von „Gemeinschaft und Gesellschaft“ als Kritik des sozialen Radikalismus, worunter er den Glauben an die Möglichkeit einer unvermittelten Beziehung zwischen Menschen versteht, an eine völkisch oder internationalistisch verklärte Schrankenlosigkeit im Miteinander der Menschen. Er benennt die Unaufhebbarkeit der Öffentlichkeit als Grenze der Gemeinschaft“ und sieht den Schutz von Individualität und Menschenwürde nur in gesellschaftlichen Strukturen und Lebensformen gegeben.

Robert E. Norton (Notre Dame/Indiana) befasste sich in seinem Vortrag „George´s Circles: Forms of Community?“ mit dem Gemeinschaftskonzept des Dichters Stefan George. Norton charakterisierte die Beziehung zwischen George und seinen Anhängern als eine „Meister-Jünger-Beziehung“. Diese Meister-Jünger-Beziehung war geprägt von Opferbereitschaft, bedingungsloser Hingabe und Auslöschung des Ichs zugunsten des Dienstes am Meister. Zentral für Nortons Darstellung war darüber hinaus die Herausarbeitung des politischen Moments im Leben Georges. Georges Interesse richtete sich auf die Auflösung von gesellschaftlichen Normen und Werten der bürgerlichen Moderne zugunsten eines Konzepts, dass von der „Meister-„Jünger“-Struktur geprägt war und den Einzelnen in eine feste Struktur bzw. Hierarchie eingliederte.

Martin Leutzsch (Paderborn) entwarf in seinem Vortrag „Gemeinschaftskonzepte im deutschsprachigen Judentum“ eine vorläufige Landkarte der Gemeinschaftsdiskurse im deutschsprachigen Judentum im Zeitraum von 1900-1940.  Dabei arbeitete Leutzsch zentrale Ereignisse, Debatten und Konflikte heraus, die für unterschiedliche Diskurssegmente im Hinblick auf den Gemeinschaftsbegriff prägend waren. Im Diskurssegment Religion wurden die Gemeinschaftskonzepte von Leo Baeck, Martin Buber, Hermann Cohen, Franz Rosenzweig und Schalom Ben-Chorin vorgestellt. Gemeinschaft steht für Baeck im Kontext eines universalistisch ausgelegten Erwähltseins, sie ist nicht homogen und damit ausgrenzend, sondern ein ethnisches Großprojekt, in dessen Vollzug sich Gott offenbart. Für Buber wird Gemeinschaft grundsätzlich nicht durch Bluts- sondern durch Wahlverwandtschaft konstituiert, entscheidend ist der Geist der Gemeinschaft. Dagegen legt Rosenzweig sein Hauptaugenmerk auf die Blutsgemeinschaft. Davon ausgehend sieht er eine grundlegende Differenz zwischen Israel und allen anderen Völkern. Nach Ben-Chorin ist Gemeinschaft vor allem in der Gemeinde möglich. Auch er interpretiert das Judentum als sakrale Blutsgemeinschaft, die allerdings die Volksgrenzen in die Menschheitsgemeinschaft als Raum des Wortes Gottes transzendiert.

In seinem Vortrag „Charity into Crime: Hitler’s Community and the Holocaust“ interpretierte Thomas Kühne (Worcester/MA) Kameradschaft im Ersten und vor allem im Zweiten Weltkrieg als Muster einer Volksgemeinschaft auf der Basis des Verbrechens (community buildung by criminal means). Der Mythos der Kameradschaft und die Idee der Volksgemeinschaft schwächten die Idee der individuellen Verantwortung und stärkten ein moralisches System, das auf Gruppenehre, verstärktem Gruppendruck und geteilten Gruppenfreuden aufbaute. Volksgemeinschaftsbildung durch nationalsozialistischen Völkermord basierte nach Kühne auf dem Wissen, Teil einer großen Verbrechensgemeinschaft zu sein.  Der totale Krieg führte dazu, dass die Deutschen durch ein neues nationales Symbol – die Auslöschung der Juden – vereinigt wurden.

