theologie.geschichte - Zeitschrift für Theologie und Kulturgeschichte

Anke Silomon, Anspruch und Wirklichkeit der „besonderen Gemeinschaft“. Der Ost-West-Dialog der deutschen evangelischen Kirchen 1969-1991,Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2006, 764 S. (Arbeiten zur Kirchlichen Zeitgeschichte, Reihe B: Darstellungen, Bd. 45), ISBN:  978-3-525-55747-1.


Die hier vorgestellte Studie ist im Rahmen des Forschungsprojektes „Die Rolle der evangelischen Kirchen im geteilten Deutschland“ des Rates der EKD entstanden und 2005 als Habilitationsschrift angenommen worden. Die Verfasserin Anke Silomon lehrt Neuere Geschichte an der Universität Karlsruhe und ist sei 2006 stellv. Vorsitzende der Gesellschaft zur Förderung vergleichender Staat-Kirche-Forschung. Durch ihre langjährige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an verschiedenen EKD-Forschungsprojekten sowie durch Monografien und Aufsätze zur kirchlichen Zeitgeschichte ist die fachlich bestens ausgewiesen [1]. Die umfangreiche Studie untersucht die Beziehungen zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) in den Jahren 1969 bis 1991 unter dem Aspekt ihres Bekenntnisses zur „besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland“ [2]. Mit dieser Formulierung sollte die fortbestehende geistliche Verbundenheit der evangelischen Kirchen im Osten und Westen Deutschlands ungeachtet ihrer institutionell-organisatorischen Trennung nach der Gründung eines eigenen Kirchenbundes in der DDR im Jahre 1969 programmatisch zum Ausdruck gebracht werden. Ziel der Studie ist es, „herauszuarbeiten, wie der ‚Anspruch’, also die Vorstellungen von einer ‚besonderen Gemeinschaft’ der beiden deutschen evangelischen Kirchenbünde entwickelt und in welcher Form und mit welchen Ergebnissen sie in der ‚Wirklichkeit’ umgesetzt wurde.“ (S.13). Es handelt sich nach Auskunft der Autorin um die erste wissenschaftliche Arbeit, „die sich explizit dem Thema ‚besondere Gemeinschaft’ widmet“. (S.18).


Quellenlage und Vorgehensweise

Ihrer Zielsetzung kommt Anke Silomon durch eine äußerst sorgfältige Auswertung der zugänglichen Quellen in kirchlichen, staatlichen und privaten Archiven sowie durch Heranziehung zahlreicher kirchlicher Veröffentlichungen und wissenschaftlicher Publikationen nach, wie das Quellen- und Literaturverzeichnis ausweist (S. 669-701). Durch die Einbeziehung und Aufarbeitung der z. T. gerade erst erschlossenen Archivbestände ist es der Verfasserin gelungen, die unterschiedlichen bis kontroversen Interessenlagen und Positionen der beteiligten kirchlichen und staatlichen Akteure zum Problemkreis „besondere Gemeinschaft“ herauszuarbeiten und zu einer differenzierten Gesamtschau zusammenzuführen. So schildert sie ausführlich die kirchlichen Erwartungen und politischen Zielvorstellungen, mit denen die Leitung des BEK, der Rat der EKD und die DDR-Regierung – in der Regel vertreten durch ihren Staatssekretär für Kirchenfragen – das Konstrukt der „besonderen Gemeinschaft“ betrachtet und befrachtet haben. Weiter analysiert sie die inhaltlichen Schwerpunkte, aber auch die Spannungen und wechselseitigen Irritationen zwischen EKD und BEK einerseits und zwischen BEK und DDR-Führung andererseits, die den Prozess der praktischen Umsetzung und Ausgestaltung der „besonderen Gemeinschaft“ über zwanzig Jahre lang begleitet und belastet haben. Im Ergebnis hat Anke Silomon nicht nur eine sehr sorgfältige, viele bislang unbekannte Details einbeziehende zeitgeschichtliche Analyse vorgelegt, sondern eine in dieser Form einmalige Synopse kirchlicher und staatlicher Positionen, Entscheidungsprozesse, Einflussnahmen, Interaktionen und Bewertungen, die von der Gründung des BEK ab 1967 bis in die Phase der „Wiedervereinigung“ des BEK mit der EKD 1991 reicht. Das im Anhang beigefügte ausführliche Personenregister (S. 709-764) enthält wichtige und zum Teil wenig bekannte biografische Detailinformationen zu den handelnden Personen.


