Diskussionspapier:
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Open peer review
Der folgende Artikel
wird als Preprint einem offenen Peer Reviewing unterzogen. Sobald die
Stellungnahmen der Gutachter eingetroffen sind, werden sie
veröffentlicht; ebenso die Kommentare von Lesern.
Wenn auch Sie Anmerkungen zum folgenden Text machen wollen, würden
wir uns über Ihre Zuschrift freuen. Bitte senden Sie sie an die Redaktionsadresse
unter dem Betreff "Thumfart-Aufsatz".
Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens wird die endgültige
Fassung des Beitrags veröffentlicht. Der vorläufige Text und
die Beiträge der Gutachter und Leser bleiben in der Online-Ausgabe
der Zeitschrift dokumentiert.
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An dieser
Stelle wurde vom 4.3.2008 bis zum 7.7.2008 das Diskussionpapier von
Johannes Thumfart
Welthandel als Religion: Zur Ökonomischen Theologie im Völkerrecht bei Hugo Grotius und Francisco de Vitoria
veröffentlicht.
Herr Thumfart hat uns durch seinen Anwalt mit Brief vom 2. Juli 2008 auffordern lassen, seinen Text aus dem Netz zu entfernen, weil er uns die Publikationsrechte nur für eine begrenzte Frist übertragen habe und „er inhaltlich nicht mehr vollständig hinter dem Text steht, sich mithin seine Überzeugung gewandelt hat.“
Nach unserer Rechtsauffassung hat Herr Thumfart uns die Rechte an seinem Artikel in vollem Umfang übertragen. Dem Anwaltsschreiben ging ein längerer elektronischer Briefwechsel voraus, in dem Herr Thumfart für die Entfernung des Artikels nicht seine „gewandelte Überzeugung“ geltend machte, sondern verschiedene andere Gründe. Schließlich äußerte er, er befürchte berufliche Nachteile durch den Inhalt seines Beitrags.
Wir haben Herrn Thumfart mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Open Access Zeitschrift sich dazu verpflichtet, ihren Lesern/innen die Beiträge dauerhaft zugänglich zu machen, Beiträge also nicht ohne Weiteres gelöscht werden können.
Wir sind der Auffassung, dass es nicht
guter wissenschaftlicher Praxis entspricht, sich der wissenschaftlichen
Diskussion durch das Löschen eines Beitrags entziehen zu wollen.
Herr Thumfart hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt, in
unserer Zeitschrift darzulegen, warum und in welchen Punkten sich seine
Meinung bezüglich der Inhalte seines Artikels geändert hat.
Um eine aufwändige juristische Auseinandersetzung zu vermeiden, die durch die Berufung auf eine „gewandelte Überzeugung“ unausweichlich geworden wäre, haben wir uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entschlossen, Herrn Thumfarts Beitrag aus dem Netz zu entfernen.
Saarbrücken, den 15. Juli 2008
Die Herausgeber
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