Michael Stolleis (Frankfurt/M) zeigte in seinem Vortrag „‘Gemeinschaft‘ und ‚Volksgemeinschaft‘ in der juristischen Terminologie im Nationalsozialismus“ auf, dass beide Begriffe politisch für die Zwecke der Diktatur instrumentalisiert wurden. Die Skala der Indienstnahme von (Volks-)Gemeinschaft umfasste dabei u.a. die Beschränkung von Individualrechten, Enteignung, Vertreibung, Deportation und physische Vernichtung. So wurden z. B. im Mietrecht Juden aus der „Hausgemeinschaft“ ausgeschlossen, im Eherecht wurde die Scheidung bei Kinderlosigkeit erleichtert und die sofortige Scheidung im Falle einer „Mischehe“ ermöglicht (vgl. Ehegesetz von 1938). Als sich ab 1938 die totalitären Merkmale des Nationalsozialismus stärker abzeichneten verlor der Gemeinschaftsdiskurs juristisch an Gewicht, dies bedeutete aber keine prinzipielle Abwendung von der Idee des absoluten Vorrangs der (Volks-)Gemeinschaft.

August H. Leugers-Scherzberg (Duisburg-Essen) zeigte in seinem Vortrag „Das soziale Ganze beschreiben. Gemeinschaftskonzepte in der deutschen Geschichtswissenschaft von der Volksgeschichte bis zur Gesellschaftsgeschichte“ die Verbindungslinien zwischen der deutschen Gesellschaftsgeschichtsschreibung der Nachkriegszeit und der Volksgemeinschaftsideologie der Volksgeschichts-schreibung der 1930er und 40er Jahre  auf. Die Verbindungslinie Volksgeschichte- Gesellschaftsgeschichte offenbart sich in dem Bestreben eine umfassend  soziale Grundgesamtheit als Objekt der historischen Forschung zu konstruieren, das auch mit einem politisch-didaktischem Impetus verbunden ist. Dabei gelingt die Konstruktion einer sozialen Grundgesamtheit nur durch die Annahme fundamentaler Gemeinsamkeiten, die dieses „soziale Ganze“ konstituieren. Grundlage für die historische Wertung bilden gerade diese fundamentalen Gemeinsamkeiten, die faktisch einen normativen Charakter erlangen. Hinsichtlich der Wertung von historischen Entwicklungen zeigt sich, dass die Akzeptanz von Gewalt zur Durchsetzung der normativen Konstituenten der sozialen Grundgesamtheit nicht nur bei Hans Freyer, sondern auch bei der deutschen Sozialgeschichte hoch ist.

Lucia Scherzberg (Saarbrücken) präsentierte in dem Vortrag „Kirche als Gemeinschaft in der Ekklesiologie katholischer Theologen in Deutschland und Frankreich (1920-1950)“ die Gemeinschaftskonzepte von Karl Adam, Henri de Lubac und Alfred Delp. Zwischen deutschen und französischen Reformtheologen gab es eine große Nähe im Verständnis der Kirche als Gemeinschaft, das innertheologisch dazu diente, das Modell der Kirche als „Heilsanstalt“ zu verabschieden und dem im politisch-gesellschaftlichen Kontext die Aufgabe zukam, die jeweils gängige Gemeinschaftsideologie theologisch zu verarbeiten. Der antidemokratische und antiliberale Charakter dieser Gemeinschaftsdiskurse war für die Theologen kein Hindernis. Ein wesentlicher Unterschied besteht aber darin, dass Karl Adam Juden definitiv aus der deutschen Volksgemeinschaft ausschloss, Lubac Juden jedoch als Angehörige des französischen Volkes ansah. Delps Widerstand gegen den Nationalsozialismus korrelierte mit einem andern Kirchenverständnis, dass vor allem durch Rückbesinnung auf die „diakonia“ als grundlegenden kirchlichen Selbstvollzug geprägt ist. Aus diesem diakonischen Auftrag muss die Kirche nach Delp die Zeichen der Zeit nicht nur erkennen, sondern auch beantworten – sie muss Sakrament der Welt sein. Dass die Kirche Sakrament sei, bildete viel später den Kernsatz der Kirchenkonstitution des II. Vatikanischen Konzils.