 
Der Weg in die Gründung des BEK ab 1967 – Forschungsstand und Vorgeschichte

Anke Silomon wählt für ihre Darstellung einen chronologischen Aufbau. Ihre Einführung (S. 11-147) spannt einen Bogen von der Gründung der gesamtdeutschen EKD 1948 in Eisenach bis zur EKD-Synode im April 1967, die, bedingt durch den DDR-Mauerbau 1961, an getrennten Orten in Berlin-Spandau und Fürstenwalde tagte und mit der „Fürstenwalder Erklärung“ noch einmal ein klares Bekenntnis zur Einheit der EKD abgelegt hatte [3] Ausführlich geht die Autorin auf die Geschichte der Gründung des BEK zwischen 1967 und 1971 ein (s.u.) und widmet ihr ein instruktives Kapitel zum „Forschungsstand“. Darin referiert sie das ganze Spektrum unterschiedlicher bis gegensätzliche Antworten auf die Frage nach den Faktoren, die den Prozess der organisatorischen Trennung der DDR-Kirchen von der EKD und damit deren (vorläufiges) Ende als gesamtdeutsche Kirchen-Institution bestimmt haben (S.18-37).
In ihrer Darstellung der Vorgeschichte der Gründung des BEK (S. 45-146) rückt die Autorin  die Entwicklungen ins Blickfeld, die für das Fortbestehen und Funktionieren der EKD als organisatorischer und rechtlicher Gemeinschaft in der Bundesrepublik und in der DDR zum Problem geworden waren, vor allem die immer deutlicher auf Abgrenzung zur Bundesrepublik zielende Politik der SED, die Verabschiedung der neuen sozialistischen Verfassung der DDR vom 9. April 1968, den damit verbundenen de-facto-Verlust des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für die evangelische Kirche in der DDR sowie die massiven Behinderungen des gesamtkirchlichen Handelns der EKD durch das SED-Regime. Mit dem Schritt der Loslösung von der EKD und damit in die rechtlich-institutionelle Selbständigkeit eines separaten DDR-Kirchenbundes war nach Meinung der Autorin eine Entwicklung zu ihrem Abschluss gekommen, die schon in den 50erjahren in der EKD trotz gegenteiliger öffentlicher Bekundungen nie gänzlich ausgeschlossen worden war: ein „Abrücken von der Vorstellung einer im Glauben und in der Organisationsform geeinten evangelischen Kirche, die zugleich eine Art Stellvertreterrolle für die fehlende staatliche, nationale deutsche Einheit einnehmen sollte“.(S. 147)  Die befürchtete Gefährdung des kirchlichen Auftrags zur Verkündigung des Evangeliums in der DDR durch das Festhalten an einer gesamtdeutsch organisierten EKD schien mit der politischen Entwicklung in der DDR ab Mitte der 60erjahre eingetreten zu sein. EKD-seitig hätte man sich allerdings mit einer weniger definitiven Entscheidung leichter arrangieren können als mit dem förmlichen Auszug der DDR-Kirchen aus dem EKD-Verbund. „Während die Gliedkirchen der ‚Alt-EKD’ und ihre Protagonisten maximal dazu bereit waren, eine auch für den SED-Staat akzeptable Zwischenlösung zu finden, beschritten die östlichen Brüder recht unbeirrt und selbstbewusst den Weg zur Gründung eines rechtlich und organisatorisch selbständigen Kirchenbundes in der DDR. Mit der Aufnahme des Art. 4. (4) in dessen Ordnung allerdings brachten sie – und dies in der theologisch grundlegenden und bedeutsamen Formulierung eines Bekenntnisses – ihr Festhalten an der ‚besonderen’, ‚geistlichen’ Gemeinschaft mit der evangelischen Christenheit in Deutschland zum Ausdruck“. (S. 147) Mit dem Übergang von der „bestehenden“ zur „besonderen“ Gemeinschaft begann 1969 ein neues Kapitel zwischen den evangelischen Kirchen in den beiden Teilen Deutschlands.