Michael Hüttenhoff (Saarbrücken) thematisierte unter dem Titel „„Gemeinschaft“ in der Theologie Dietrich Bonhoeffers und Emanuel Hirschs“ die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Gemeinschaftskonzepte der beiden evangelischen Theologen. Sowohl bei Hirsch als auch bei Bonhoeffer findet sich eine transzendentaltheologische Grundlegung der Gemeinschaftstheorie, die in ihren Grundzügen vergleichbar ist.  Aus der  Differenzierung zwischen innerer und äußerer Gemeinschaft ziehen Hirsch und Bonhoeffer dagegen unterschiedliche Schlüsse: Während bei Hirsch die Volkszugehörigkeit stärker verband und trennte als die Religionszugehörigkeit ist bei Bonhoeffer genau das Gegenteil der Fall. Im Hinblick auf die praktisch-theologischen und kirchenpolitischen Auswirkungen dieses Unterschieds zeigt sich, dass Hirsch z. B. die Übernahme des Arierparagraphen in die Kirche bejahte, Bonhoeffer den Arierparagraph demgegenüber für häretisch hielt. Außerdem waren für Bonhoeffer die Deutschen Christen als Häretiker nicht mehr Teil der Bekennenden Kirche, wohingegen Hirsch in diesem Fall von einer Auseinandersetzung innerhalb der evangelischen Kirche ohne Aufhebung der Kirchengemeinschaft sprach.

In seinem Vortrag „Communio-Ekklesiologien seit dem 2. Vatikanischen Konzil“ beleuchtete Bernd-Jochen Hilberath (Tübingen) die verschiedenen Facetten des Begriffs communio. Nach Hilberath war die Erklärung der „communio“ zur zentralen Leitidee des 2. Vatikanischen Konzils durch die Außerordentliche Bischofssynode im Dezember 1985  gegen die Vorstellung der Kirche als „Volk Gottes“ gerichtet. Die Beschwörungsformel „communio“ diente nach Hilberath vor allem zur Einforderung der Solidarität mit den Oberen. Hierarchie wurde zu einer gleichrangigen Kategorie neben communio (Kirche als communio hierarchica). Nach Hilberath verfehlt jedoch eine hierarchische Interpretation der communio den Geist des 2. Vatikanischen Konzils. Eine Kirche, die in ihrer Gestalt Ungleichheit deutlich macht widerspricht und verdunkelt nach Hilberath ihren Zeichencharakter. Hilberath stellt Theorie und Praxis der Kirche als Communio in enge Beziehung zu einer „Kommunikativen Theologie“, insbesondere zu der Vorstellung eines Kommunikationszirkels zwischen Basis, Theologie und Kirchenleitung.

Simone Sinn (Genf) interpretierte in ihrem Vortrag über „Koinonia-Konzepte im Ökumenischen Rat der Kirchen und im Lutherischen Weltbund“ Koinonia als Scharnierbegriff zwischen Christologie und Ekklesiologie, der über eine ethische Dimension verfügt und auf den diakonischen Auftrag der Kirche verweist. Das Bedeutungsspektrum des biblischen Begriffs Koinonia umfasst Teilhabe, Gemeinschaft, Teilen, Communio und wurde in bilateralen wie multilateralen zwischenkirchlichen Dialogen wiederentdeckt. Sinn schätzt das Potential des Koinonia-Begriffs im ökumenischen Dialog als hoch ein, da er keine Auflösung der Spannung von Einheit und Vielfalt impliziert. Zudem ermöglicht Koinonia die einfache Dichotomie Inklusion/ Exklusion aufzubrechen, weil in diesem Kontext Relationen  gegenseitigen Andersseins in gegenseitiger Verantwortung gedacht werden können. Im Lutherischen Weltbund entwickelte sich das Selbstverständnis der Institution als einer Gemeinschaft von Kirchen ausgehend von den Auseinandersetzungen um das System der Apartheid in Südafrika und um die Partizipation von Frauen an kirchlichen Ämtern.

In seinem Vortrag „Die Gemeinschaftsmethode Jean Monnets“ charakterisierte Wilfried Loth (Duisburg-Essen) Monnet als „selfmademan internationaler Wirtschaftsorganisation“, als effizienten Agenten der Modernisierung und als Gestalter der Globalisierung. Monnet war kein Theoretiker, sondern stiftete Gemeinschaft in der Praxis, so dass sich Ansätze einer Reflexion allenfalls in seinen Memoiren finden.  Im Zuge seiner Tätigkeit im französischen Wiederaufbau etablierte Monnet unter Umgehung von hierarchischen Strukturen und administrativen Verfahren ein Netz von Vertrauten um sich. Es ging ihm um eine Beteiligung aller „lebendigen Kräfte des Landes“ jenseits von parlamentarischen Schaukämpfen. Dabei sollten alle Beteiligten die Möglichkeit haben ihre eigenen Interessen zu artikulieren, gleichzeitig aber auch gemeinsam getroffene Regelungen im übergeordneten gemeinsamen Interesse akzeptieren. Diese „Gemeinschaftsmethode“ wandte Monnet auch im Prozess der europäischen Einigung an, insbesondere im Rahmen des 1955 von ihm gegründeten „Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa“. Monnets Qualitäten lagen nach Loth in der Verbindung von politisch und gesellschaftlich Verantwortlichen über nationale und institutionelle Grenzen bzw. Hierarchien hinweg.


In zwei Generaldebatten wurde vor allem die Frage erörtert, ob Gemeinschaft als Begriff oder als Phänomen Gegenstand der Tagung sei. Hierbei wurde einer Wortfeldbeobachtung gegenüber einer exakten Begriffsklärung von Gemeinschaft im philosophischen Sinne  der Vorzug gegeben. So seien Begriffe wie Volk, Nation oder Rasse Synonyme, die einen Gemeinschaftsdiskurs auch ohne die explizite Verwendung des Begriffs Gemeinschaft ermöglichten. Es stellte sich zudem die Frage, ob Gemeinschaft grundsätzlich Ab- und Ausgrenzung impliziere.  Diskutiert wurde auch die Frage nach der Rolle von Frauen in den verschiedenen Gemeinschaftskonzepten und ihrer praktischen Umsetzung.

Die Beiträge werden als Sammelband in der Beiheftreihe der Online-Zeitschrift theologie.geschichte beim Verlag Monsenstein und Vannerdat veröffentlicht, d.h. online und als Druckversion zugänglich sein. Der Band wird um drei Beiträge aus religionswissenschaftlicher, soziologischer und pastoraltheologischer Perspektive ergänzt: Uwe Puschner (Berlin), Völkische Religion und Gemeinschaft“, Uta Gerhardt  (Heidelberg), Talcott Parsons´ Analyse des Nationalsozialismus und das Konzept der gesellschaftlichen Gemeinschaft und Rainer Bucher (Graz) „Die Pfarrgemeinschaft in ihrer Ursprünglichkeit wieder herstellen“ (Österreichische Seelsorgetagung 1933). Zu Anfang, Aufstieg und aktueller Lage der Gemeindetheologie als Basiskonzept pastoraler Organisation der katholischen Kirche (zu den Beiträgen von Puschner und Bucher s. auch die jeweiligen abstracts).

Die beiden vorherigen Tagungsbände wurden beim Schöningh-Verlag unter dem Titel „Theologie und Vergangenheitsbewältigung. Eine kritische Bestandsaufnahme im interdisziplinären Vergleich“ (Paderborn 2005)  bzw. „Vergangenheitsbewältigung im Französischen Katholizismus und Deutschen Protestantismus“ (Paderborn 2008) veröffentlicht. Berichte zu den beiden Tagungen finden sich in der Online-Zeitschrift theologie.geschichte 1 (2006) sowie 2 (2007).




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