 

„Besondere Gemeinschaft“ (I): Die Ost-West-„Beratergruppe“

Dem Verhältnis von Anspruch und Wirklichkeit der „besonderen Gemeinschaft“ widmet Anke Silomon auf mehr als 500 Seiten das Hauptaugenmerk ihrer Studie. In Teil I „Die ‚besondere Gemeinschaft’ in der Praxis – Die Beratergruppe und der Ost-West-Dialog (1969-1989)“ beschreibt sie in minutiöser Rekonstruktion der Abläufe, wie „die Vorstellungen von einer institutionell verankerten, verantwortlichen kirchlichen Zusammenarbeit, gegenseitiger Beratung und wechselseitigem Informationsaustausch“ (S.153) in den beiderseitigen Beziehungen allmählich Gestalt annahmen und in welcher Weise sie verwirklicht wurden (S. 151-453).
Bereits Ende 1969 trat auf Anregung des BEK erstmals ein Ost-West-Gesprächsgremium, die spätere „Beratergruppe“, in Ost-Berlin zusammen. Sie bestand aus je fünf Mitgliedern des Vorstandes des BEK und fünf Abgesandten der EKD, letztere in Vertretung des EKD-Rates, dessen Mitgliedern zu diesem Zeitpunkt die Einreise in die DDR verwehrt war, und ohne wirkliche Vollmachten. Kritisch vermerkt die Autorin, wie ungeklärt und angefochten das Selbstverständnis dieser „Beratergruppe“ von Beginn an war und auch in den folgenden Jahren geblieben ist. Überlegungen zu ihrem Stellenwert und ihrer Aufgabenstellung „wiederholten sich mit einer gewissen Stetigkeit und wurden zu  keinem Zeitpunkt durch tragfähige Beschlüsse der kirchlichen Leitungsgremien in Ost- und Westdeutschland nachhaltig geklärt und abgeschlossen“.(S. 452) Sogar die Auflösung der Gruppe sei wiederholt erwogen, letztlich aber immer wieder verworfen worden, weil sie nicht nur „das Festhaltens an der grenzüberschreitenden kirchlichen Gemeinschaft symbolisierte, sondern auch faktisch den Zweck erfüllte, das Wissen um den unterschiedlichen Weg von BEK und EKD im geteilten Deutschland und den Dialog als solchen nicht abreißen zu lassen“.(ebd.)
Wie problembehaftet „das Wissen um den unterschiedlichen Weg“ der beiden Kirchenbünde für die Verständigung in der Beratergruppe bzw. zwischen BEK und EKD war, sollte sich bald an öffentlichen Äußerungen zeigen, in denen der BEK Stellung zu politischen Fragen bezog. Als ein Beispiel unter anderen nennt die Autorin die Ausarbeitung des BEK von 1974 „Vietnam und wir“ für die Gemeinden in der DDR. Sie veranlasste den EKD-Beauftragten für die Beratergruppe, Olaf Lingner, intern zu der Bemerkung, „ob hier nicht ‚Tendenzen sichtbar’ würden, dass der Kirchenbund ‚in offiziellen Stellungnahmen sich zum Anwalt der DDR-Politik macht?’“(S. 215). Unüberhörbar war damit ein latentes Misstrauen der EKD gegenüber dem BEK und eine „wichtige Divergenz in der politischen Wahrnehmung“ (S. 216) zwischen beiden angesprochen, die die Kommunikation in der „Beratergruppe“ ständig belastete. Die Verfasserin benennt die Punkte, an denen derartige Divergenzen in der „Beratergruppe“ immer wieder aufbrachen: „Grundsatzfragen wie die nach dem Ausmaß der Trennung von Kirche und Staat, die Existenz eines politischen Mandats der Kirchen, ihres Selbstverständnisses und ihrer Aufgaben in der Gesellschaft sowie spezielle Fragen nach der kirchlichen Position zu Demokratie und Sozialismus, zur Friedensfrage, zu Menschenrechten und Toleranz.“ (S. 453). Aber kaum einmal sei über eine so grundsätzliche Frage wie die der theologischen Legitimation von kirchlichen Äußerungen zu politischen Angelegenheiten in der „Beratergruppe“ gesprochen, geschweige denn gründlich diskutiert worden. Und immer wieder seien die Protagonisten von EKD und BEK „ins Grübeln“ geraten, „inwieweit sie ihren mühsam erarbeiteten Status quo beziehungsweise ihre Beheimatung in der Bundesrepublik und im Ostteil Deutschlands für das aktive Zusammengehen mit den Kirchen im jeweils anderen Bereich ‚opfern’ sollten.“ (S. 453). Hier seien bereits die Grenzen der „besonderen Gemeinschaft“ sichtbar geworden. 

 

„Besondere Gemeinschaft“ (II): Die Ost-West-„Konsultationsgruppe“ (1980-1991)

Im zweiten Teil ihrer Untersuchung  „Die ‚besondere Gemeinschaft’ in der Wirklichkeit –Die Konsultationsgruppe und die gemeinsame Friedensverantwortung der evangelischen Kirchen (1980-1991)“ wendet sich Anke Silomon einem Thema zu, das ab 1979 für die Kontakte zwischen BEK und EKD vorrangige Bedeutung erlangen sollte: die Friedensfrage und die Verständigung über die Friedensaufgaben der Kirchen in Ost und West an der Nahtstelle der beiden Weltsysteme (S. 457-653). Grund für die Bereitschaft der EKD, „mit dem Kirchenbund in einen Dialog über die Friedensfrage einzutreten, mag das große Engagement der DDR-Kirchen auf diesem Gebiet und die daraus resultierende Kritik an der Passivität der bundesdeutschen Kirche gewesen sein“ (S. 654). Die Verfasserin schildert detailliert, wie die hochrangig zusammengesetzte „Konsultationsgruppe“ ab März 1980 ihren Anspruch einzulösen suchte, die kirchlichen Leitungsgremien auf beiden Seiten zum Friedensthema zu beraten und ihnen für gemeinsame öffentliche Äußerungen zuzuarbeiten. Mit der Fokussierung auf die Friedensfrage habe die „Konsultationsgruppe“ – im Unterschied zur „Beratergruppe“ - eine präzise inhaltliche Aufgabenstellung erhalten. Gerade beim Friedensthema traten aber die Unterschiede und Kontroversen bezüglich politischer Vorgänge umso deutlicher zutage. Je direkter und drängender die behandelte friedens- oder abrüstungspolitische Problematik, desto spürbarer die Einbindung in den gesellschaftlich-politischen Kontext der je eigenen Seite.
Dies sollte sich an nahezu allen Vorhaben zeigen, die die „Konsultationsgruppe“ in den 80erjahren in Angriff nahm. Akribisch rekonstruiert Anke Silomon die Diskussionen, Wege und Umwege zur Verständigung in diesem Gremium. Die „Konsultationsgruppe“ war wiederholt mit Positionen aus der Friedensarbeit des BEK konfrontiert, die für die EKD kaum oder gar nicht zustimmungsfähig waren. Dies betraf z.B. die Beurteilung des Pazifismus, u. a. die pazifistische Ausrichtung des Rahmenkonzeptes „Erziehung zum Frieden“ (1980), die Qualifizierung der Verweigerung des Waffen- und Wehrdienstes als „deutlicheres Zeugnis“ (erstmals 1965), die friedensethische Position „Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung“ der Bundessynoden (ab 1982/1983), das Eintreten für „Sicherheitspartnerschaft“ und für das  Konzept der „Gemeinsamen Sicherheit“ (ab 1983) oder die Haltung zum Görlitzer Synodenbeschluss  „Bekennen in der Friedensfrage“ (1987). Die Autorin zitiert u. a. den EKD-Ratsvorsitzenden Lohse, der in einem Interview vom März 1980 die tief greifenden Meinungsunterschiede zwischen den Kirchen in Ost und West in der Friedensfrage mit ihren „unterschiedlichen gesellschaftlichen Strukturen“ begründet hatte und den Kirchen in der DDR bescheinigte, sie seien „also nicht in gleicher Weise in eine Mithaftung und gesamtgesellschaftliche Mitverantwortung hineingenommen wie wir.“[4] Derartigen Divergenzen widmet Anke Silomon ein eigens Kapitel „Systembindung der evangelischen Kirchen als Hindernis gemeinsamer Friedensaktivitäten“ (S. 479-498). Resümierend stellt sie fest, dass BEK und EKD gerade durch die Behandlung der Friedensfrage auf weithin ungeklärte Grundsatzfragen nach ihrer gesellschaftlichen Beheimatung, Selbstverständnis und Aufgabenbestimmung gestoßen seien, die sie erst einmal für sich selbst klären mussten. Entsprechend schmal fiel der Konsens bei den gemeinsamen Äußerungen zur Friedensfrage aus, auf die sich BEK und EKD in Wahrnehmung ihrer „besonderen Gemeinschaft“ nach langen und kontroversen Diskussionen (S. 549-593) verständigen konnten [5].

„Besondere Gemeinschaft“ und „Systembindung“

Das Stichwort „Systembindung“ zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Studie von Anke Silomon. Beiderseitige Systembindung, ja Systemgefangenschaft erklärt letztlich auch den dürftigen praktischen Ertrag aus der1969 verabredeten „besonderen Gemeinschaft“ für BEK und EKD. Was die östliche Seite betrifft, hat die Autorin an vielen Einzelbeispielen deutlich zu machen versucht, warum der BEK ein so großes Interesse daran hatte, seinen „Ort“ in der DDR positiv zu definieren. Er verstand sich als „DDR-Kirchenbund“ in der sozialistischen Gesellschaft und wollte ein eigenständiges, kalkulierbares Gegenüber zum Staat sein. Aber er befand sich dabei in einer doppelten Schwierigkeit. Zum einen musste er das notorische politische Misstrauen der DDR gegen die „besondere Gemeinschaft“ mit der EKD zu entkräften suchen und immer neuen Versuchen der SED widerstehen, aus der evangelischen Kirche eine „sozialistische Kirche“ zu machen. Gegenüber der EKD musste er sich im Zeichen der „besonderen Gemeinschaft“ als souveräner und vertrauenswürdiger Partner erweisen und seine eigene „Beheimatung“ in der DDR glaubwürdig vermitteln. Die in dieser Hinsicht ungemein detailreiche Analyse von Anke Silomon lässt sich geradezu als Fallstudie lesen, wie wirkmächtig die Einbindung von Kirchen in das sie umgebende gesellschaftlich-politische System ist und wie wenig eine theologische Überwölbung, genannt „besondere Gemeinschaft“, ihre tatsächliche Vergesellschaftung transzendieren kann.
Gleichwohl zieht die Verfasserin eine positive Bilanz: „Die Verwirklichung der grenzüberschreitenden kirchlichen Gemeinschaft hatte…eine nicht zu unterschätzende katalytische Funktion für die evangelischen Kirchen, sich mit ihrem eigenen Kirchenverständnis und ihrem jeweiligen Auftrag in der Bundesrepublik und in der DDR auseinanderzusetzen“. Dadurch, dass sich beide Seiten den Spiegel vorgehalten hätten, beförderten sie „den Prozess der Bewusstwerdung über die eigene Situation inklusive aller Unterschiede, die sich in über zwanzig Jahren ihrer Existenz in zwei deutschen Staaten herausgebildet hatten“. (S. 655). Dass dieses Fazit am Ende dann doch etwas mager bleibt, liegt am Befund und nicht an der Autorin.
Anke Silomon kommt das große Verdienst zu, mit ihrer Studie erstmals ein zentrales und schwieriges Kapitel kirchlicher Zeitgeschichte als deutsch-deutscher Beziehungsgeschichte aufgearbeitet und dargestellt zu haben. Mit großer Sorgfalt bei der Auswahl und Präsentation ihrer Quellen und sicherem Gespür für das Konfliktpotential des untersuchten Forschungsgegenstandes hat sie ein umfassendes, ebenso ehrliches wie ernüchterndes Bild der „besonderen Gemeinschaft“ zwischen BEK und EKD gezeichnet, das sich durch enorme Detail-Kenntnis und große analytische Klarheit auszeichnet. Ohne die sorgsame Erschließung des äußerst umfangreichen Quellen-Materials wäre das nicht möglich gewesen. Wohltuend sind die Sensibilität und Fairness der Autorin gegenüber den handelnden Personen, ihren Interessen, Motiven und Zielsetzungen. Sie verzichtet weitestgehend auf wertende Urteile, vielmehr eröffnet sie Zugänge des Verstehens und überlässt das Urteil dem kritischen Leser. 
Als Problem erweist sich die ungeheure Fülle an Fakten und Vorgängen, die die Autorin auf fast 700 Seiten vor ihren Lesern ausbreitet und die wegen ihrer chronologischen Anordnung nur schwer systematisch zu strukturieren sind. Gelegentlich schlagen die drögen bürokratischen Abläufe, mittels derer das kirchliche Personal die „besondere Gemeinschaft“ immer von neuem ans Laufen bringen will, ermüdend auf den Leser durch. Ausgesprochen spannend dagegen lesen sich viele Passagen über die Auseinandersetzungen der leitenden Vertreter des BEK mit den „Staatsorganen“ der DDR. Sie sind dank ihrer differenzierten Darstellung geeignet, das gängige Bild von der angepassten „Kirche im Sozialismus“ zu korrigieren. Allerdings vermitteln die zitierten Quellen manchmal auch Fakten, die für seinerzeit handelnde Personen nicht immer schmeichelhaft sind. 
Es wäre sehr zu wünschen, dass die Studie von Anke Silomon in der Diskussion über den Weg der evangelischen Kirchen in beiden deutschen Staaten deutliche Spuren hinterlässt. Darüber hinaus könnte die Arbeit dazu beitragen, das Gespräch über das Verhältnis von theologischen Deutungsmustern und realen gesellschaftlich-politischen Bindungen der Kirchen so zu stimulieren, dass der Erkenntnisgewinn am Ende nicht nur lautet: „Der Weg war das Ziel“.

 

[1] Anke Silomon, Synode und SED-Staat. Die Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR in Görlitz vom 18. bis 22. September 1987, Göttingen 1997; Dies., „Schwerter zu Pflugscharen“ und die DDR. Die Friedensarbeit der ev. Kirchen in der DDR im Rahmen der Friedensdekaden 1980-1982, Göttingen 1999; Dies., Verantwortung für den Frieden. In: Claudia Lepp/Kurt Nowak (Hg.), Evangelische Kirche im geteilten Deutschland (1945-1989/90), Göttingen 2001, S. 135-160; Die Protokolle des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Bd. 4. 1950. Bearbeitet von Anke Silomon, Göttingen 2007

[2]  Im Wortlaut identisch in der Ordnung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR vom 10. Juni 1969, Art. 4.(4) und in der Erklärung der Synode der EKD vom 10. Mai 1970 

[3] Erklärung der zur 1. Tagung der 4. Synode der EKD in Fürstenwalde (Spree) versammelten Synodalen zur Einheit der EKD von 5. April 1967, in: Bericht über die Erste Tagung der Vierten Synode der EKD, S. 378-381

[4] „Zum Frieden erziehen. Gespräch mit dem EKD-Ratsvorsitzenden D. Eduard Lohse.“ In:  Evangelische Kommentare Nr. 5, Mai 1980, zit. bei A. Silomon S. 471

[5] Arbeitsbericht über die Konsultationen von BEK und EKD zur Friedensverantwortung der Kirchen in beiden deutschen Staaten (August 1982);Gemeinsames „Wort zum Frieden“ zum 40. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges (19. März 1985); „Hoffnung auf Frieden“. Gemeinsame Stellungnahme von BEK und EKD zum kirchlichen Versöhnungsauftrag; (27. März 1986); „Versöhnung und Verständigung“. Wort von BEK und EKD zur Verständigung mit der Sowjetunion (28. Januar 1988); Stellungnahme von BEK und EKD zum 9. November  anlässlich des 50. Jahrestages der Pogromnacht  (26. Mai 1988). Hinzu kommen die ab 1980 gemeinsam von BEK und EKD verabschiedeten Vorlagen für einen „Bittgottesdienst für den Frieden“.

 

Rezensent:
Joachim Garstecki


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